Job center infos über anzeige wg körperverletzung

Guten Tag,
ich würde gerne mit meinem kleinen sohn aus meiner jetzigen wohngegend wegziehen, mit der begründung bedroht zu werden weil ich meinen ex wg körperverletzung angezeigt habe. seine familie bedroht mich nun in der hoffnung ich würde die anzeige zurück ziehen, hab aber schon die aussage gemacht. da ich die genehmigung vom job center brauche wollen die, die vorgangsnummer der polizei haben, ob ich meinen ex wirklich angezeigt habe.
meine frage:
können sie mit dieser vorgangsnummer an details der tat kommen oder an den vermittlungsstand?ich würde das ja schon ziemlich hart finden weil ich schon denke dass dies ziemlich privat ist und nicht jeden etwas angeht oder?

danke für eure antworten

seine familie bedroht mich nun in der hoffnung ich würde die anzeige
zurück ziehen,

Na dann würde ich da doch direkt die nächste Anzeige hinterher schieben.

können sie mit dieser vorgangsnummer an details der tat kommen
oder an den vermittlungsstand?ich würde das ja schon ziemlich
hart finden weil ich schon denke dass dies ziemlich privat ist
und nicht jeden etwas angeht oder?

Es erhält auch nicht „jeder“ Auskunft", sondern es wird schlicht geprüft, ob und weshalb die Anzeige erstattet wurde, um dann im pflichtgemäßen Ermessen den Antrag bearbeiten zu können. Im Rahmen der Informationsweitergabe unter Behörden werden nur Daten weitergegeben, die die andere Behörde auch tatsächlich benötigt.

Gruß Andreas

DANKE erstmal für deine antwort

ja war auch schon bei der polizei wegen den drohungen aber die meinten, die können da nichts weiter machen. wäre ja nichts passiert und sie hätten mir ja nicht mit vorgehaltener waffe mord angedroht !!! dass wäre ja was anderes…

Aber den genauen Tathergang etc werden die ja wohl nicht erfahren oder???
ist ja meiner meinung nach schon etwas demütigend