Hallo,
angenommen man überlegt einem Schüler/Studenten/Rentner das Taschengeld aufzubessern, indem man ihn den Gehweg und die Garagenzufahrt im Winter freischippen lassen will - was müsste man aus rechtlicher Sicht beachten? Schwarzarbeit? Versicherungsschutz?
unter http://www.minijob-zentrale.de findest Du umfassend Info zu dem Thema.
Die Frage ist, ob das noch unter „nachbarschaftliche Gefälligkeit“ (auch gegen kleines Taschengeld) oder schon unter „Beschäftigung“ fällt.