Job vom Jobcenter!

Frau X(52) bezieht seit 6 Monaten Hartz4,schreibt aber fleißig Bewerbungen.Nun hat sie eine Teilzeitstelle gefunden,über die sich sehr freute.  Weniger erfreulich war die Jobvermittlerin,die meinte,es müsse ein Vollzeitjob her,welchen sie der Frau sofort vorlegte,da gerade eine Firma für die Sicherheitskontrolle am Flughafen Mitarbeiter sucht…

Der Job hat regelmäßig 12 Stunden im Wechseldienst immer von 6-18 und von 18-6 uhr.

Nun hat Frau X ein Problem.
Ihr Wohnblock wird ab März komplett saniert,was ab 7 uhr zu erheblichen Lärmbelästigungen  führen wird.Das teilte Frau X auch der Vermittlerin mit,die daraufhin meinte „mein Gott,da müssen sie jetzt durch,der Job ist zumutbar“.
Einen beantragten Umzug wurde nicht stattgegeben…es bestehe kein Bedarf.

Frau X möchte gerne arbeiten und so schnell wie möglich aus dem Hartz4 Bezug raus.
Kann das Jobcenter die Frau dennoch zwingen diesen job anzunehmen,obwohl der Schlafmangel und gegebenfalls gesundheitliche Schäden vorprogrammiert ist?

Danke für jede hilfreiche Antwort
vergißmeinnicht

Frau X möchte gerne arbeiten und so schnell wie möglich aus
dem Hartz4 Bezug raus.

gesundheitliche Schäden vorprogrammiert ist?

Hallo,

trägst du nicht etwas dick auf?

Die Antwort wird dir nicht gefallen, aber schau mal rein:

https://www.google.de/search?q=ohropax&tbm=isch&tbo=…

Gruß
vV

ist eine Lösung.leider wird die gesamte Wohnung modernisiert,so das auch ständig Handwerker in der Wohnung (1 R-Wohnung)sind.Man ist 8 Uhr Zuhause und muß 16 Uhr bereits wieder los.
Soll man sich vielleicht von den Handwerkern wecken lassen,oder hörst du mit Ohropax einen Wecker,wenn du über 15 stunden unterwegs warst

vergißmeinnicht

Hallo,
wäre Frau X denn mit dem Halbtagsjob aus dem Hartz IV-Bezug raus? Wahrscheinlich nicht. Also würde sie weiter zumindest eine Zulage bekommen. Hat sie sich denn am Flughafen schon vorgestellt und hat eine Zusage bekommen? Vielleicht wollen die sie ja gar nicht. Auf die Umstände in der Wohnung wird die ARGE kaum Rücksicht nehmen. Wenn Frau X mit dem Halbtagsjob aus dem Bezug raus wäre, wäre es der ARGE wohl egal. Ansonsten werden die zumindest drauf bestehen, dass sie sich bei dem Ganztagsjob vorstellt.

man wäre leider immer noch Aufstocker. Nein,eine Einstellung ist noch nicht erfolgt.Das Gespräch findet erst nächste Woche statt

vergißmeinnicht

man wäre leider immer noch Aufstocker.

Ginge es denn zusammen mit Wohngeld?

Auf keinen Fall den Teilzeitjob absagen, bevor nicht alles geklärt ist.
Dem Flughafenmenschen kann man ja andeuten, dass man in einer Wohnung wohnt, in der tagsüber die Handwerker klingeln.

in der Wohnung (1
R-Wohnung)sind.Man ist 8 Uhr Zuhause und muß 16 Uhr bereits
wieder los.

Hallo vergißmeinnicht,

ja, so etwas kann schonmal vorkommen. Bei den anderen Angestellten auch. Ein nettes Gespräch mit dem Einsatzleiter und man macht für die Zeit der Renovierung nur Tagschicht.
Einfach die Energie, die man dafür aufwendet, dass es auf keinen Fall möglich ist, in eine solche oder ähnlich Lösung investieren und der geneigte Leser hätte dann das Gefühl, dass Frau wirklich arbeiten will.

Alles Gute

vV

Hallo,

nun, die Antworten sind schon sehr pauschal und unterstellen latend, dass die Dame gar nicht arbeiten will. Ich finde solche Vorurteile einfach äußerst schwach.

Aber zur Situation:

Das ist natürlich ein absoluter Einzelfall, denn wann kommt es denn vor, dass man gleich zwei Jobs auf einmal hat. Ich zumindest habe einen solch konkreten Fall in der Rechtssprechung noch nicht gelesen.

Es kommt ja nicht alleine auf den Gegensatz Vollzeit zu Teilzeit an, es kommt zum Beispiel auch darauf an, welcher Job mehr dem Werdegang entspricht.

Die Sache mit der Renovierung ist natürlich kein Argument, es hat ja nur kurzfristige Folgen, die Sache des Schichtdienstes ist natürlich schon etwas anderes. Da kommt es deutlich auf die gesundheitliche Verfassung an…

Es gibt auch Beratungsstellen für Hartz4-Empfänger, da kann man sich kompetent erkundigen.

Was ich tun würde, das darf ich Dir hier natürlich nicht raten, aber ich denke, darauf kommst Du von alleine…

Hoffe, geholfen zu haben.

Hi, http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ insbesondere die §§ 6 und 7 durchlesen.
Wenn man keine Probleme mit den 12 Stundenschichten hat, dann lässt man sich für die Renovierungszeit in die 12 Stundentagschicht einsetzen.
Zudem muss man die Zustimmung zur 12 Stundenschicht schriftlich geben und kann die auch widerrufen. Dem Arbeitnehmer dürfen deswegen keine Nachteile entstehen.
Vergiss also die Ohropax und sonstigen, komischen Ratschläge von offensichtlichen Tages- oder garnichtarbeitern, die wahrscheinlich auch noch keine 52 Jahre alt sind.
MfG ramses90

2 Like

Hallo,

Es kommt ja nicht alleine auf den Gegensatz Vollzeit zu
Teilzeit an, es kommt zum Beispiel auch darauf an, welcher Job
mehr dem Werdegang entspricht.

Welche Qualifizierung hast du, um das zu beurteilen? Ob die Tätigkeit dem Werdegang entspricht, ist zweitrangig. Vorrangig ist die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit, mit welcher man seinen Lebensunterhalt eigenständig decken kann!!
Geht das mit der TZ-Stelle nicht, ist die VZ-Stelle vorzuziehen!!!

Es gibt auch Beratungsstellen für Hartz4-Empfänger, da kann
man sich kompetent erkundigen.

Spätestens hier erkennt man, dass du nicht vom Fach bist… Die Leistung nennt sich Arbeitslosengeld II. „Hartz4“ gibt es nicht. Kannst du gerne auch im SGBII nachlesen…

Was ich tun würde, das darf ich Dir hier natürlich nicht
raten, aber ich denke, darauf kommst Du von alleine…

Hoffentlich zum Vorstellungsgespräch gehen, ansonsten drohen Sanktionen…

Gruß

1 Like

Hallo,

„zwingen“ kann das Jobcenter die Frau sicher nicht. Wenn die Frau aber ohne wichtigen Grund (den sehe ich bei Renovierungsarbeiten nicht… da müssten ja einige Schichtarbeiter ihre Jobs kündigen, sobald sie die Handwerker im Haus haben…) keine Bewerbungsaktivitäten vorweisen kann, muss sie mit Sanktionen rechnen.

Da Frau X mit der TZ-Stelle wohl kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, hat sie sich vorrangig auf VZ-Stellen zu bewerben, da es das Ziel ist, den Bezug von Arbeitslosengeld II zu beenden.

Bestimmt kann Frau X das Thema beim Vorstellungsgespräch ansprechen und eine Lösung finden. Außerdem kann es nicht schaden, bei einer Einstellung den Schichtplan mit den Handwerkern abzusprechen.

Gruß

Hallo

Außerdem kann es nicht schaden, bei einer Einstellung den Schichtplan mit den Handwerkern abzusprechen.

Das kann man sich aber auch sparen. Wenn ein ganzer Wohnblock saniert wird, dann ist der Hauseigentümer (wohl eine Wohnungsbaugesellschaft, keine Einzelperson) der Ansprechpartner für die Handwerker, und da wird auf einzelne Mieter in der Regel keine Rücksicht genommen.

Viele Grüße

1 Like

Hallo

Spätestens hier erkennt man, dass du nicht vom Fach bist…

Bist du denn vom Fach?

Die Leistung nennt sich Arbeitslosengeld II. „Hartz4“ gibt es nicht.

Das ist allgemein bekannt, Herr Oberlehrer. Hartz4 spricht sich aber leichter aus als Alg II, führt nicht zu Verwechselungen mit Alg I, und außerdem weiß jeder, was gemeint ist.

Viele Grüße

1 Like

Liebe Simsy Mone,

Hallo

Spätestens hier erkennt man, dass du nicht vom Fach bist…

Bist du denn vom Fach?

Wenn ich nicht vom Fach wäre, würde meine Aussage wenig Sinn ergeben… Einfach mal nachdenken, bevor man was schreibt, hilft oft… :wink:

Die Leistung nennt sich Arbeitslosengeld II. „Hartz4“ gibt es nicht.

Das ist allgemein bekannt, Herr Oberlehrer. Hartz4 spricht
sich aber leichter aus als Alg II, führt nicht zu
Verwechselungen mit Alg I, und außerdem weiß jeder, was
gemeint ist.

Warum sollte es zu Verwechselungen führen?? Es geht hier nicht um den Unterschied zwischen „Alg I“ (was es übrigens auch nicht gibt… scheinbar bist du auch du nicht vom Fach, sonst würdest du weder „Alg I“ noch „Hartz 4“ sagen bzw. schreiben… :wink:) und Alg II, sondern um Fragen bzgl. der Vermittlungsbemühungen.

Btw: Wenn es „allgemein bekannt“ ist, warum spricht dann die „Allgemeinheit“ immer noch ausschließlich von Hartz 4??
Und warum man Hartz 4 leichter aussprechen können sollte als Alg II, weißt scheinbar auch nur du, aber das hat auch nix mit dem Thema hier zu tun… Also lassen wir das lieber…

Liebe Grüße von der
Frau Oberlehrerin :wink:

1 Like

Wie sagt man so schön: „Versuch macht klug!“ :wink:
Aber bei deiner Einstellung ist es wohl kein Wunder, dass man dir da nicht entgegen kommen würde…

1 Like

Hallo wie schon gesagt wurde: Sich zumindest zu bewerben und ( falls eine Einladung erfolg) ggf. auch zu einem Vorstellungsgespräch hinzugehen, ist ja nun kein Problem. Wen der Arbeitgeber dann tatsächlich einstellt, entscheidet nicht das Jobcenter, sondern er. Selbstverständlich kann man als interessierter Bewerber während des Vorstellungsgesprächs auch umfassend alle Einzelheiten erfragen, die die Angestellten und auch das Unternehmen selbst betreffen…z.B. erstattet die Firma die Fahrtkosten zu diesem Vorstellungsgespräch; wie sieht das Gehalt aus; wird nach (welchem ?) Tarif bezahlt; wieviel Urlaub steht den Angestellten zu; wofür wird wieviel Sonderurlaub gewährt; gibt es einen Betriebsrat, gibt es einen Sicherheits-/ Datenschutzbeauftragten; wie ist die Frauenquote beim Personal; werden -da Flughafenbereich- auch die Personal-/ Umkleide-/Waschräume kameraüberwacht; welche Mitarbeiterschulungen und Fortbildungen werden von der Firma angeboten; stellt die Firma die nötige Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung; gibt es ein Jobticket/einen Fahrtkostenzuschuss für die Angestellten; mit welchen Maßnahmen gewährleistet das Unternehmen den Schutz der Angestellten (z.B. bzgl. Passagieren mit Verdacht auf Infektionskrankheiten oder bzgl. gefundener Gefahrstoffe und Biostoffe; mögliche Strahlenbelastung durch Durchleuchtungsgeräte usw.). .etc.etc. Man ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. nach Möglichkeit zu beenden. Die Hilfebedürftigkeit verringert sich entsprechend dem anrechenbaren Einkommen, das zufließt. Insofern wäre nicht vorrangig die Anzahl der Arbeitsstunden ausschlaggebend, sondern wieviel damit tatsächlich verdient wird. :Einen beantragten Umzug wurde nicht stattgegeben…es bestehe kein Bedarf. Das Jobcenter lehnt die Zustimmung zum Umzug ab, wenn er aus ihrer Sicht nicht „erforderlich“ ist. Man braucht ihre Zustimmung nicht, wenn man die umzugsbedingten Kosten selber stemmen kann. Siehe http://hartz.info/index.php?topic=24.0  und http://www.gutefrage.net/frage/alg2-umzugsbegruendungLG

Hallo

Warum sollte es zu Verwechselungen führen??

Weil „Alg I“ so ähnlich aussieht wie „Alg II“ natürlich.

Es geht hier nicht um den Unterschied zwischen …

Nein, aber es ging um Bezeichung Hartz 4, und das hat ja mit der eigentlichen Frage wenig zu tun.

„Alg I“ (was es übrigens auch nicht gibt…

Da ist die Arbeitsagentur anscheinend aber anderer Ansicht. Oder meinst die vielleicht die Abkürzung „Alg“?

Btw: Wenn es „allgemein bekannt“ ist, warum spricht dann die „Allgemeinheit“ immer noch ausschließlich von Hartz 4??

Sag ich doch: Weil es leichter auszusprechen ist und nicht so leicht mit Alg I verwechselt werden kann.

Und warum man Hartz 4 leichter aussprechen können sollte als Alg II, weißt scheinbar auch nur du

Na, das ist doch nicht schwer. Ich kann es dir aber erklären: „Hartz 4“ hat 2 Silben, und „Alg II“ hat 4 Silben. „Arbeitslosengeld 2“ hat sogar 6 Silben.

Viele Grüße

Wenn Frau X den TZ-Job bereits angenommen hat, kann sie das JC nicht dazu zwingen eine andere Stelle anzunehmen. Vorstellen muss sie sich ansonsten auf alle Fälle bei dem anderen Job. Ob sie bei dem Job genommen wird ist ja noch gar nicht sicher. Im Zweifelsfalle mal bei einer Beratungstelle einen Anwalt fragen was da geht und was nicht.

Hallo,

du willst mir also sagen, das man bei einem Arbeitstag, der 16 Uhr beginnt (da muss ich verkehrstechnisch los) und 8 Uhr (verkehrstechnisch) endet, dann mit Ohropax imitten der Handwerker, die eine Kernsanierung der Wohnung und des Hauses einschließlich Dach ( unter dem ich wohne) 5-6 Stunden schlafen kann(soll).Die Sanierung der Wohnung geschieht nicht in 1 oder 2 Tagen, sondern erstreckt ich über mehrere Wochen, der Rest über Monate(Aussage der Bauleitung)
Daraufhin möchte ich Dir noch sagen, das ich als Luftsicherheitsassistentin arbeiten soll, also eine Tätigkeit, die vollste Aufmerksamkeit voraussetzt.
Nur Tagschicht ist nach Rücksprache nicht möglich.

Im übrigen, ist das in meinem Leben die erste Erfahrung mir derartigen Ämtern. Ich wünsche mir, das Du mal durch Krankheit in so eine Situation gerätst,dann spechen wir uns wieder.

Jetzt wirst du aber …

Ich wünsche mir, das Du mal durch Krankheit
in so eine Situation gerätst,dann spechen wir uns wieder.

… ganz schön unverschämt. Ein richtiger Hammer, den du da von dir lässt!

Ok, du willst es nicht anders:

Wenn man als Mieter die Wohnung renoviert bekommt, kann man selbstverständlich auf Staatskosten zu Hause bleiben und man muss sich nicht zumuten lassen diese Unannehmlichkeiten wie Terminplanung, Absprachen mit Arbeitgeber und Bauleitung auch noch selbst erledigen zu müssen.

Ist doch klar. War es das, was du lesen wolltest?

Schöne Grüße

vV

2 Like