Job nach Erziehungsurlaub belegt

Hallo,
was passiert wenn mein Arbeitgeber während meinem Erziehungsurlaub jemand neues unbefristet eingestellt hat und er hat keine adäquate Ersatzstelle für mich anzubieten?
(Ich will gar nicht unbedingt eine Stelle, möchte nur wissen wie es dann weitergeht).
Danke,
Andrea

Hallo Andrea,

Dein Arbeitsverhältnis besteht weiter. Das Dein Arbeitgeber eine weitere Arbeitskraft eingestellt hat, ist für Deinen Arbeitsplatz nicht von Bedeutung. Du hast eine Stelle.
Der Arbeitgeber kann auch nicht einfach kündigen, wenn von Deiner Seite keine Vertragsverletzungen vorliegen.
Nach Deinem Erziehungsurlaub musst Du Deine Arbeitskraft anbieten. Versucht der Arbeitgeber Dich „loszuwerden“, musst Du Kündigungsschutzklage einreichen und Deine Rechte durchsetzen.

Mit Grüßen
Michael

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Hier ganz genau!
Hi Andrea!

Michael hat natürlich recht!

Genau steht es im Bundeserziehungsgeldgesetz:

§ 18 Kündigungsschutz

(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Satzes 2 erlassen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer

  1. während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet oder

  2. ohne Elternzeit in Anspruch zu nehmen, bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet und Anspruch auf Erziehungsgeld hat oder nur deshalb nicht hat, weil das Einkommen (§ 6) die Einkommensgrenzen (§ 5 Abs. 2) übersteigt. Der Kündigungsschutz nach Nummer 2 besteht nicht, solange kein Anspruch auf Elternzeit nach § 15 besteht.

Grüße
Guido

Danke! (o.T.)
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