Guten Tag,ich wurde gestern von meinen Eltern darauf hingewiesen, dass ich noch gar nicht bei der GEZ gemeldet bin. Da ich seit September 2006(Lehre, anschließend feste Stelle) arbeiten gehe
und einen Fernseher und ein Radio benutze(beides gehört
offiziell nicht mir und wurde von meinen Eltern gekauft),
hätte ich schon längst gemeldet sein müssen. Ich habe die
Anmeldung aber verschwitzt. Wenn ich mich jetzt bei der GEZ
melde, muss ich dann eine Nachzahlung über den unangemeldeten
Zeitraum leisten und werde quasi für meine Ehrlichkeit
bestraft?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Nachbemerkung:
Nr. 13 der GEZ FAQs: (http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html)
- Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009
287 Euro.
Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Hinweis bei Anmeldeabsicht:
Die abGEZockt berechnet grundsätzlich nur volle Monatszeiträume.
Wenn also z.B. jemand bei der abGEZockt am 30.10. etwas anmeldet, dann muss er für den gesamten Monat vom 01.10. -bis 31.10 die volle Gebühr zahlen.
Daher ist es immer sehr ratsam, wenn schon bei der abGEZockt etwas anmelden, dann immer erst zum Anfang eines Monats (des auf den laufenden Monat folgenden neuen Monat).
Z.B. jemand benutzt TV seit dem 12.10. und will sein TV bei der abGEZockt anmelden:
die Anmeldung sollte kostengünstig auf/ab den 01.11. erfolgen und nicht auf den 12.10., weil bei einer Anmeldung auf den 12.10. der ganze Monat 10 berechnet wird.
Bei einer richtigen Anmeldung zum 01.11. wird dann nur der komplette Monat 11 von der abGEZockt berechnet (man hat also einen ganzen Monat gespart!)
Auf die in der Anmeldung enthaltene Frage, seit wann man ein Gerät besitzt (seit wann vorhanden) als Antwort immer erst den Zeitpunkt (Datum) angeben, für welches die Anmeldung efolgt.
In der Zeit davor waren eben keine Geräte vorhanden!
Sollte die abGEZockt das bezweifeln, na und?, die abGEZockt muss konkret beweisen, dass das evl. nicht stimmt. Das dürfte der abGEZockt aber schlichtweg unmöglich sein.
Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
Pierre Mensah