Hallo!
Angenommen, A hat bisher aus krankheitsbedingten Gründen keine Ausbildung. Da A nicht voll arbeiten kann, hat er sich um einen 400-Euro-Job bemüht und auch einen gefunden. Er hat jedoch ziemlich schnell gemerkt, dass auch 10 Stunden wöchtentlich für ihn noch viel zu viel sind und hat den Job wieder aufgegeben. Jetzt steht er „ohne was“ da. A hatte einen Honorarvertrag und zahlt Krankenversicherung und Pflegeversicherung bereits selbst.
Muss A sich bei der Arbeitsagentur melden? Auch, wenn ihn z.B. Freundin und Eltern unterstützen bis zur Genesung und zum nächsten Ausbildungsbeginn?
Wenn A sich arbeitslos meldet, geht dann die Arbeitsagentur auch zu Freund und Eltern?
Hi Nina!
Mh also „müssen“ muss hier niemand was. Ich schätze mal, diejenige Person kann sich, wie z.B wir hier in Ö, bei der zuständigen Agentur für Arbeit (bei uns AMS) melden. Ist ja niemand dazu verpflichtet. Die Person will Geld bzw. Unterstützung … und nicht das Amt usw.
Schwieriger wäre es da dann schon an eine Unterstützung zu kommen, da die Person ja schlussendlich selbst gekündigt / die Stelle aufgegeben hat. Da würde sie bei uns hier eine 1-monatige Sperre bekommen.
mfg PN
Hi!
Danke für Deine Antwort. Das mit der Sperre kenne ich, jedoch nur, wenn man einfach so kündigt und nicht aus einem krankheitsbedingten Grund. Aber ich kann damit auch falsch liegen.
Ich möchte eigentlich alles Vermeiden, was mit der Arbeitsagentur zu tun hat, da dann ja sicherlich der Finanzstatus meines Freundes überprüft wird und wir ggf. auch aus unserer Wohnung raus müssten. . Ich werde ja finanziell unterstützt - also vom Geld her würden wir es hinkriegen.
Habe nur gelesen, dass es später evtl. kritisch wird. Z.B. wenn man sich erst nach 1/2 Jahr arbeitslos meldet. Und auch mit der Rentenversicherung soll es Probleme geben - aber mehr weiß ich nicht 
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Hi Nina,
Ich möchte eigentlich alles Vermeiden, was mit der
Arbeitsagentur zu tun hat, da dann ja sicherlich der
Finanzstatus meines Freundes überprüft wird und wir ggf. auch
aus unserer Wohnung raus müssten. . Ich werde ja finanziell
unterstützt - also vom Geld her würden wir es hinkriegen.
Das gilt nur, wenn du ALG II beantragst. Aber solltest du dich arbeitssuchend melden, gibt es noch andere Leistungen, die die Arbeitsagentur gewähren kann, zum Beispiel Zuschüsse für Bewerbungskosten, Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche außerhalb des Wohnortes und gegebenenfalls sogar Zuschüsse zu Umzugskosten, falls deine Arbeitsstelle zu weit zum pendeln entfernt ist. Auf all diese Leistungen gibt es keinen Rechtsanspruch, aber sie können gewährt werden und es gibt keine Prüfung der finanziellen Situation des Lebensgefährten wie beim ALG II. Außerdem kann die Beratung durch die Arbeitsagentur auch bei der Stellensuche helfen. Ich würde mich also auf jeden arbeitssuchend melden, auch wenn du keine Leistungen beantragen willst.
Gruß,
Jörg
Habe nur gelesen, dass es später evtl. kritisch wird. Z.B.
wenn man sich erst nach 1/2 Jahr arbeitslos meldet. Und auch
mit der Rentenversicherung soll es Probleme geben - aber mehr
weiß ich nicht 
Hi Nina!
Mh also „müssen“ muss hier niemand was. Ich schätze mal,
diejenige Person kann sich, wie z.B wir hier
in Ö, bei der zuständigen Agentur für Arbeit (bei uns AMS)
melden. Ist ja niemand dazu verpflichtet. Die Person will Geld
bzw. Unterstützung … und nicht das Amt usw.
Schwieriger wäre es da dann schon an eine Unterstützung zu
kommen, da die Person ja schlussendlich
selbst gekündigt / die Stelle aufgegeben hat.
Da würde sie bei uns hier eine 1-monatige Sperre bekommen.
mfg PN
Hi Jörg,
als ich mich informiert habe hieß es, dass ich eh nur ALG II bekommen würde, da ich noch nie „richtig“ gearbeitet habe, sondern immer nur in Ausbildungen war…
Hatte eben am Tel. mit einer netten Dame gesprochen, die mir sagte, dass ich mich eh nicht dort melden muss, weil ich krank bin und der Agentur jobtechnisch nicht zur Verfügung stehen kann… ?!
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Hallo, ich hab zwar nicht besonders viel ahnung wie es heutzutage so läuft bei der AA, doch rein theoretisch kannst du dich auch ohne Leistungsbezugswünsche Arbeitssuchend bzw. Arbeitslos ohne Leistungsbezug melden, das hat den vorteil dass dann die ausfallzeiten bei der Rentenversicherung festgehalten werden. Obs später was bringt mag ich nicht zusagen, ich hab mich nach einiger Zeit dagegen entschieden und leb nun ohne ständige Abmeldungsdrohungen besser.
Da du chronisch krank zu sein scheinst, solltest du evtl lieber beim Raha-Berater der AA vorsprechen, die haben da eine Extra Abteilung für Leute mit Behinderungen (und dazu zählen auch chronische Krankheiten und nicht nur ArmAb oder BeinAb.)Der kennt sich dann eher aus mit so Dingen ob du noch Arbeitslos sein kannst, wenn du nur weniger als 10 Std arbeiten kannst oder ob dir nur der weg zum Sozialamt bleibt (die dann allenfalls Geld haben, heißt dann nicht Hartz 4 sondern irgendwie anders). Und er kann dir dagen wie die nächsten Schritte sind (Versorgungsamt wegen Berufsunfähigkeit, etc.)
Gruß Susanne
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Hallo nochmal,
es ist so: solange du kein ALG II beantragen willst, musst (!) du dich natürlich nicht melden. Auch nicht, wenn du wieder gesund bist und nach Arbeit suchst. Ich will nur auf folgendes hinaus: Auch wenn du kein ALG II willst, aber nach Arbeit suchst, macht es Sinn, sich arbeitssuchend zu melden, weil es durchaus Hilfen von der Arbeitsagentur geben kann. Dafür musst du noch nicht einmal deine finanziellen Verhältnisse, oder die deines Freundes, offenlegen. Die „Meldung“ und die „Beantragung von Leistungen“ sind zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge und du kannst dich „melden“, also die Hilfe der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen, ohne ALG II zu beantragen. Habe ich letztes Jahr auch so gemacht. Das macht natürlich nur Sinn, wenn du wirklich Arbeit sucht, sprich: wenn du irgendwann wieder gesund bist.
In diesem Sinne: Gute Genesung!
Bis dann,
Jörg
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