Hallo,
wenn ich (privat) Ware von einer Firma von der Kanalinsel Jersey (UK) geschickt bekomme (Luftpolsterumschlag) wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 16 % ab 22 € Wert erhoben, da man Jersey zu den Drittländern zählt (oder hat sich das zwischenzeitlich geändert?). Nehme an, dass ich diese bezahlen muss. Die Post hat mir mehrere Sendungen schon geliefert (mit Zollpapieren) ohne Geld von mir zu verlangen, der Zoll tut dies auch nicht. Bei zwei Sendungen wollte der Postbote direkt Geld von mir haben.
Weiß jemand, ob man dann noch separat eine Rechnung der Deutschen Post erhält oder hat sich das für mich dann erledigt (z. B. weil Postbote geschludert) hat?
Danke, Grüße
Kris
Moin Kris,
[…]
Weiß jemand, ob man dann noch separat eine Rechnung der
Deutschen Post erhält oder hat sich das für mich dann erledigt
(z. B. weil Postbote geschludert) hat?
Wofür soll die Rechnung sein? Für das Inkasso?
Also die Post sollte Dir eine Quittung geben, wenn sie für das Zollamt bei Dir kassiert und auch für jeden anderen Werterhalt. Aber eine Rechnung kann nur der stellen, der eine Leistung erbringt. Bei der Post wäre das natürlich Porto.
Da Du aber von Porto nichts erwähnt hast, nehme ich mal an, Du erhältst die Sendung frei (Haus), der Absender zahlt. Dann zahlt er vermutlich auch eventuelle Inkassogebühren.
Den eigentlichen Zoll (EinfuhrUmsatzSteuer) zahlst Du ja nur stellvertretend an die Post, die das an das Zollamt (theoretisch) weiterleitet. Darüber sollte Dir die Post eine Zollbescheinigung des Zollamtes aushändigen. Eventuell wird im vereinfachten Verfahren das nicht gemacht, dann muß die Post zumindest quittieren!
Nachträglich wirst Du ohne gesonderte Anforderung vermutlich nichts mehr bekommen.
So sehe ich das.
Gruß,
Kristian
Hallo Kristian,
danke für deine Antwort. Die Sendung ist frei, die Einfuhrumsatzsteuer wird auch aus dem Porto berechnet, ist aber nicht relevant. Ich habe einen Wisch mit der Zollberechnung erhalten (in einer Folie auf dem Umschlag aufgeklebt), die aber keine Rechnung ist. Eigentlich müsste der Postbote die von der Post an die Zollbehörde an meiner statt gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei mir einfordern, also bei Zustellung der Sendung an mich. Bisher wollte der Postbote erst zweimal Geld von mir haben, die übrigen Male bekam ich – inkl. o. g. Papiere – die Sendung eingeworfen ohne Geldforderung, obwohl auf dem Umschlag ein extra Kleber war mit der einzufordernden Einfuhrabgabe.
Daher meine Überlegung, ob die von mir der Post geschuldete Einfuhrumsatzsteuer noch gesondert per Brief von mir eingefordert wird oder ob der Postbote geschlampt hat und man mir – vielleicht aufgrund fehlenden Nachweises einer Zustellung – diese Gebühren nicht mehr in Rechnung stellen kann. Die Post hat ja dem Zoll schon die Einfuhrabgabe gezahlt und hätte damit ein Minus. Und selbst wenn nicht, dann hätte der Zoll immer noch eine offene Forderung.
Ich wüsste einfach gerne, ob ich mit einer Forderung rechnen muss, möchte aber bei der Post keine schlafenden (wörtlich gemeint …) „Hunde“ wecken. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gemacht mit solcherlei Dingen (bis vor kurzem hatte ich von dem Zollkram auch keine Ahnung).
Grüße
Kris
Hi Kris!
Da wird der Zusteller gepennt haben. Eventuell wird man sich noch einmal an Dich wenden (vermutlich telefonisch, wenn überhaupt) und fragen, ob Du denn bezahlt hast, da die vom Zusteller bei der Postkasse eingezahlten Beträge deinen nicht beinhalten. Wenn Du das bejahst, wird man sich an den Zusteller halten oder an dessen Arbeitgeber, da auch schon vielerorts die Feinverteilung fremdvergeben ist. Es muß sich also nicht um einen Postmitarbeiter handeln, kann auch ein Subunternehmen sein, das bei Euch die Zustellung erledigt.
Wenn Du hart bleibst, bist Du aus der Nummer raus, aber einer der Beteiligten wird zahlen müssen.
Mach es mit Deinem Gewissen aus, wenn sich keiner mehr meldet, ist es eh kein Thema.
Gruß
Ingo
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