Jetzt reg ich mich auf !

Hallo zusammen !
gerade FS gekukt. kaffeegetrunken. is mir im halse stecken geblieben.
vogelzeigen, stinkefinger, doppelvogel kosten satte, so den angezeigt wird, 20 bis 40 tagessätze.
das macht bei einem durchschnitsverdiener mit 5000 € netto schlappe 5 bis 1000 €. !!!
Aber jetzt kömmts ! hat der richter sympatie für den angeklagten und der leugnet geschickt, kanns auch null sein.
ist die delinquentin blond und blauäugig - beste vorrausetzungen für freispruch. es sei denn der richter ist eine frau.
das verschlägt dir doch glatt die sprache !
und ein sexualtäter -mehrfach einschlägig vorbestraft - kriegt freigang und haut ab. wo er doch immer so nett war.
das verstehe ich nicht !
t.

Dann hast du zwei Möglichkeiten: 1. Werde weiblich, blond und blauäugig (es sei denn, der Richter ist weiblich…) oder 2.:
benutze Gesten, die nicht strafbar sind.
Immer locker bleiben!
MFG Peter

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Moin!

benutze Gesten, die nicht strafbar sind.

Was soll das sein? Fröhlich winken?

Gruß Gerrit

Immer locker bleiben!
MFG Peter

Moin!

Ich habe vor etwa 2 Monaten einen Bericht gelesen, an den ich gerade noch so erinnere.

Zwei Unfallgegner haben sich in die Haare gekriegt. Der Geschädigte hat zum Verursacher dann „Arschloch?“ (glaub ich) gesagt.

Vor Gericht dann das Urteil:
Arschloch ist ein mittlerweile in der Verkehrs Umgangssprache gebräuchliches Wort. Und da der Ausdruck offensichtlich zu dem Autofahrer (nicht zum Mensch persönlich) gesagt wurde - keine Strafe!!

Also sei der Kläger ein Gerichtlich annerkanntes Arschloch.

Stand in der Auto Bild, glaub ich.

Gruß Gerrit

und ein sexualtäter -mehrfach einschlägig vorbestraft - kriegt
freigang und haut ab. wo er doch immer so nett war.

Das können wir toppen: Gerade ist wieder einer von den damaligen staatlich bezahlten Mauer-Killern auf Bewährung freigekommen.
Gruss, Branden

Hallo zum 2.ten…=)

nun mal langsam…:smile:
was für eine Fernseh-Sendung und worum ging es da denn eigentlich??

Wenn schon,dann bitte den ganzen Kontext und nicht nur Teile davon…

Und hier mal ein paar allgmemeine Infos…:

Der Straftatbestand der Beleidigung (Vogelzeigen,Beschimpfen…etc.)
ist kein Offfizal-Delikt sondern ein Antrags-Delikt.D.h. der Geschädigte muss sein Recht einklagen…Da Pkw`s in der Regel nur
mit 1 Person besetzt sind,steht hier Aussage gegen Aussage …und wer Redegewandter ist…hat da nunmal díe besseren Karten…

Recht hat nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun…
nicht umsonst wird „Justitia“ als Dame mit verbundenen Augen dargestellt…:=))

mfg

Frank

Moin!

benutze Gesten, die nicht strafbar sind.

Was soll das sein? Fröhlich winken?

Hi,

also wenn mich einer ärgert, bohre ich mir sichtbar in der Nase.

Liebe Grüße,

Max

Moin!

also wenn mich einer ärgert, bohre ich mir sichtbar in der
Nase.

Ich grüße dann übertrieben freundlich incl. angedeuteter Verneigung und Lächeln, um dem Penner zu gratulieren, daß er wohl irgendwann doch noch aufgewacht ist. Alternativ deute ich mit Zeige- und Mittelfinger auf meine Augen, um ihm zu zeigen, daß ich ihn für einen aufmerksamen Fahrer halte.

Munter bleiben… TRICHTEX

Ich schüttle einfach nur „sichtbar“ den Kopf und hoffe das dieser rücksichtslose Fahrer einsieht, dass er Mist gebaut hat :wink:

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