Job/Umzug/Kündigung/Schadenersatz Arbeitgeber ?

Hallo,wer weiß Rat?

Folgende Situation:
AN zieht in der Probezeit (1. März - 31.August) jobbedingt von Berlin nach Hamburg um, nachdem er von Seiten des AG (Vorgesetzten/Repräsentanten) hierzu „gedrängt“ wird. Da der Job hauptsächlich im Außendienst und Bürokram vom Home-Office aus erledigt wird, ist dieser Umzug notwendig. Weitere Voraussetzung um diesen Job überhaupt machen zu können ist die Einrichtung einer „Sicherheitsleitung“ für den Geschäftslaptop im Home-Office. Ohne diese hätte der AN keinen Zugriff auf den Konzern-Server und könnte den Job nicht ausüben.

In der Probezeit wird ein Trainee Programm für den AN durchgeführt. Es gibt hier eine zwei monatige theoretische und eine zweimonatige praxisorientierte Phase, bei der der AN von Kollegen angelernt wird. Am 1. Juli soll der AN den Job offiziell in Hamburg antreten. AN lebt in den ersten vier Monaten in Hotels. Der AG erklärt sich bereit, die Hotelkosten auch noch bis Mitte Juli zu übernehmen, da der AN ja auch erst Vorort in Hamburg eine entsprechende Wohnung suchen und finden kann und erklärt dann den AN in der Pflicht!

AN muß für die letzten sechs Wochen der Probezeit eine doppelte Haushaltsführung auf eigene Kosten in Kauf nehmen oder um Kosten zu sparen, schnell handeln.

Der AN bittet mehrmals im Zeitraum der Probezeit darum, Planungssicherheit zu erhalten, damit er die Wohnung in Berlin kündigen und eine neue adäquate Wohnung in Hamburg anmieten kann. Das wird ihm mündlich mehrmals zugesichert. So soll auch geprüft werden, ob eine Probezeitverkürzung auf Ende Juni möglich ist. Der Vorgesetzte meldet sich dann aber nicht mehr.

AN organisiert Umzug zum 01. August (Wochenende) und bittet um Sonderurlaub für den Freitag. Das bietet sich an, weil sich der AN am Donnerstag auf einem Konzern Arbeitskreis in Leipzig aufhält und so direkt nach Berlin weiterfahren kann, um den Umzug durchzuführen. Der Sonderurlaubstag für den Umzug wird vom Vorgesetzen eine woche zuvor telefonisch genehmigt, auch sind weitere Vorgesetzte in Kenntnis gesetzt, dass der Umzug stattfinden wird. An diesem Arbeitskreis trifft der VN den Vorgesetzten und bittet nochmals um ein Vieraugengespäch, da ihm bekannt geworden ist, dass ein Kollege eine „Übernahme des AN zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zu empfehlen sei. Hierzu gibt es ein klärendes Gespäch und der AN erhält per Nachfrage nochmals die Bestätgiung, dass einer Übernahme nichts entgegen stehen würde und auch der Umzug am Wochenende durchgeführt werden kann!

Am 13. August ist ein abschließendes Feedbackgespräch angesetzt, wo auch über die weiteren Entwicklungsperspektiven des AN gesprochen werden soll.
Stattdesse wird der AN von seinem Vorgesetzen mit der Kündigung konfrontiert.

Das ist der Sachverhalt!
Würdet Ihr mir zustimmen, dass der AN besonderen Vertrauensschutz geniesst, da er sich im Sinne von „Treu und Glauben“ darauf hat verlassen dürfen, dass einer Übernahme nichts mehr entgegensteht, weil auch der Umzug von Seiten des AG nach Hamburg gefordert wurde und auch die Genehmigung des Sonderurlaubstags für den Umzug vorlag und allen Beteiligten bekannt gewesen war? Kann man hier von einem „konkludententen Handeln“ sprechen, das die Übernahme des AN in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Prinzip vorwegnimmt?

Da in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, wird es schwierig auf Kündigungschutz zu klagen. Es geht vielmehr darum den jetzt entstandenen Schaden (Kosten für Eigenleistung, Umzug, Makler, Mehrkosten für die Wohnung, Investition in das Home-Office, geschäftlichen Mobiltelefonvertrag den der AN hat abschließen müssen, etc.)in Höhe von 8500 € vom AG ersetzt zu bekommen.

Wie seht Ihr die Angelegenheit?

LG Lo