JET Tankgutschein

Hallo!

Habe vor einigen Tagen einen Tankgutschein der Tankstelle JET über 20 € geschenkt bekommen.
Auf meinem Heimweg liegt eine JET-Tankstelle (nicht die, bei der der Gutschein gekauft wurde) und ich wollte gerade für diese 20 € tanken. Der Gutschein wurde nicht akzeptiert und ich mußte meinen letzten Schein opfern und doch bar bezahlen.

Der Text auf der Gutschein-Rückseite lautet:
„Mit diesem Tankgutschein können an allen JET Tankstellen Deutschlands Kraftstoffe bargeldlos bezahlt werden. Käufe anderer Waren und Dienstleistungen sind ausgenommen. Barauszahlungen sind nicht gestattet.“
(also wortwörtlich: an allen JET Tankstellen Deutschlands!!!)

Laut Tankwart gehört seine Tanke zu ca. 20 in Deutschland, bei denen dieser Gutschein nicht akzeptiert wird (was mir eigentlich scheiß-egal ist, auch wenn er die einzigste Tankstelle wär…).
Hat mich auf jeden Fall ziemlich aufgeregt (tut´s noch), auch weil ich mein letztes Geld jetzt opfern mußte und ansonsten sowieso nicht dort getankt hätte.
Am liebsten würd ich JET auf Millionen verklagen, wegen dem Müll den die auf ihre Gutscheine schreiben… Hm, hätte wohl nicht so viel Aussicht auf Erfolg…
Darum meine Frage: gibt´s irgendwas, was ich machen kann? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als mich im Stillen darüber zu ärgern und den Gutschein woanderst einzulösen?

Schönen Gruß
Andre

Hallo!

Wenn Du wirklich ein bißchen „Stunk“ machen willst, kannst Du ja bei JET die Rücknahme des Gutscheins gegen Auszahlung des Kaufpreises verlangen.
Als Rechtsgrundlage kommt mir auf die Schnelle va in den Sinn, daß der Käufer des Gutscheins einem (ganz offensichtlich von JET veranlaßten) Irrtum über den Gültigkeitsbereich des Gutscheins unterlegen ist. (Wenn man davon ausgeht, daß man ihm nichts über die 20 Tankstellen außerhalb des Gültigkeitsbereichs gesagt hat.)
Bzw wäre wohl auch ein Gewährleistungsanspruch denkbar: Vertraglich geschuldet war offensichtlich ein Gutschein „für alle JET Tankstellen“ (wenn man davon ausgeht, daß man nichts über die 20 Tankstellen außerhalb des Gültigkeitsbereichs gesagt hat), bekommen hat man nur einen für „alle bis auf 20“. Insofern hat man also eine mangelhafte Sache bekommen. Da der Mangel offensichtlich unbehebbar ist (JET wird wohl kaum noch schnell die restlichen 20 Tankstellen noch schnell in den Gültigkeitsbereich des Gutscheins einbinden können), kannst Du wandeln (= den Vertrag aufheben und rückabwickeln).
(Wenn man aber ganz genau sein will, hast Du den Gutschein geschenkt bekommen. Dh, Vertragspartner von JET und damit Irrtums-/Gewährleistungsberechtigter ist der Käufer, nicht Du. Aber das müßten die erst mal rausfinden. :wink: Abgesehen davon kann der Käufer Dir ja auch sämtliche Gewährleistungsansprüche etc abtreten.)

Hi Andre,

dazu zwei Dinge:

  1. Wenn ich nicht irre, hat Jet hat Franchisenehmer (im Zweifel sogar mehr als 20), die rechtlich fast vollständig unabhängig sind, somit auch nicht von JET nur zur Teilnahme verpflichtet werden können.

  2. McDonalds und andere haben immer wieder Aktionen, oft auch mit Gutscheinen. Bei diesen findet sich immer der Hinweis: „Nur bei teilnehmenden Restaurants.“ Bist Du sicher, ob dieser Hinweis nicht irgendwo auf dem Gutschein steht, sei es noch so klein?

Gruß
Christian

Hallo!

  1. Wenn ich nicht irre, hat Jet hat Franchisenehmer (im
    Zweifel sogar mehr als 20), die rechtlich fast vollständig
    unabhängig sind, somit auch nicht von JET nur zur Teilnahme
    verpflichtet werden können.

Ja, das ist wohl bei dieser Tankstelle so (hat der auch irgendwas gefaselt von, daß sie nur Kraftstoff von JET kaufen und sonst nichts mit denen zu tun haben o.s.ä.). Dennoch läuft das ja -offensichtlich- als JET-Tankstelle.

  1. McDonalds und andere haben immer wieder Aktionen, oft auch
    mit Gutscheinen. Bei diesen findet sich immer der Hinweis:
    „Nur bei teilnehmenden Restaurants.“ Bist Du sicher, ob dieser
    Hinweis nicht irgendwo auf dem Gutschein steht, sei es noch so
    klein?

Ne, steht eben nicht drauf, deshalb ist es ja so ärgerlich. Hätte ja auch sonst vorher gefragt, ob sie den Gutschein akzeptieren…

Schönen Gruß und Danke für deine Antwort,
Andre

Hallo!

Hm, es macht wohl eher keinen Sinn, zu der Tankstelle zu gehen in der der Gutschein gekauft wurde und dort mit dem Tankwart über die Rücknahme des Gutscheins zu streiten, weil ich ihm erzähle, dass dieser Gutschein in einer 50km entfernten JET-Tankstelle nicht akzeptiert wurde, oder? Oder doch? Muß er ihn zurücknehmen? (Nachweisbar wär´s, er könnt ja die Tankstelle anrufen, die´s nicht akzeptiert hat).
Wie wär´s mit einem Brief an höhere Stellen? Die irreführende Beschriftung ist wohl nicht auf dem Mist des Tankstellenbesitzers gewachsen, der das Ding verkauft hat. Wär das einen Versuch wert? Grundsätzlich können die ja (schon mal rein rechtlich gesehen) nicht irgendwas draufschreiben, was nicht der Wahrheit entspricht (s. Christian´s McDonald´s Beispiel, die schränken den Gültigkeitsbereich ihrer Gutscheine auch entsprechend ein…).

Schönen Gruß
Andre

Hallo!

Hm, es macht wohl eher keinen Sinn, zu der Tankstelle zu gehen
in der der Gutschein gekauft wurde und dort mit dem Tankwart
über die Rücknahme des Gutscheins zu streiten, weil ich ihm
erzähle, dass dieser Gutschein in einer 50km entfernten
JET-Tankstelle nicht akzeptiert wurde, oder? Oder doch? Muß er
ihn zurücknehmen? (Nachweisbar wär´s, er könnt ja die
Tankstelle anrufen, die´s nicht akzeptiert hat).

Tja, und wenn der andere Pächter nun DIR bullshit erzählt hat, weil er das Ticket einfach nicht annehmen wollte, dann wird der das am Telefon auch nicht einfach so zugeben…
Oder aber am Telefon meldet sich nur die Aushilfskraft, weil der Inhaber gerade nicht da ist - da ist die Diskussion auch schnell zuende.

Wie wär´s mit einem Brief an höhere Stellen? Die irreführende
Beschriftung ist wohl nicht auf dem Mist des
Tankstellenbesitzers gewachsen, der das Ding verkauft hat. Wär
das einen Versuch wert?

Das würd ich versuchen!
Kannst ja reinschreiben, daß dir dieses Theater so auf den Magen geschlagen hat, daß Du in Zukunft NIIIE wieder bei Jet tanken willst, obwohl das doch früher deine liebste Stammtanke war…
Vielleicht sind sie ja dann doch kulant und rücken irgendeine materielle „Entschuldigung“ raus. :smile:
Versuch ist es wert!

Und wenns nicht klappt: löse den Gutschein bei einer anderen Jet ein (tanken muß man ja immer wieder mal), und meide diesen Verein danach halt.
(Das macht zwar für Conoco keinen wirklichen Unterschied, aber ich persönlich fühle mich so immer besser…)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo!

Ja, das ist wohl bei dieser Tankstelle so (hat der auch
irgendwas gefaselt von, daß sie nur Kraftstoff von JET kaufen
und sonst nichts mit denen zu tun haben o.s.ä.). Dennoch läuft
das ja -offensichtlich- als JET-Tankstelle.

Ja, aber ein Franchisenehmer kauft im Prinzip nur eine bestimmte Marke, bleibt rechtlich aber selbstständig.

Gruß
Tom

Hm, es macht wohl eher keinen Sinn, zu der Tankstelle zu gehen
in der der Gutschein gekauft wurde und dort mit dem Tankwart
über die Rücknahme des Gutscheins zu streiten, weil ich ihm
erzähle, dass dieser Gutschein in einer 50km entfernten
JET-Tankstelle nicht akzeptiert wurde, oder? Oder doch? Muß er
ihn zurücknehmen? (Nachweisbar wär´s, er könnt ja die
Tankstelle anrufen, die´s nicht akzeptiert hat).
Wie wär´s mit einem Brief an höhere Stellen?

Das hab ich ja gemeint.
Tankstellen verkaufen das Benzin idR ja auch nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern im Namen und auf Rechnung der dahinterstehenden Mineralölfirma. Verkäufer des Gutscheins, der zum Bezug von Benzin berechtigt, wird dementsprechend auch nicht der Tankstellenbetreiber sein, bei dem man den Gutschein erworben hat, sondern JET/Conoco selbst. Der Tankstellenbetreiber ist insoweit nur rechtsgeschäftlicher Vertreter von JET/Conoco. Daher ist den Vertragspartner in diesem Zusammenhang auch nicht der jeweilige Tankstellenbetreiber, sondern JET/Conoco. Und genau dorthin müßtest Du Dich auch wenden, wenn es Dir wirklich so wichtig ist.

Ciao
P.

Hallo Andre,

über die Rücknahme des Gutscheins zu streiten, weil ich ihm
erzähle, dass dieser Gutschein in einer 50km entfernten
JET-Tankstelle nicht akzeptiert wurde, oder?

Nö, das ist bloß für Dich und den Tankstellenfritzen ärgerlich :wink:

Ich schreib in solchen Situationen immer einen netten Brief so nach dem Motto „Liebe Firma JET, seit vielen Jahren bin ich begeisterter JET-Tanker und auch unterwegs versuche ich immer Benzin von Ihnen zu bekommen. Das hat sich nun auch in meinem Freundeskreis herumgesprochen und so hat mir mein Kumpel (oder wer-auch-immer) einen JET-Tank-Gutschein geschenkt. Gekauft hatte er ihn bei Tanke xxx, aber da das von meinem Wohnort yy km weit weg sind, wollt ich ihn bei Tanke yyy einlösen. Leider wurde dort dieser Gutschein nicht akzeptiert, so daß ich meine gesamte Barschaft zusammenkratzen mußte, um ihn bar zu bezahlen. Meine Enttäuschung über die mir doch sonst so angenehm aufgefallene Firma JET war nun sehr groß. Sicher werden Sie verstehen, daß ich nun nicht yy km zur Tanke xxx fahren möchte, nur um den Gutschein einzulösen. Darum möchte ich Sie bitten, mir den Gutschein in bar (oder als Überweisung) zu erstatten. Als Trostgeschenk würde ich auch Ihrem JET-Werbeprogramm ein was-auch-immer (guck mal auf der Homepage, ob die so Kram haben sonst wünsch Dir nen Eiskratzer oder sonstwas) akzeptieren.“
Wichtig ist, daß Du in dem Brief anklingen läßt, was Du als Entschädigung (Kohle bar und Geschenk) gerne hättest :wink: Ist eigentlich doch meist sehr erfolgreich. Übrigens, beim ersten Brief würd ich den Gutschein nur als Kopie beilegen, irgendwo nen Hinweis drauf „Original schicke ich Ihnen bei Bedarf zu“ weil Du ja nicht weißt, wo der Brief versanden wird *g*

Liebe Grüße und viel Erfolg

Petzi