folgender fiktiver Fall:
Person A mit Kind hat bisher Hartz IV bekommen.
Geschiedener Partner hat Unterhalt an die Behörde gezahlt.
Jetzt hat A wieder einen festen Job, bekommt ca. 670,00 Netto mtl.
A wird jetzt also Wohngeld beantragen können, geht ja bei Hartz IV nicht.
Evtl. muss A aber noch eien Zuschuss beantragen.
Wie sieht es mit Anrechnung Unterhalt, Kindergeld etc.?
Normalerweise müßte der Ex-Partner doch jetzt direkt an A überweisen.
Was muss A unternehmen?
Grüße
Holygrail
Hallo
Was muss A unternehmen?
Wohngeldantrag abholen, Kurzberatung vor Ort, dann ausfüllen und abgeben.
Kinderzuschlags-Antrag beschaffen und ausfüllen (Kann man bei der AfA downloaden mit allen notwendigen Formularen). Vom Antrag auf Kinderzuschlag und den dazugehörigen Dokumenten unbedingt vor Abgabe eine Kopie machen!!! Gerade diese Behörde verdaddelt imho auch mal gerne alles. Das kostet dann Zeit und Nerven… Wenn man Kopien hat, ist ein neuer Antrag ratzfatz erstellt.
Fachanwalt für Familienrecht mit der Regelung der Unterhaltszahlungen beauftragen.
Gruß,
LeoLo