Job-Center meldet mein Kind von der Krankenkasse ab

Na klar, aber hier wahrscheinlich als Bedarfsgemeinschaft. Nochmal, die Krankenkasse macht das, was sie gemeldet bekommt. Wenn das Jobcenter den Sohn, warum auch immer, angemeldet hat, muss die Krankenkasse das so übernehmen. Dadurch ist er automatisch aus der Familienversicherung raus.

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sollte „ob sich“ heißen.

Ab dem 15. Geburtstag entsteht für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, in der mindestens eine Person Arbeitslosengeld II bezieht, für diese Kinder eine eigene Mitgliedschaft (Die Verwandtschaftsverhältnisse sind ohne Bedeutung) . Ggf. ist dieser Brief über die eigene Mitgliedschaft nicht angekommen oder versehentlich von der Krankenkasse nicht versandt worden.

Bei Wegfall des Alg II kann ein Elternteil erneut die kostenlose Familienversicherung beantragen.

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