Hallo liebe Wissenden,
heute brauch ich mal wieder euren Rat.
Nehmen wir mal an jemand wird von einer Mitmieterin im Mietshaus terrorisiert.
Nehmen wir auch mal an das zu diesem Thema hier bei w-w-w schon etliche Anfragen gekommen sind.
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Nun wird das „Nachbarschaftliche“ Verhältnis immer schlimmer. Der Mieter schreibt fast jede Woche an die Hausverwaltung und nennt diese Missstände, aber die Verwaltung wird nicht wirklich tätig. Mittlerweile denkt man sogar immer öfter an Selbstjustiz, was aber in unserem schönen Rechtsstaat vernünftigerweise verboten ist.
Dieser Jemand hat vor kurzen den ganzen Fall einem befreundeten Ordnungshüter erzählt, der die ganze Geschichte aber auch schon durch seinen Job kannte.
Dieser freundliche Ordnungshüter sagte nun, das die einzige rechtliche Möglichkeit wäre dieser Mieterin Herr zu werden, wäre sie Zwangseinweisen zu lassen, da sie sehr offensichtlich ein psychisches Problem habe.
Man könne wohl zum Amtsarzt gehen und eine Überprüfung dieser Person beantragen.
Nun mal meine Fragen dazu:
Stimmt das wirklich? Kann ich als „normalsterblicher“ Bürger zum Amtsarzt gehen und sagen: Ich glaube Frau XY hat nen Schuss, schaut euch die mal bitte an?
Wenn das wirklich „so einfach“ geht, wo kann man das beantragen? Hat vielleicht jemand speziell ne Adresse in Berlin?
Sicherlich kann man doch so etwas nicht anonym machen. Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.
Was ist nun wenn Frau XY vom Amtsarzt für geistig normal befunden wird? Kann sie dann rechtliche Schritte gegen denjenigen einleiten der das initiiert hat?
Ich hoffe mal das ihr ein paar Antworten für mich parat habt, bevor dieser Jemand auch noch völlig verrückt wird.
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Danke Ronny
PS: wo liegt denn eigentlich die Promillegrenze, ab der mal wegen Unzurechnungsfähigkeit für seine Taten nicht mehr bestraft werden kann. Hab mal gehört so was soll’s geben. *zwinker