Job in Australien, deutscher Arbeitgeber

Guten Tag,

Folgende Situation:
Ein Deutscher arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber in Australien (457 Visum, bis zu 4 Jahre). Der Arbeitgeber hat in Australien keine Niederlassung (daher auch keine ABN), und die Produkte verkauft er nicht selbst, sondern über Reseller. Da der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate dort sein wird, muss er in Australien Steuern zahlen und sollte eine TFN dafür beantragen.

Wie aber sieht es für den Arbeitgeber aus?

  1. Zahlt der Arbeitgeber – wie bei einer Beschäftigung hier – die Steuern ans ATO, oder zahlt er den vollen Betrag (Arbeitgeber-Brutto) an den Arbeitnehmer und dieser muss selbst die Steuern abführen [Letzteres klingt merkwürdig, ist aber offensichtlich das Modell, welches im umgekehrten Fall zutrifft: Australier, der hier für einen australischen Arbeitgeber tätig ist]

  2. Benötigt der Arbeitgeber dann eine TFN, ABN oder ASIC-Registrierung?

Danke!

Zum australischen Recht kann ich nichts sagen. In D ist die Pflicht zum Einbehalt von Lohnsteuer davon abhängig, ob der AG in D eine Betriebsstätte hat. Darauf beruht das von Dir als merkwürdig empfundene Ergebnis.

Wann ein AG in Australien so etwas wie Lohnsteuer einbehalten muß, kann ich nicht sagen. Das kann theoretisch schneller sein, muß aber nicht.