Jetzt privat versichert und nach Scheidung?

Ein liebes Hallo,

mal angenommen:

Eine Frau ist bei Ihrem Ehemann, der Pensionär ist,privat mit Krankenversichert.

Wenn sich das Ehepaar scheiden läßt, wo kann/muss die Frau sich Krankenversichern? Nach der Scheidung ist sie ja nicht mehr durch/über ihren Mann versichert.

Angenommen, die Frau hat zwar ein kleines Haus, wovon der Ehemann natürlich die Häfte (Bargeld) bekommen würde, aber sonst keine Einkünfte, wonach richtet sich die Höhe der evtl. privaten/gesetzlichen Krankenversicherung?

Allerdings ist die Ehefrau sehr krank und deshalb, muss jede Versicherung sie nehmen?

Vielen Dank für Antworten!

Liebe Grüße,
Maria

Eine Frau ist bei Ihrem Ehemann, der Pensionär ist,privat mit Krankenversichert.

Sie ist alos beihilfeberechtigt udn hat einen privaten Restkostentarif.

Wenn sich das Ehepaar scheiden läßt, wo kann/muss die Frau sich Krankenversichern?

Da wo sie jetzt versichert ist. Nur der Beihilfeanspruch ist wohl flöten.

Nach der Scheidung ist sie ja nicht mehr durch/über ihren Mann versichert.

Das ist sie jetzt auch nicht.

Angenommen, die Frau hat zwar ein kleines Haus, wovon der
Ehemann natürlich die Häfte (Bargeld) bekommen würde, aber
sonst keine Einkünfte, wonach richtet sich die Höhe der evtl.
privaten/gesetzlichen Krankenversicherung?

Gesetzliche kommt nicht zum Tragen, Der PKV Beitrag ist unabhängig von den Einkünften.

Allerdings ist die Ehefrau sehr krank und deshalb, muss jede Versicherung sie nehmen?

Natürlich nicht. Aber da sie ja eine Versicherung hat, ist das auch nicht nötig.

Sie muss bei der Gesellschaft bleiben, wo sie ist. Alternativen sind wegen der Vorerkrankung unrealistisch.

Wenn sie jetzt einen Beihilfetarif hat, muss die Gesellschaft auch ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erhöhen. Der Beitrag wird allerdings explodieren, weil die Alterungsrückstellung zu gering ist.

Wenn sie keine Einkünfte hat (auch keine eigene Rente ?) und der Ex Unterhalt zahlen muss, könnte dazu auch der KV-Beitrag gehören.