Ein liebes Hallo,
mal angenommen:
Eine Frau ist bei Ihrem Ehemann, der Pensionär ist,privat mit Krankenversichert.
Wenn sich das Ehepaar scheiden läßt, wo kann/muss die Frau sich Krankenversichern? Nach der Scheidung ist sie ja nicht mehr durch/über ihren Mann versichert.
Angenommen, die Frau hat zwar ein kleines Haus, wovon der Ehemann natürlich die Häfte (Bargeld) bekommen würde, aber sonst keine Einkünfte, wonach richtet sich die Höhe der evtl. privaten/gesetzlichen Krankenversicherung?
Allerdings ist die Ehefrau sehr krank und deshalb, muss jede Versicherung sie nehmen?
Vielen Dank für Antworten!
Liebe Grüße,
Maria