Liebe WWW-Gemeinde,
meine Freundin hat ihren Job zum 30.09. gekündigt. Bisher ist sie normal gesetztlich krankenversichert. Es ist noch nicht ganz klar, ob sie sofort ab 1.10. im neuen Job anfangen wird.
Wie läuft das dann mit der Krankenkasse? Wie berechnet sich der Beitrag? Gibt es finanzielle Unterschiede bei den Kassen?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
nein, einen finanziellen UJnterschied gibt es icht bei den Kassen.
wenn Sie sich beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende meldet und Arbeitslsengeld erhält wird sie wahrscheinlich eine Sperrzeit wegen Selbstkündigung erhalten - trotzdem wird grundsätzlich ab dem 29. Tag der Krankenversicherungsbeitrag dann vom Arbeitsamt übernommen.
Gruß
Czauderna