Jemanden für „Verrückt“ erklären lassen?

Hallo liebe Wissenden,
heute brauch ich mal wieder euren Rat.
Nehmen wir mal an jemand wird von einer Mitmieterin im Mietshaus terrorisiert.
Nehmen wir auch mal an das zu diesem Thema hier bei w-w-w schon etliche Anfragen gekommen sind. :smile:)
Nun wird das „Nachbarschaftliche“ Verhältnis immer schlimmer. Der Mieter schreibt fast jede Woche an die Hausverwaltung und nennt diese Missstände, aber die Verwaltung wird nicht wirklich tätig. Mittlerweile denkt man sogar immer öfter an Selbstjustiz, was aber in unserem schönen Rechtsstaat vernünftigerweise verboten ist.
Dieser Jemand hat vor kurzen den ganzen Fall einem befreundeten Ordnungshüter erzählt, der die ganze Geschichte aber auch schon durch seinen Job kannte.
Dieser freundliche Ordnungshüter sagte nun, das die einzige rechtliche Möglichkeit wäre dieser Mieterin Herr zu werden, wäre sie Zwangseinweisen zu lassen, da sie sehr offensichtlich ein psychisches Problem habe.
Man könne wohl zum Amtsarzt gehen und eine Überprüfung dieser Person beantragen.

Nun mal meine Fragen dazu:
Stimmt das wirklich? Kann ich als „normalsterblicher“ Bürger zum Amtsarzt gehen und sagen: Ich glaube Frau XY hat nen Schuss, schaut euch die mal bitte an?

Wenn das wirklich „so einfach“ geht, wo kann man das beantragen? Hat vielleicht jemand speziell ne Adresse in Berlin?

Sicherlich kann man doch so etwas nicht anonym machen. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Was ist nun wenn Frau XY vom Amtsarzt für geistig normal befunden wird? Kann sie dann rechtliche Schritte gegen denjenigen einleiten der das initiiert hat?

Ich hoffe mal das ihr ein paar Antworten für mich parat habt, bevor dieser Jemand auch noch völlig verrückt wird. :frowning:(

Danke Ronny

PS: wo liegt denn eigentlich die Promillegrenze, ab der mal wegen Unzurechnungsfähigkeit für seine Taten nicht mehr bestraft werden kann. Hab mal gehört so was soll’s geben. *zwinker

Hallo Ronny,
vergiß das mal schnell mit der Selbstjustiz! Oder willst Du ins Fernsehen zu „Höllische Nachbarn“?
Ich habe bisher Deinen „Fall“ nicht verfolgt, weiß also nichts von früheren Postings - daher kann ich nur sagen, wie ich es machen würde, je nachdem was sich diese Nachbarin mit mir leisten würde.

Also bei lamentieren, motzen, fluchen, Lärm - lächelnd ignorieren und „ich wünsche Ihnen auch einen schönen TAG!“ sagen und weiter die Treppe rauf/runer gehen und die Dame stehen lassen.
Hört es nicht auf, die Frau sehr bestimmt und konsequent auf eine mögliche Anzeige hinweisen.

Klingelt sie oft, macht was an Deiner Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Telefonstreich, anonyme Briefe etc. dann würde ich versuchen sie in flagranti zu erwischen und ihr bei Nichtunterlassung mit einer Anzeige drohen. Auf keinen Fall „Auge um Auge und Zahn um Zahn“ mit ihr spielen!

Ist sie nur ne harmlose Nachbarin, die z. B. in ihrer eigenen Bude viel zu viel Lärm macht, dann schreib die Zeiten auf, teile es der Hausverwaltung mit und kürze die Miete um z. B. 5 % - dann werden die die gute Frau anschreiben, denn sie werden sich die Mietskürzung nicht gefallen lassen wollen, und diese Mieterin zur Einhaltung der Hausordnung anhalten.
Hilft es nicht gleich, ruf die Polizei - die kennen solche Leute zur Genüge. Oftmals reicht es, wenn sie vor der Tür stehen und der Spuk hört dann zumeist auf.
Nach dem 3. Mal Polente vor der Tür können diese z. B. auch die Stereoanlage beschlagnahmen. - Aber ich schätze, hier gehts um ganz andere Probleme, als um Lärm, oder?

Und einen Jachtschein wirst Du für sie nicht beantragen können. Da muss sie schon ein paarmal für nen Klinikaufenthalt abgeholt worden sein, wenn sie z. B. öfters in einer hilflosen Lage angetroffen wird und sich nicht mehr selbst versorgen kann. Das können meines Erachtens nur die eigene Familie oder Behörden, wenns sie dort schon lange „bekannt“ ist.
Vielleicht bekommt sie einen Betreuer, ihr Hausarzt kann da was veranlassen - eine „F“-Diagnose" (das sind die Buchstaben im Ärzte-diagnosekatalog zum Thema Psyche) bescheinigen und behandeln, sie kann z. B. ins Sankt-Joseph-Krankenhaus, da nehmen sie Alki’s und alle, die gerade mit sich psychisch nicht klarkommen auch als Notfälle in der Nacht auf. Man kann sich auch selbst dort „einweisen“, d. h. ohne Attest. *gg* (Nein, ich kenn die Einrichtung nicht persönlich, ich habe nur für die mal im Schreibdienst Diagnosen geschrieben)

Also lange Rede, kurzer Sinn

  • sie selbst zurecht weisen
  • Hausverwaltung sachlich aber bestimmt anschreiben, Miete kürzen
  • Polizei holen, Anzeige aufgeben
  • bei Randale sowieso oder gleich die Feuerwehr für Krankenhausabtransport rufen
  • starke Nerven behalten (oder wegziehen)

Viel Erfolg wünscht *lg Birgit

Hallo,

Dieser Jemand hat vor kurzen den ganzen Fall einem
befreundeten Ordnungshüter erzählt, der die ganze Geschichte
aber auch schon durch seinen Job kannte.
Dieser freundliche Ordnungshüter sagte nun, das die einzige
rechtliche Möglichkeit wäre dieser Mieterin Herr zu werden,
wäre sie Zwangseinweisen zu lassen, da sie sehr offensichtlich
ein psychisches Problem habe.
Man könne wohl zum Amtsarzt gehen und eine Überprüfung dieser
Person beantragen.

Deine Fragestellung ist in Ländergesetzen geregelt - teilweise unterschiedlich - und wird in der Praxis NOCH unterschiedlicher gehandhabt. Mal in groben Zügen hierzu:
Eine allgemeine „Verrückterklärung“ - den sog. Jagdschein - gibt es nicht. Was würde er Dir denn auch bringen ?
Allerdings kann für bestimmte Lebensbereiche ein Betreuer bestellt werden. So z.B. für die Aufenthaltsbestimmung - Heimunterbringung etc.

Übrigens müsste die Zwangseinweisung durch einen Richter durch Augenschein bestätigt werden und auch wenn der das macht, bezieht sich das nur auf die aktuelle Situation. Es kann durchaus geschehen, dass die Klinikärzte später den Einweisungsgrund als nicht mehr gegeben betrachten.
Das Ganze ist zum Glück ganz gut rechtsstaatlich gegen Mißbrauch abgesichert.

Noch ein Hinweis: die Rechtslage zur Kündigung von Mietern wegen Störung des Hausfriedens hat sich geändert. Früher musste der Kündigungsgrund schuldhaft verursacht sein. Das ist jetzt nicht mehr erforderlich.

Gruß
Peter

http://www.agenda21-delmenhorst.de/psy/Die%20%20Pati…

"…6. Wann kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung bei einem Psychiater anordnen ?

In einigen Bundesländern kann das Gesundheitsamt Personen verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Der Arzt wird ermächtigt, das Gesundheitsamt von der Behandlungsaufnahme zu unterrichten, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine psychische Störung oder Erkrankung besteht, in deren Folge sich die Person selbst schwerwiegenden Schaden zuzufügen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden droht.

Besonders das letzte Kriterium ist sehr umstritten, weil letztlich Prognoseentscheidungen immer fehlerträchtig sind…

…2. Unterbringung und Zwangsbehandlung nach dem Unterbringungsrecht ( öffentlich - rechtliche Unterbringung )

Die Unterbringungsgesetze sind zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, gleichen sich aber in den zentralen Punkten. In allen Unterbringungsgesetzen werden folgende Gründe für die Unterbringung genannt:

Selbstgefährdung: Der Betroffene gefährdet aufgrund von psychischer Krankheit, Geistesschwäche oder Sucht sein Leben in erheblichem Maße (z.B. Selbstmordabsicht, Selbstmordversuch). Dieses deckt sich mit den Voraussetzungen der betreuungsrechtlichen Unterbringung teilweise.

Fremdgefährdung: Der Betroffene gefährdet aufgrund psychischer Krankheit, Geistesschwäche oder Sucht die öffentliche Sicherheit und Ordnung (z.B. durch Androhung von Gewalttaten)
Liegt einer dieser beiden Gründe vor, kann das Gericht eine Unterbringung anordnen, sofern die Gefahr durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Auch hier gelten, wie beim Betreuungsrecht, die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit."

Danke für die Ausführliche Antwort…
…also kurz gesagt, wenn der Vermiter nicht enlich die Situation klärt haben wir von rechtlicher Seite aus nicht wirklich eine Change. :frowning:(
Naja, ich habs mir schon fast gedacht.
Aber trotzdem Danke.
Ronny