Ist es generell moeglich, jemandem auf die Frage ob man
Gruende fuer eine Jobablehnung bekommen kann, diese Frage zu
verneinen, wegen des AGGs?
Kann mir bitte jemand erklaeren, auf welchen Paragraphen ein
Arbeitgeber sich da beziehen kann?
Andersherum wird ein Schuh daraus: Niemand hat das Recht, den Grund für eine Ablehnung zu erfahren. Der AG kann auch sagen „Ich sag Dir nicht warum, weil ich dazu grad keine Lust hast.“ Er muss sich also auf gar nichts berufen, und der Hinweis auf das AGG ist eher leichtsinnig.
Ist es generell moeglich, jemandem auf die Frage ob man
Gruende fuer eine Jobablehnung bekommen kann, diese Frage zu
verneinen, wegen des AGGs?
Das Problem bei diesem Gesetz sind nun die allgemein zu haltenden Absagen aus denen man als Bewerber die wahren Gründe der Ablehnung nicht erfahren wird. Immerhin könnte jeder konkrete Grund als Aufhänger für eine Klage genommen werden. Mit Aussagen, wie z.B. „…Sie passen nicht zum Team…“ wird man also verstärkt rechnen müssen.
grundsätzlich ist kein AG verpflichtet die Ablehnungsgründe zu nennen. Das war schon immer so. Seit es dieses beknackte AGG gibt, sind die AG, zu recht, noch vorsichtiger geworden. Da stellt sich die Frage, wem das Gesetz nützt.
Der Arbeitnehmer erfährt die Ablehnungsgründe überhaupt nicht mehr. Früher bekam er z.T. noch die ehrliche Antwort, dass er zu alt sei, heute gibt es nur noch unverbindliche 08/15 Antworten (wenn sich überhaupt mal ein AG bequemt eine Absage zu senden, was heute ja schwer aus der Mode ist).
Dem Arbeitgeber ist das Gesetz auch relativ egal. Wenn der Geschäftsführer eine Assistentin sucht, die nicht älter als 25 Jahre und blond ist, wird gesetzeskonform „Asssitent/in“ ausgeschrieben und die Poststelle sortiert die Bewerbungen aller Männer und aller Frauen, die älter als 25 und nicht blond sind, gleich aus um diese mit der o.g. 08/15 Bewerbung zurück zu senden.
So sieht die Realität aus. Das Gesetz ist absolut kontraproduktiv, nützt also keinem. Aber die Politik klopft sich, stolz vor so viel sozialer Kompetenz, selbst auf die Schulter.
Gruß
S.J.
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Das ganze ist natuerlich eine Enttaeuschung. Sollten begruendete Absagen nicht eher verpflichtet sein? Im Endeffekt ist doch eine Berguendung nur gut fuer Arbeitgeber die fair handeln, da es den Menschen die Moeglichkeit gibt sich anders zu praesentieren, so dass man fuer einen Job unter Umstaenden doch noch geeinet ist.
Naja es geht ja wieder bergauf in Deutschland. haha
Das ganze ist natuerlich eine Enttaeuschung. Sollten
begruendete Absagen nicht eher verpflichtet sein?
Stelle Dir einfach mal vor, Du suchst zwei Fachkräfte und bekommst 250 Bewerbungen.
Man konzentriert sich also auf die Leute, die in Frage kommen, nicht auf die, welche nicht in Frage kommen.
Wenn man sich zu jeder Absage noch eine Begründung ausdenken und formulieren muss, verbringt man ja WOCHEN mit nichts anderem.
…ganz unabhängig vom AGG…
Im Endeffekt
ist doch eine Berguendung nur gut fuer Arbeitgeber die fair
handeln, da es den Menschen die Moeglichkeit gibt sich anders
zu praesentieren, so dass man fuer einen Job unter Umstaenden
doch noch geeinet ist.
Es sind Unternehmen, die nur sehr selten dafür zuständig sind, einem Bewerber ein kostenloses Bewerbungstraining zu verpassen! Außerdem: Was kostet eine telefonische Nachfrage? Mehr als abgewimmelt werden kann man nicht.
Abgesehen davon verbietet es nicht selten das AGG, die Wahrheit zu sagen.
Wenn ich in einem Büro mit drei Frauen und 1 Mann noch einen weiteren Platz besetzen muss, dann nehme ich bevorzugt einen Mann - hat was mit Erfahrungswerten beim Arbeitsklima zu tun - das dürfte ich aber gar nicht als Absagegrund vermerken.
Naja es geht ja wieder bergauf in Deutschland. haha
Was gibt es an Fakten zu lachen?
Leute, macht bitte nicht die Unternehmen für Bewerbungsfehler verantwortlich!
Sollten
begruendete Absagen nicht eher verpflichtet sein?
Analog dazu könnte man hier voll (und korrekt) ausgefüllte Vika’s erwarten. Aber leider passt die Begründung von dort auch hier: FAQ:1786
Im Endeffekt
ist doch eine Berguendung nur gut fuer Arbeitgeber die fair
handeln,
Sicher. Nur wird sich dieses „faire(re) Verhalten“ herumsprechen und weitere Kandidaten anziehen. Mit der Folge, dass u.U. nicht alle Bewerbungen unter Beachtung der Gesetzeslage richtig gewürdigt werden können. Das kann im Fall einer Klage teuer werden…