Job ohne Vertrag, und Umgehen d. Nachweispflicht

Ein ER hat einen Job über die ARGE vermittelt bekommen.
Da stand in der Stellenbeschreibung. Flexibel, 27, 5 Std.

Jetzt arbeitet der gute Mann seit eineinhalb Wochen auf Probe und dachte nun, der bekommt einen Arbeitsvertrag / Nachweis.
Denn die ARGE will sowas ja haben, um ihre Berechnungen zu machen.

Da sagt der Vorgestezte, och nein. Wir rufen Sie, wenn es einen Auftrag gibt, und wenn der vorbei ist ( meist und taktisch nach rund 3 Wochen) dann sind sie wieder arbeitslos und können zum Arbeitsamt gehen.
Jetzt denkt man sich ja, dass es da das Nachweisgesetz gibt. Doch das sagt dass dies Pflicht ist, wenn die Arbeit über einen Monat geht.
Dies zu umgehen scheint Plan des Arbeitgebers.

Doch es muss doch auch für Aushilftätigkeiten eine Grenze geben. Ein Höchstarbeitszeit im Jahr, damit die Aushilfe auch Aushilfe ist und nicht ständig wieder neu rangeholte Aushilfe. Gibt es da ein Gesetz?

???

Hallo,

die ARGE kann „ihre Berechnungen“ mit der Gehaltsabrechnung machen.

Befristungen müssen schriftlich sein, um Wirksamkeit zu entfalten.

Ohne Befristung = unbefristeter Vertrag, der nach den 3 Wochen nur durch schriftliche Kündigung enden
kann.

Je nach Länge der Unterbrechungen werden die Beschäftigungen zusammengerechnet und nach 6 Monaten
greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der natürlich
auch betrieblch sein kann (zur Zeit kein Beschäftigungsbedarf, weil kein Auftrag). Das ist dann allerdings
gerichtlich überprüfbar.

Grüße
EK