Job auf 450€ Basis an 7 Tagen in der Woche zulaessig und weitere Fragen

Hallo,
ist es zulaessig, dass man fuer einen Job (Auslieferungsfahrer), bei dem man maximal bis zu 450€ verdienen kann an 7 Tagen die Woche arbeiten muss?
Veranschlagt sind pro Tag 1,25h, allerdings waere dieser Job unter 2,5h taegl. nicht zu schaffen.
Haette man Anrecht auf einen Ausgleich wegen der Sonn- / Feiertage?
Welche Std. sind fuer die Bezahlung zugrunde zu legen? Die veranschlagten, oder die tatsaechlichen?
Koennte ein solcher Arbeitgeber „verlangen“, dass man mit dem Firmenwagen (den man mit nach Hause nimmt, aber nicht privat nutzen darf!) selbst in die von der Firma vorbestimmte Werkstatt (ca. 30km eine Strecke) faehrt fuer Reparaturen, ohne dass diese Zeit in irgendeiner Form verguetet werden wuerde (also in reiner Freizeit zu erledigen)?
Wieviel Urlaub stuende einem zu?
Hat irgendwer bereits einen Arbeitsvertrag, den er/sie geschwaerzt zur Verfuegung stellen koennte?
Danke im voraus!

Es ist nicht einfach, die Fragen zu beantworten, denn der entsprechende Arbeitsvertrag liegt ja nicht vor.

ist es zulaessig, dass man fuer einen Job (Auslieferungsfahrer bei apetito / Landhauskueche Hamburg), bei dem man maximal bis zu 450€ verdienen kann an 7 Tagen die Woche arbeiten muss?

Ja, natürlich ist es zulässig. Wenn im Arbeitsvertrag nichts vereinbart worden ist, dann obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit.

Veranschlagt sind pro Tag 1,25h, allerdings waere dieser Job unter 2,5h taegl. nicht zu schaffen.
Haette man Anrecht auf einen Ausgleich wegen der Sonn- / Feiertage?

Die Probleme sind bekannt. Es werden Stunden angesetzt, obwohl es gar nicht zu schaffen ist. Wenn es wirklich nicht zu schaffen ist, dann sollte die Zeit nachverhandelt, gekündigt oder es wird nur das gemacht, was zu schaffen ist. Grundsätzlich besteht auch Anspruch auf einen Ausgleich wegen der Sonn- / Feiertage, wenn an den Tagen gearbeitet werden muss.

Welche Std. sind fuer die Bezahlung zugrunde zu legen? Die veranschlagten, oder die tatsaechlichen?

Die tatsächlichen Stunden.

Koennte ein solcher Arbeitgeber „verlangen“, dass man mit dem Firmenwagen (den man mit nach Hause nimmt, aber nicht privat nutzen darf!) selbst in die von der Firma vorbestimmte Werkstatt (ca. 30km eine Strecke) faehrt fuer Reparaturen, ohne dass diese Zeit in irgendeiner Form verguetet werden wuerde (also in reiner Freizeit zu erledigen)?

Das zählt für mich zur Arbeitszeit.

Wieviel Urlaub stuende einem zu?

Wenn tariflich nichts anderes vereinbart wird, dann der gesetztliche Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5 Tage-Woche. Also dem Grunde nach die gleichen Regelungen wie für Vollzeitbeschäftigte.

Hat irgendwer bereits einen Arbeitsvertrag, den er/sie geschwaerzt zur Verfuegung stellen koennte?

Dieser ist doch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich und auch von Branche zu Branche.

Grüße Clubi

Hi,

hier ein Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Es ist also nicht zulässig, dass du außerhalb des Urlaubs an jedem Tag arbeitest. Nach max. 19 Tagen müssen die freien Tage für die Sonntagsarbeit gewährt werden (im Schnitt muss es max. bei einer 6-Tage-Woche bleiben).

Als Minijobbler musst du einen Arbeitszeitnachweis führen und du darfst nicht unter 8,50 € die Stunde verdienen.

… klingt alles irgendwie nach Ausbeutung …

Viele Grüße
Karin