Jetzt Brennstoff abrechen aus 2003 ?

Wir nehmen mal an ein Vermieter erstellt für 6/2003 bis 12/3003 die erste Abrechnung und für 1/2004 bis 12/2004 die zweite Rechnung Beide werden zusammen am 31.12.2004 zugestellt.

Beide Rechnungen enthalten keine Brennstoffkosten (Ölheizung) er wolle nicht Tanken weil im Moment zu teuer sei.

Jetzt will er die Brennstoffkosten abrechnen wir haben Mai 2006

Er legt jetzt die Berechnung der Brennstoffkosten vor und will die Verbräuche von 6/2003 Einzugsdatum bis 31.12.2004 abrechnen.

sind die nicht verjährt? zwar stand auf der Abrechnung von 31.12.2004 drauf " es kommen noch die Kosten für Brennstoff" aber jetzt ist das doch zu spät für Ihn oder ?

Mai 2006 Abrechnen Öl für 6/2003 bis 12/2004. Was meint Ihr müssen wir nachzahlen zwei Rechnungen über Brennstoff einmal wie gesagt 6 Monte 2003 und dann der zweite Hammer das Jahr 2004 (fast 1000 Euro) 6/2003 bis 12/2004 also 18Monate

Danke mal Angelika

Hallo Angelika,

Beide Rechnungen enthalten keine Brennstoffkosten (Ölheizung)
er wolle nicht Tanken weil im Moment zu teuer sei.

Das ist kein Grund. Abgerechnet werden soll ja das verbrauchte Heizöl und nicht das zukünftig zu bestellende.

sind die nicht verjährt?

Sehe ich auch so.

Mai 2006 Abrechnen Öl für 6/2003 bis 12/2004. Was meint Ihr
müssen wir nachzahlen zwei Rechnungen über Brennstoff einmal
wie gesagt 6 Monte 2003 und dann der zweite Hammer das Jahr
2004 (fast 1000 Euro) 6/2003 bis 12/2004 also 18Monate

Da er auf das zukünftige Tanken hingewiesen hat, hat er womöglich auch die Preise aus den aktuellen Rechnungen benutzt. Das wäre ohnehin unzulässig.

Gruß!

Horst

Danke für die AW

Er beruft sich darauf das er die Verbrauchte Menge nur feststellen kann wenn die Tanks ganz Leer oder wieder ganz gefüllt sind

nur dann kenne er die fehlende Menge - am gefüllten Tank wäre es die nachgefüllte Menge, bis ganz voll, die abzurechen wäre

und am ganz leeren Tank das Gesamtvolumen 5500Liter (5 gekoppelte 1100liter Tanks) was abzurechnen wäre.

Lohnt sich der Weg zum Anwalt oder besser sparen und zahlen ?

Angelika

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Angelika,

bezüglich der Berechtigung Brennstoffkosten, die vorher noch nicht abgerechnet wurden, nachzuberechnen, bin ich mir nicht sicher.

Insbesondere da auch die NK-Abrechnungen des fraglichen Zeitraumes unter dem Vorbehalt „wird später abgerechnet“ erfolgt sind.

Diesbezüglich müsste entsprechender anwaltlicher Rat Klärung bringen.

Wurde den gar kein Heizkostenvorschuss gezahlt? Dies wäre ja normalerweise eine übliche Praxis, so dass jetzt nur noch gegengerechnet werden müsste, ob der entsprechende Vorschuss und die (damaligen!) Einkaufspreise sich aufrechnen.

Ist kein monatlicher Vorschuss gezahlt worden, müsste man den Mietern entweder anraten, diesen mit dem VM einzurichten oder für sich selbst entsprechend Geld zurückzulegen. Sonst könnte natürlich eine (rechtlich haltbare) Abrechnung für kleine bis mittlere Schocks sorgen.

Wie gesagt, der VM darf natürlich nicht den heutigen Preis für Heizöl zugrundelegen, sondern muss den damaligen Einkaufspreis heranziehen. Dieser Brennstoff ist schließlich verbraucht worden. Hätte er „zwischengetankt“, dann hätte er eine Mischkalkulation zugrundlegen müssen. Also: von Zeitraum X bis Y soundsoviel Liter mal Z-Preis und von A bis B soundsoviel Liter zu C-Preis.

Gruß
Nita

Hallo Angelika,

nur dann kenne er die fehlende Menge - am gefüllten Tank
wäre es die nachgefüllte Menge, bis ganz voll, die
abzurechen wäre

Das klingt jetzt nach einem Einfamilienhaus.
Da stellen sich jetzt die Fragen: Ist dem so? Gibt es keine weiteren Mietparteien? Gab es einen Mieterwechsel?

Gruß!

Horst

Hallo Angelika,

vergiß meine Antwort von 17:56. Dabei ging es mir darum, ob die Heizkostenverordnung hier anwendbar ist.

Desto mehr ich darüber nachdenke, geht es aber einfach nur um die Frage, ob der Vermieter unverschuldet nicht früher abrechnen konnte.

Mein eigener Schluss: Konnte er! Selbst wenn er keinen Zähler am Tank hat, so hätte er innerhalb der 12-Monats-Frist auftanken müssen, um den Verbrauch ermitteln zu können. Der Ölpreis ist keine Entschuldigung für die Unterlassung, zumal das den damaligen Mieter nicht betrifft und der Ölpreis de facto sogar gestiegen ist.

Also: Der Vermieter hat die Frist aus eigenem Verschulden verpennt.

Anwalt lohnt sich m.E. in jedem Fall!

Gruß!

Horst

Hallo,

Dein VM konnte abrechnen. Er hat bei Beginn der Heizperiode den Tankinhalt festzustellen und am Ende der Heizperiode ebenso. Die Differenz ist der Verbrauch. Es gibt keinen Grund, dass er „unverschuldet“ nicht abrechnen konnte.

Wir nehmen mal an ein Vermieter erstellt für 6/2003 bis
12/3003 die erste Abrechnung und für 1/2004 bis 12/2004 die
zweite Rechnung Beide werden zusammen am 31.12.2004
zugestellt.

Beide Rechnungen enthalten keine Brennstoffkosten (Ölheizung)
er wolle nicht Tanken weil im Moment zu teuer sei.

Jetzt will er die Brennstoffkosten abrechnen wir haben Mai
2006

Er legt jetzt die Berechnung der Brennstoffkosten vor und will
die Verbräuche von 6/2003 Einzugsdatum bis 31.12.2004
abrechnen.

sind die nicht verjährt? zwar stand auf der Abrechnung von
31.12.2004 drauf " es kommen noch die Kosten für Brennstoff"
aber jetzt ist das doch zu spät für Ihn oder ?

Mai 2006 Abrechnen Öl für 6/2003 bis 12/2004. Was meint Ihr
müssen wir nachzahlen zwei Rechnungen über Brennstoff einmal
wie gesagt 6 Monte 2003 und dann der zweite Hammer das Jahr
2004 (fast 1000 Euro) 6/2003 bis 12/2004 also 18Monate

nein, ist nicht zu zahlen.

Gruss Günter