Job vom Jobcenter!

Hallo

Warum sollte es zu Verwechselungen führen??

Weil „Alg I“ so ähnlich aussieht wie „Alg II“ natürlich.

Es geht hier nicht um den Unterschied zwischen …

Wenn man in einem Post nur von „Alg II“ spricht, kann man es nicht mit „Alg“ verwechseln… Deine Antwort macht also wenig Sinn…

Nein, aber es ging um Bezeichung Hartz 4, und das hat ja mit
der eigentlichen Frage wenig zu tun.

Ich bezog mich nicht auf die Frage, sondern auf die Antwort eines anderen Mitglieds… Meine Aussage war zur Verdeutlichung gedacht, was sich auch aus dem Zusammenhang ergibt…

„Alg I“ (was es übrigens auch nicht gibt…

Da ist die Arbeitsagentur anscheinend aber anderer Ansicht.
Oder meinst die vielleicht die Abkürzung „Alg“?

Dass die BA da anderer Meinung ist, wüsste ich aber… :wink:
Die richtige Abkürzung für Arbeitslosengeld ist „Alg“. „Alg I“ gibt es nicht.

Btw: Wenn es „allgemein bekannt“ ist, warum spricht dann die „Allgemeinheit“ immer noch ausschließlich von Hartz 4??

Sag ich doch: Weil es leichter auszusprechen ist und nicht so
leicht mit Alg I verwechselt werden kann.

Und warum man Hartz 4 leichter aussprechen können sollte als Alg II, weißt scheinbar auch nur du

Na, das ist doch nicht schwer. Ich kann es dir aber erklären:
„Hartz 4“ hat 2 Silben, und „Alg II“ hat 4 Silben.
„Arbeitslosengeld 2“ hat sogar 6 Silben.

Die Erklärung ist total sinnfrei, aber schön, wenn du dir einig bist… :wink:

War nun auch die letzte Antwort meinerseits. Die Diskussion mit dir ist nicht besonders zielführend… :wink:

Schönen Tag noch!

1 Like

Hallo

Dass die BA da anderer Meinung ist, wüsste ich aber… :wink:
Die richtige Abkürzung für Arbeitslosengeld ist „Alg“. „Alg I“ gibt es nicht.

Hier benutzt die Bundesagentur für Arbeit aber die Bezeichnung ‚Arbeitslosengeld I‘
http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Die Erklärung ist total sinnfrei …

Klar, wenn man kapierbefreit ist.

Viele Grüße

1 Like

Hallo

Der Job hat regelmäßig 12 Stunden im Wechseldienst immer von 6-18 und von 18-6 uhr.

Also, ich würde keinesfalls mit 8 Stunden Heimaufenthalt nach einer Nachtschicht auskommen, auch wenn es dort total ruhig wäre. - Es sind ja 11 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Schichten vorgeschrieben, die Fahrtzeit ist da allerdings vermutlich drin enthalten. Ich glaube aber nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, wenn von diesen 11 Stunden Ruhezeit noch 3 Stunden Fahrtzeit abgehen.

Eine Schicht darf übrigens nur dann 12 Stunden dauern, wenn sie größtenteils aus Bereitschaftsdienst und ähnlichem besteht. Der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen, ob die Nachtschicht schädlich für ihn ist. Ab 50 hat er Anspruch auf jährliche Untersuchungen. Und wenn die Nachtschicht für ihn schädlich ist, dann hat er Anspruch auf Beschäftigung tagsüber.

Erzähl dem Arbeitgeber doch einfach, wie es ist, und dass du deine Ansprüche kennst, und dann sag ihm, dass du die Stelle gerne hättest. Dann wirst du die Stelle wohl kaum kriegen.

Viele Grüße

Admin löschen!
Dies ist eine Anleitung zum Erschleichen von SGB II Leistungen.

1 Like

Hallo

Dies ist eine Anleitung zum Erschleichen von SGB II Leistungen.

Wie kommst du denn auf diese Idee?

Außerdem, jetzt überleg mal, die Frau soll anderthalb Stunden zum Arbeitsplatz fahren, 12 Stunden Nachtdienst schieben, dann wieder anderthalb Stunden zurückfahren, und darf sich dann 8 Stunden zwischen Bohrhammergeräuschen und klingelnden Handwerkern ausruhen. Es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, dass sie unter solchen Umständen zumindestens zeitweise arbeitsunfähig wird. Wenn es in der Probezeit ist, verliert sie dann vermutlich den Job, hat dann also gar keinen Job mehr. Das ist doch absolut blödsinnig.

  • Sie hat einen Halbtagsjob, den sie gerne machen möchte, und darauf soll sie aufbauen. Wenn man einen Job hat, der Spaß macht, kommt normalerweise auch in absehbarer Zeit die Chance auf einen weiteren Job bzw. einen Ganztagsjob.

Es ist kontraproduktiv, wenn man die Leute zur Arbeit prügelt. Das ist ganz und gar unwirtschaftlich. Das kann man machen, wenn man Leute durch Arbeit - nicht gerade vernichten, aber fertigmachen will. Wenn du das unbedingt willst, dann aber bitte nicht auf Kosten der Steuerzahler.

Viele Grüße

1 Like

Reichen denn die Einkünfte aus dem Teilzeitjob aus (ohne aufstockende Leistungen)?

In diesem Falle wäre die Meinung der Sachbearbeiterin doch irrelevant, nich?

Gruß S

Erzähl dem Arbeitgeber doch einfach, wie es ist, und dass du
deine Ansprüche kennst, und dann sag ihm, dass du die Stelle
gerne hättest. Dann wirst du die Stelle wohl kaum kriegen.

Ja super Idee, wir Steuerzahler haben es ja. Manchmal kann man hier echt nur den Kopf schütteln.

Wenn jeder nur den bequemsten Weg gehen würde, armes Deutschland…

Schon mal auf die Idee gekommen, das der Arbeitgeber dem Jobcenter mitteilen könnte, daß der Bewerber aus dem Grund abgelehnt wurde, weil er nicht den Eindruck machte den Job wirklich haben zu wollen?

Früher mußte man die Ablehnung als Arbeitgeber dem Arbeitsamt mitteilen. Da gab es auch ein Feld, in dem man solche Dinge anführen konnte. Mein Arbeitgeber hat dieses Feld immer genutzt, wenn er das Gefühl hatte, der Bewerber kommt nur, weil er vom Arbeitsamt geschickt wurde.

Vermutlich hat sich an dieser Praxis nichts geändert.

ist eine Lösung.leider wird die gesamte Wohnung
modernisiert,so das auch ständig Handwerker in der Wohnung (1
R-Wohnung)sind.Man ist 8 Uhr Zuhause und muß 16 Uhr bereits
wieder los.
Soll man sich vielleicht von den Handwerkern wecken
lassen,oder hörst du mit Ohropax einen Wecker,wenn du über 15
stunden unterwegs warst

Du vergisst aber, daß die Renovierung eine absehbare Zeit ist.

Ich bin zwar nur 9,5 Stunden aushäusig habe aber jetzt ein dreiviertel Jahr ein Haus mit saniert. D. h. früh um 5.30 Uhr aufstehen, Viechers versorgen, zur Arbeit fahren, abends nach Hause, umziehen und auf die Baustelle tiegern und dort bis mindestens 22.30 Uhr, oftmals aber auch bis Mitternacht und darüber arbeiten.

Das geht.

Und auch in Deinem Fall sehe ich da kein so gravierendes Problem. Wenn Du 12-Stunden-Schichten arbeitest hast Du im Gegenzug welche Freizeiten?

Hallo

Ich bin zwar nur 9,5 Stunden aushäusig habe aber jetzt ein dreiviertel Jahr ein Haus mit saniert. D. h. früh um 5.30 Uhr aufstehen, Viechers versorgen, zur Arbeit fahren, abends nach Hause, umziehen und auf die Baustelle tiegern und dort bis mindestens 22.30 Uhr, oftmals aber auch bis Mitternacht und darüber arbeiten.

Das geht.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. An dem zu sanierenden Haus hast du doch selber mitgearbeitet, weil du es wolltest. Und wenn du da fertig mitsaniert hast, bist du nach Hause gefahren und hattest deine Ruhe. Und geschlafen hast du anscheinend zwar wenig, aber nachts.

Warum um alles in der Welt soll die Frau denn nicht ihren Halbtagsjob machen, den sie schon sicher in der Tasche hat, und der bestimmt irgendwann ausbaufähig ist, und anstattdessen 3 Stunden täglich mit Hin- und Herfahrten verplempern und nebenbei ihre Gesundheit ruinieren?

Viele Gr0ße

Das geht.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Nein.

An dem zu sanierenden Haus hast du doch selber mitgearbeitet, weil du es wolltest.

Sagt wer? Das Haus war vorhanden und mußte saniert werden.

Und wenn du da fertig mitsaniert hast, bist du nach Hause gefahren
und hattest deine Ruhe. Und geschlafen hast du anscheinend
zwar wenig, aber nachts.

Und? Und trotzdem habe ich einen Vollzeitjob ausgefüllt und so meinen Lebensunterhalt bestritten, auch über Monate mit wenig Schlaf aber viel körperlicher Arbeit, trotzdem mußte ich meine Viecher versorgen und meine Katzen haben auch die eine oder andere schlaflose Stunde gefördert.

Warum um alles in der Welt soll die Frau denn nicht ihren
Halbtagsjob machen, den sie schon sicher in der Tasche hat,
und der bestimmt irgendwann ausbaufähig ist, und anstattdessen
3 Stunden täglich mit Hin- und Herfahrten verplempern und
nebenbei ihre Gesundheit ruinieren?

Weil es das Amt scheinbar so vorschreibt? Weil daß das reale Leben ist? Weil es zig Menschen gibt, die einen ebenso langen Arbeitsweg haben und trotzdem jeden Tag zur Arbeit gehen? Weil es Menschen gibt, die Arbeiten machen, die ich nie machen möchte und das zu einem Hungerlohn? Weil das Leben kein Wunschkonzert ist?

Willkommen in der Realität.

Und woher in aller Welt nimmst Du die Aussage, sie würde ihre Gesundheit ruinieren?

Ich finde Deine Aussagen in höchstem Maße unfair all denen gegenüber, die sich trotz widriger Umstände darum bemühen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen. Würden wir alle so handeln, wie Du es hier schreibst, gäbe es keinen Sozialstaat mehr und viele wären gezwungen unter weit schlechteren Bedingungen zu Leben und zu Arbeiten.

Du schreibst mir wiederholt, das ich die Dinge ja freiwillig mache. Und warum in aller Welt können andere das nicht, wenn ich es sogar freiwillig mache?

Du kennst die Rahmenbedingungen beider Jobs doch gar nicht. Du kannst nicht sagen ob aus dem Halbtagsjob mal mehr wird. Auch weißt Du nicht, wie genau die 12 Stunden-Schicht abläuft, wie viel davon tatsächlich Arbeit und wie viel davon Pause bzw. Bereitschaft ist.

Zunächst einmal ist jeder für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich, auch dafür diesen Lebensunterhalt vollständig zu erwirtschaften. Geht das mit dem Wunschjob nicht, muß eben ein weiterer Job angenommen oder ein anderer Job gefunden werden.

Nur in Ausnahmefällen sollte die Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden. Eine Baustelle ist vom Zeitablauf absehbar.

Konzepi, da wäre ich jetzt aber auch gespannt, worin du (Anleitung zum) „Erschleichen von Leistungen nach SGB II“ zu erkennen meinst _(kopfkratz)>/I>
Die fiktive Frau X steht augenscheinlich im laufenden ALG2-Bezug - ihr Hilfeanspruch wurde also bereits überprüft und die Leistung wurde bewilligt. Ich habe weder eine „Anleitung“ dazu gegeben, wie man zufließende nichtprivilegierte Einkommen oder vorhandene Vermögen verheimlichen kann , noch wie man (tatsächlich gar nicht vorhandene) Bedarfe vortäuscht …oder was auch immer… nichts, was auch nur im Ansatz Richtung „zu Unrecht ALG2 beziehen“ gehen würde. Und so eine „Anleitung“ würde ich auch niemandem geben, selbst wenn ich es könnte. Weder online noch offline. Ich bin sicher, dass du in keiner meiner Antworten im Laufe der Jahre hier irgendetwas finden würdest, was sich jemals „abseits“ der geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung bewegt hätte bzw. unzulässige Vorgehensweisen vorgeschlagen oder auch nur befürwortet hätte. Ganz davon abgesehen, dass das auch gegen die Nutzungsregeln dieses Forums ginge - das mache ich „so oder so“ nicht. Also bitte etwas vorsichtiger mit solchen Behauptungen … :wink:

Und selbstverständlich ist es völlig legitim, sich im Rahmen eines Vorstellungsgespräches über das (potentiell) zukünftige Unternehmen als Arbeitgeber und über seinen zukünftigen Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen usw. zu erkundigen. Zum Einen zeigt man dadurch Interesse an der Firma … zum Anderen hat man als Bewerber (ob mit oder ohne ALG2-Bezug) auch die Möglichkeit, evtl. „Problempunkte“ bereits im Voraus zu klären. Ein Vorstellungsgespräch dient der Abklärung von Fragen und dem gegenseitigen Kennenlernen.
LG_