Job-Center meldet mein Kind von der Krankenkasse ab

Letzte Woche erhielt ich bzw. mein Sohn (15, Schüler) einen Brief von unserer Krankenkasse. Darin würde ihm mitgeteilt, dass er vor über einem Monat abgemeldet wurde und somit nicht mehr krankenversichtert sei. Total irritiert habe ich dort angerufen und erfahren, dass das Job-Center ihn abgemeldet hat.

Zur Erklärung: Mein Lebensgefährte bezieht nach Selbständigkeit Alg2 und bekommt momentan keine Leistung auf Grund eines Widerspruchs. Ich bin berufstätig, mein Kind ist bei mir über die Familienversicherung mit krankenversichert. Wir sind nicht verheiratet und mein Sohn kommt aus erster Ehe.

Mit dem Job-Center konnte ich noch nicht sprechen. Bei meiner Krankenkasse hieß es nur „Die Daten bekommen wir vom Job-Center rübergespielt. Darüber wüssten Sie sonst nichts.“ Aber da die Dame sehr nett war, wollte Sie sich darum kümmern.

Auf meine Anmerkung, dass Sie doch sehen müssten, dass die Beiträge für meinem Sohn nicht von Job-Center kommen und deshalb eine Abmeldung durch solches nicht richtig sein kann, wusste man keine Antwort bzw. könnte man mir nichts sagen.

Meine Fragen:

  1. Wie kann das Job-Center einfach mein Kind bei meiner Krankenversicherung abmelden? Die Beiträge kommen ausschließlich von mir und meinem Arbeitgeber.
  2. Kennt jemand so ein Vorgehen bzw. hat es schon selbst erlebt?

Über jedes Antwort freue ich mich und im Voraus…vielen Dank.

Hallo,
also, wenn für den 15jährigen Sohn eine Familienversicherung besteht, dann ist diese kostenlos.
Eine Abmeldung vom Job-Center kann nur dann erfolgen, wenn zuvor auch eine Anmeldung erfolgt ist und eine Anmeldung bei der Krankenkasse zieht auch immer eine Beitragszahlung durch das Jobcenter an die Kasse nach sich. Du solltest mit der Kasse genau dies abklären - warum Familienversicherung wenn es eine Anmeldung und Beitragszahlung durch das Jobcenter gab ?.
Im übrigen stimmt die Aussage, seit über einem Monat nicht mehr krankenversichert sowieso nicht, denn egal wie der Sachverhalt auch in Wirklichkeit war oder ist, nach Ende eine Versicherungspflicht (Jobcenter-Abmeldung) oder Ende der Familienversicherung muss die Kasse zwingend die sog. obligatorische Anschlussversicherung (OAV) durchführen wenn es keinen Nachweis eines anderen Krankenversicherungsschutzes gibt.
Gruss
Czauderna

Sehr gute Frage auf die ich aber keine Antwort habe.
Da läuft etwas aber so was von verkehrt.

Rücksprache mit Kasse war goldrichtig, allerdings müssten doch auch die erkenne, das es gar nicht möglich sein kann, den bei dir versicherten Sohn abzumelden. Es besteht doch Versicherungspflicht

Nicht verheiratet, Kind ist kein leibliches Kinde des Partners, Partner selbstständig und vermutlich privat- oder freiwillig gesetzlich versichert.

Wo soll da bei ALG Bezug des Partners dein Sohn und seine Krankenversicherung ins Spiel kommen ?

MfG
duck313

Wie kommst Du denn darauf, das das Jobcenter überhaupt im Spiel war.
Ich lese aus der Frage nichts dergleichen. Dann müsste ja die Mutter Leistungen vom Jobcenter bezogen haben.

Sie arbeitet und hat ein Kind (nur ihr Kind) es ist doch der absolute Normalfall, das das Kind familienversichert ist.

Hi,

andersrum wird ein Schuh daraus: was hat das Job-Center damit zu tun, wenn der Sohn schon vorher über die Familienversicherung krankenversichert war, und wie duck auch schon schrieb, nichts mit dem Lebensgefährten der Mutter zu tun hat?

Gruß
Christa

Mein Sohn, weder ich haben je Leistungen durch das Job-Center erhalten und er war immer bei mir mitversichert.

Außerdem wurde mein Sohn am 31.07. abgemeldet und war somit nicht mehr versichert. (laut Schreiben der Krankenkasse)

Das ist die große Frage.

Aber hat dein Lebensgefährte eure Daten wegen des ALG2-Antrags angeben müssen, oder woher weiß das Job-Center überhaupt von deinem Sohn? Wenn ja, musste er keinen Verwandtschaftsgrad angeben, so dass es ersichtlich war, dass keine Verwandtschaft besteht?

Ich geb mal den Spekulatius: kann es sein, dass als sich Dein Partner beim Arbeitsamt angemeldet hat, Dein Sohn (warum auch immer und sicherlich fälschlicherweise) mit ihm familienvesichert wurde. Entweder ist nun dieser Fehler aufgefallen oder im Zuge der Nicht-Zahlung der Leistungen für Deinen Partner hat man Deinen Sohn dort eben mit abgemeldet. Könnte das sein?

Deswegen vielleicht?

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Hallo,

wann wurde der Sohn 15?

Zu wann endete laut Krankenkasse die Versicherung des Sohnes? Welche Art der Krankenversicherung hat laut Krankenkasse bis zu diesem Datum bestanden?

Zu welchem Datum wurde das Arbeitslosengeld II des Lebensgefährten laut Jobcenter eingestellt?

Gruß
RHW

Falls du mit der Krankenkasse nicht sehr bald parat kommen solltest, dann kannst du dich an das Bundesversichrtungsamt wenden. Das ist die vorgesetzte Behörde der Krankenkassen

Er musste uns beide angeben, da wir ja zusammenleben. Aber bei der Krankenversicherung ging es beim Job-Center immer nur um meinen Partner, weil mein Sohn ja rechtlich nichts mit ihm zutun hat.

Da haben Sie schon recht. Die Abmeldung erfolgte mit der Einstellung der Leistung meines Partners.

Versichert war er aber, auch laut Krankenversicherung, über mich in der Familienversicherung.

Moin,

mach bitte so schnell wie möglich einen Termin beim Jobcenter. Die haben deinen Sohn an-und abgemeldet. Die Krankenkasse trifft hier wohl keine Schuld. Die ganzen Meldungen gehen mittlerweile elektronisch und vollautomatisiert, sodass der Krankenkasse gar nichts anderes übrigbleibt als die Meldungen zu übernehmen.
Ich könnte mir vorstellen, dass bei dem ALG 2 Antrag deines Lebensgefährten etwas schief gelaufen ist und dein Sohn als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, die ihr ja wohl seid, aufenommen wurde und dementsprechend vom Jobcenter versichert wird.
Was du auf jeden Fall noch machen solltest, deinen Sohn wieder in der Familienversicherung anmelden.
Wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hältst, interessiert mich beruflich und privat.

Data

Die können da nichts machen. Die übernehmen das, was gemeldet wird. Es nützt nichts, gleich die Kanonen rauszuholen, weil die Krankenkasse nach der Schilderung der falsche Adressat ist.

Data

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Da haben Sie völlig recht.
Meine nächste Anlaufstelle ist das Job-Center. Irgendwas ist da gehörig schief gelaufen und ich hätte dazu gerne eine Erklärung.

Den Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung habe ich heute, etwas widerwillig, gestellt.
Widerwillig, nicht weil ich nicht möchte das mein Sohn schnellst möglich wieder versichert ist, sondern weil er eigentlich nie draußen war.

Unbedingt! Lass dich bitte nicht von der Hotline abwimmeln. Mach einen Termin mit echten Menschen, die für euren Fall zuständig sind. Dann könnt ihr vielleicht auch rausbekommen, was bei dem Antrag schief gelaufen ist (was ich vermute).
Gut, dass dein Sohn wieder die Familienversicherung hat.

Drücke dir die Daumen!

Data

Deswegen fragte ich, ob da kein Kasten für den Verwandtschaftsgrad angegeben werden musste. Ich habe mir das Formular gerade online angeschaut. Dort steht auf Seite 2 von 6 relativ weit unten „Ich lebe mit mindestens einem unverheirateten Kind unter 25 Jahren zusammen“. Ganz ehrlich, ich stelle mich überhaupt nicht blöd an, wenn es darum geht, Formulare auszufüllen, aber es ist für mich nicht ersichtlich, ob sie das nur auf eigene Kinder oder auch auf „fremde“ Kinder (also eben deinen Sohn) bezieht. Und auch aus Anlage KI werde ich nicht schlau. Denn in der Anlage KI ist ein Punkt „Ich bin bzw. meine Partnerin/mein Partner ist mit dem Kind verwandt.“, da er aber gar nicht für euch beantragen sollte, hätte er das wohl auch nicht ankreuzen müssen. Hat er das gemacht, liegt da möglicherweise die Fehlerquelle vor.
Ich denke, das Job-Center sollte das Problem klären können!

Äh, ja, leider wurde ich beim Schreiben durch einen Anruf unterbrochen, so dass ich nicht die neuen Beiträge gelesen habe. Aber zwei Doofe, ein Gedanke! :smile: