Job & Frisur

Liebe Experten !

Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet seid 5 Jahren in einem mittelgroßen Betrieb im Montage-Aussendienst. Vor einem Jahr hat er eine Abmahnung erhalten. Seit dem hat er sich nichts zuschulden lassen kommen. Sein Chef leitet ein Gespräch darüber ein, ob die Abmahnung zurückgezogen wird. Er ist mit der Arbeitsleistung zufrieden, kritisiert aber das Erscheinungsbild des Arbeitnehmers. Seine Kleidung sei nicht representabel für die Firma. Der Arbeitnehmer arbeitet wie dereits erwähnt seid 5 Jahren in der Montage (häufig auf Baustellen) mit Staub und Chemikalien. Arbeitskleidung wird nicht gestellt. Ausserdem kritisiert der Arbeitgeber auch seine Frisur (der Arbeitnehmer trägt einen Pferdeschwanz). Er begründet dies damit, das die Frisur nicht in den Aussendienst passe und die Kunden sich daran stören könnten. Frage : Darf der Chef derartige Vorschriften machen ? Kann er mit Kündigung drohen ? Oder ist dies ein Angriff auf die Individualität und Privatsphäre des Angestellten ? Danke Eure für Antworten ! Rena M.

Moien,

der Chef hat das Recht zu kritisieren und sein Missfallen dem Arbeitgeber zu sagen. Sei froh das es so ein offener Chef ist!

Vorschriften bzgl. Kleidung und Aussehen sind zwar begrenzt aber durchaus möglich. Du wirst z. B. in einer Bank nie jemand mit LEderanzug antreffen - außer als Kunde ;o)).

Gib doch einfach mal genaue Details über Aufgaben des Mitarbeiters - abgesehen davon wurde es ja bsiher „nur“ kritisiert und von daher liegt es im Ermessen des Mitarbeiters wie er darauf eingeht.

Gruß

Bernd

Hi Rena,

mein Scheffe sagte zu mir: „Du kommst ab morgen mit Schlips!“ Ich: „Mag keinen Schlips“ Er: „Keinen Schlips kannst Du woanders mögen, bei mir magst Du Schlips!“ Da mochte ich plötzlich Schlips.

Die rechtliche Lage mag verzwickter sein, aber so ist das Leben: Der Chef sitzt am längeren Hebel. Letztlich läuft es auf die Frage hinaus, wie viel Sturköpfigkeit sich ein Arbeitnehmer leisten will - oder kann. Für mich ist Schlips oder nicht Schlips halt keine Frage der Ehre.

Gruß Ralf

Liebe Experten !

Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet seid 5 Jahren in einem
mittelgroßen Betrieb im Montage-Aussendienst. Vor einem Jahr
hat er eine Abmahnung erhalten. Seit dem hat er sich nichts
zuschulden lassen kommen. Sein Chef leitet ein Gespräch
darüber ein, ob die Abmahnung zurückgezogen wird. Er ist mit
der Arbeitsleistung zufrieden, kritisiert aber das
Erscheinungsbild des Arbeitnehmers. Seine Kleidung sei nicht
representabel für die Firma. Der Arbeitnehmer arbeitet wie
dereits erwähnt seid 5 Jahren in der Montage (häufig auf
Baustellen) mit Staub und Chemikalien. Arbeitskleidung wird
nicht gestellt.

Verhandel hier doch mal, ob es nicht sinnvoll wäre für ein paar Euros Arbeitskleidung bereit zu stellen oder gar Waschgeld oder Kleiderzuschuss zu bekommen…
Wenn es sich um spezielle Arbeitskleidung handelt, kannst Du Dir das Geld auch vom Finanzamt wieder holen.
Ansonsten kann der Arbeitgeber sehr wohl vorschreiben, was angezogen werden soll, Wenn Du z.B. bei Mac D arbeitest, dann kannst Du nicht ein x-beliebiges T-shirt anziehen etc. das wird gestellt und ist dann auch zu tragen, oder bei ner Fluggesellschaft etc.
Bei den Bänkern werden die Anziehsachen leider nicht gestellt, aber auch hier gibt es klare Vorschriften und es kann zu Ärger kommen, wenn Du Dich nicht an allgemeine Regeln hälst.
Bei den Pflegediensten die ich betreue müssen aus hygienischen Gründen alle Kleidungsstücke bei einer bestimmten Temperatur gewaschen werden können. Hält sich da ein MA nicht dran, ist das hier ein Grund für eine Abmahnung.

Ausserdem kritisiert der Arbeitgeber auch

seine Frisur (der Arbeitnehmer trägt einen Pferdeschwanz). Er
begründet dies damit, das die Frisur nicht in den
Aussendienst passe und die Kunden sich daran stören könnten.

Da kann er nicht ganz unrecht haben. Es gibt Kunden, die sich an der Haarpracht stören. Mal so ne Frage nebenbei. Wie gepflegt ist denn die Frisur des Arbeitnehmers? Geht er regelmäßig zum Friseur und sehen die Haar sauber und gepflegt aus? Wenn alle Punkte mit ja beantwortet werden können, wird es schwierig da von Seiten des AG etwas zu sagen. Vielleicht kann man da ja auch im Gespräch mit dem Chef einen Mittelweg finden. Wenn Haare z. B. 50 cm. lang sind auf ne kürzere Langhaarfrisur umsteigen, die dann vieleicht gepflegter und modischer aussieht?

Hallo Bernd !

Gib doch einfach mal genaue Details über Aufgaben des
Mitarbeiters

Der Mitarbeiter arbeitet wie bereits erwähnt im Montage-Aussendienst. Konkret : er montiert und wartet Heizungszähler etc. in Neubauten (d.h auf Baustellen) und in Privatwohnungen. Dabei wird seine private Kleidung aufgrund von Staub und Chemischen Flüssigkeiten stark beansprucht. Logisch, dass man sich da nicht die besten bzw. neusten Sachen für anzieht. Was nicht bedeutet, das der Angestellte in abgewetzten Sachen rumläuft. Arbeitskleidung die zum einheitlichen Erscheinungsbild der Moneure beitragen würde (um das es dem Chef hierbei auch geht) stellt er nicht, weil sich zwei ander Angestellten dagegen ausgesprochen haben.
Das Hauptproblem für den Angestellten liegt aber in der Forderung des Chefs nach kurzen Haaren. Was bei einer Anstellung in einer Bank vielleicht noch nachzuvollziehen wäre, sieht auf Baustellen und Montagearbeiten anders aus.
Gruß, Rena M.

Hallo Alexandra !

Verhandel hier doch mal, ob es nicht sinnvoll wäre für ein

paar Euros Arbeitskleidung bereit zu stellen oder gar
Waschgeld oder Kleiderzuschuss zu bekommen…

Das wäre sinnvoll, aber da sich zwei dendere Angestellten gegen Arbeitskleidung ausgesprochen haben, fiel der Vorschlag unter den Tisch. Forderungen nach Zuschüssse weist er ab.

Wenn es sich um spezielle Arbeitskleidung handelt, kannst Du
Dir das Geld auch vom Finanzamt wieder holen.
Ansonsten kann der Arbeitgeber sehr wohl vorschreiben, was
angezogen werden soll, Wenn Du z.B. bei Mac D arbeitest,
dann kannst Du nicht ein x-beliebiges T-shirt anziehen etc.
das wird gestellt und ist dann auch zu tragen, oder bei ner
Fluggesellschaft etc.
Bei den Bänkern werden die Anziehsachen leider nicht gestellt,
aber auch hier gibt es klare Vorschriften und es kann zu Ärger
kommen, wenn Du Dich nicht an allgemeine Regeln hälst.
Bei den Pflegediensten die ich betreue müssen aus hygienischen
Gründen alle Kleidungsstücke bei einer bestimmten Temperatur
gewaschen werden können.

Das ist ja auch alles einzusehen, doch erstens kein Job, in dem man eine representative Funktion (wie z.B. in einer Bank) hat und zweitens bei Deinen anderen Beispielen handelt es sich um um spezielle Arbeitskleidung, die von der Firma gestellt wird. Dagegen hätte der Arbeitnehmer nichts einzuwenden…

Mal so ne Frage nebenbei. Wie
gepflegt ist denn die Frisur des Arbeitnehmers? Geht er
regelmäßig zum Friseur und sehen die Haar sauber und gepflegt
aus?

Die Haare sind sehr gepflegt und zu einem kurzen Pferdeschwanz zusammengebunden. Der Arbeitnehmer hat bereits signalisiert, dass er die Haare nicht auf 50 cm wachsen lassen möchte.

Soviel dann zu Deinen Fragen. Unter uns : der Chef ist ein Spießer, trägt selbst eine Glatze (nicht Krankheitsbedingt, sondern weil er sich so gut gefällt), als wenn das nicht bei einigen Kunden (vor allem den älteren) falsch ankommen könnte… Gruß Rena

Hallo, Rena,
für relativ kleines Geld gibt es Arbeitskleidung zu kaufen (Blaumann, Overall). Da man diese Ausgaben (Quittungen aufheben) ebenso wie die Reinigung (Quittungen aufheben) als Werbungskosten in der Steuerklärung ansetzen kann, sehe ich da keinen großen Nachteil.
Was die Frisur angeht - Haare wachsen wieder. Fragt sich, was dem AN wichtiger ist, seine Frisur oder sein Job.
Gruß
Eckard

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Hallo, Rena,
für relativ kleines Geld gibt es Arbeitskleidung zu kaufen
(Blaumann, Overall). Da man diese Ausgaben (Quittungen
aufheben) ebenso wie die Reinigung (Quittungen aufheben) als
Werbungskosten in der Steuerklärung ansetzen kann, sehe ich da
keinen großen Nachteil.

Der Chef will keinen Blaumann o.ä., weil er das für unrepräsendativ hält, sondern Hemden und Buntfaltenhosen, was für den Job (z.T. auf Baustellen) total unpraktisch ist, weil man sich eben schmutzig macht.

Was die Frisur angeht - Haare wachsen wieder. Fragt sich, was
dem AN wichtiger ist, seine Frisur oder sein Job.

Es geght doch vielmehr darum, ob die Kritik an der Frisur in diesem konkreten Beispiel rechtmäßig ist und wie weit ein Vorgesetzter gehen darf ? Oder würdest Du Dir etwas vorschreiben lassen wollen, wie Du auszusehen hast ???

Gruß, Rena

Es geght doch vielmehr darum, ob die Kritik an der Frisur in diesem :konkreten Beispiel rechtmäßig ist

Hallo Rena, warum sollte eine Kritik nicht rechtmässig sein? Hier gilt noch immer die freie Meinungsäusserung. In welcher Form das zwischenmenschlich geschieht, ist ne andere Frage.

und wie weit ein Vorgesetzter gehen darf ?

So weit wie es der Arbeitgeber erlaubt. (ungesetzliche Forderungen mal nicht inbegriffen)

Oder würdest Du Dir etwas vorschreiben lassen wollen, wie Du :auszusehen hast ???

Wollen würd ich das nicht, aber - wie schon mehrere male erwähnt - hat man heute eben meist nicht die Wahl, wenn man seinen Job auf Dauer behalten will. Freiheiten im Aussehen kann man sich in der Freizeit „leisten“. Am Arbeitsplatz gibts Vorschriften und Direktionsrecht.

MfG

Hallo Ralf !

mir ist gerade eingefallen, dass es da mal einen größeren
Streit beim Paketdienst UPS gegeben hat, ob UPS seinen Fahrern
das Tragen von Bärten verbieten kann. Lies mal hier nach:
http://verdi-bayern10.de/ups.html. Ob die Verhältnisse so
recht auf Deinen Fall passen, weiß ich natürlich nicht.

Vielen Dank !!! Ich sehe die in meinem konstruierten Fall augesprochene Kritik an der Frisur genauso als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers, wie das Bart-Verbot bei UPS.
LG. Rena

Hi,
(…)

Sein Chef leitet ein Gespräch
darüber ein, ob die Abmahnung zurückgezogen wird. Er ist mit
der Arbeitsleistung zufrieden, kritisiert aber das
Erscheinungsbild des Arbeitnehmers.

Das klingt doch wirklich nicht schlecht. Ich kann dem Chef da absolut nichts Schlechtes unterstellen.
Das mit den Haaren darf man nicht überbewerten.
Ich finde es, dass der Chef das so ehrlich anspricht, noch dazu in einem positiven Gesamtzusammenhang (leitet ein Gespräch ein, zieht evtl. die Abmahnung zurück…)
dass der Chef eine Glatze hat steht in keinem Zusammenhang mit dem Pferdeschwanz.
Die Gesamtsituation ist in Ordnung, ruhig Blut!
Der Chef möchte den Mitarbeiter sicherlich behalten.

Gruss,
Helge (lange Haare)

Korrektur

und wie weit ein Vorgesetzter gehen darf ?

So weit wie es der Arbeitgeber erlaubt…

*grr*
Ich meinte natürlich Arbeit nehmer.

*Fingersortier*

Hallo, ein Bekannter (Elektro) hatte mit 2 seiner Mitarbeiter ein ähnliches Problem.
Die hatten stets die Schäbigste Kleidung, Friseur noch nie gesehen und ständig unrassiert.
Ansonsten waren die Mitarbeiter super Arbeitstiere die echt hinlangen konnten, jedoch für Kundendienst sehr schwer einsetzbar.

Nach meinem Vorschlag:
-Stellte er den Mitarbeitern Arbeitskleidung (Was er eigentlich eh musste). 2 paar Arbeitsschuhe 3 Hosen, 3 Mäntel, 1 Kappe, 1 Helm, 1 Schutzbrille. (Kosten für beise 520 Euro).
Sollte eien Arbeitskleidung so beschädigt sein das eine Reperatur nicht mehr machbar ist oder abgetragen sein bekommen sie einfach neue.
Waschen und pflegen müssen sie diese selbst.
-Je einen Rassierapperat zu Weihnachten, POhilips, je 140 Euro (Hat er ihnen privat geschenkt)

  • 50 Euro Gehaltserhöhung für mind. 1 Monat friseur und waschen/pflegen der Arbeitskleidung.

Nun hatte er einmalig betriebliche Ausgaben von 520 Euro. Private Ausgaben 280 Euro und Monatlich 100 Euro.
Dafür kann er nun seine beiden Toparbeitskräfte bei gehobenen Kunden einsetzen udn auch schwierige Aufträge (Durchbrüche, nachtärgliche Leitungsverlegung, Lichtanlagen, Kernbogrungen etc.) zur zufriedenheit der gehobenen Kunden annehmen und durchführen.

Cheffe grlücklich da tolle Aufträge zur vollen zufriedenheit erfüllen kann und dadurch auch Empfehlungen bekommt daraus mehr Geld.
Mitarbeiter glücklich da tolle Arbeitskleidung und Friseur etc. bezahlt und sich mit tollen Arbeiten brüsten können und volle Auslastung und Sicheren Job haben.
Kunde glücklich da er das bekommt was er haben möchte.

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