Jobannahme per E-Mail

Liebe Juristen,

ein Arbeitnehmer (AN) bekommt einen Tag nach dem Vorstellungsgespräch eine E-Mail mit dem Jobangebot des Arbeitsgebers (AG), einer Universität (Keine Details, sondern sinngemäß „Wenn sie möchten, konnen Sie die Stelle haben“). AN nimmt die Stelle an. AN bekommt die entsprechenden Formulare, die für die Erstellung des Arbeitsvertrags benötigt werden (Bestätigung der Krankenkasse, Sozialversicherungsausweis sowie ausgefüllte Formblätter), füllt diese aus und sendet sie an den AG.
AN bekommt ein weiteres Jobangebot, welches er lieber wahrnehmen möchte.

  1. Wie weit sind die vom AN gemachten Zusagen bindend?
  2. Kann diese Bindung aufgehoben werden? Wenn ja, wie?

Schöne Grüße und vielen Dank für eure Antworten

Hallo

  1. Wie weit sind die vom AN gemachten Zusagen bindend?
  2. Kann diese Bindung aufgehoben werden? Wenn ja, wie?

Bei einem Arbeitsvertrag sind auch mündliche Aussagen bindend. Per E-Mail … Internet ist ja bekanntlich für uns alle Neuland.

Aber ist keine Probezeit vereinbart worden, in der man ohne Begründung kurzfristig kündigen kann?

Viele Grüße

PS: Bin allerdings keine Juristin.

Danke für deine Antwort.

Vereinbart worden ist nichts. Deshalb ja auch meine Frage, ob der AN da nun irgendwie wieder herauskommt. Ich sehe ein, dass mit der Zusage des AN eine Art Vertrag zustande gekommen ist. Aber dem AN ist ja nichts zu diesem Vertrag, weder mündlich, noch schritlich bekannt.
Und weiterhin wird dem AN der Arbeitsvertrag erst zugesendet und liegt noch nicht vor. Kann er nicht ohnehin einfach sagen:„Ich bin mit den Bedingungen nicht einverstanden und unterschreibe nicht“?

Hallo

Vereinbart worden ist nichts. Deshalb ja auch meine Frage, ob der AN da nun irgendwie wieder herauskommt. Ich sehe ein, dass mit der Zusage des AN eine Art Vertrag zustande gekommen ist. Aber dem AN ist ja nichts zu diesem Vertrag, weder mündlich, noch schritlich bekannt.

Ach so, dann kann ja noch kein Arbeitsvertrag bestehen. Ist ja schlicht nicht möglich. Oder was genau ist da per Mail vereinbart worden? Wurde ausdrücklich zugesagt, da arbeiten zu werden, egal was die bezahlen und egal wie sonst die Bedingungen sind? - Ich glaub nicht, dass der Arbeitgeber das als Arbeitsvertrag betrachtet.

Wenn es keinen Vertrag gibt, muss man ihn wohl auch nicht einhalten.

Kann er nicht ohnehin einfach sagen:„Ich bin mit den Bedingungen nicht einverstanden und unterschreibe nicht“?

Er kann auch einfach sagen, dass er ein besseres Angebot bekommen hat und dieses anzunehmen gedenkt. Bei der Wahrheit zu bleiben ist irgendwie immer besser und hat einen besseren Einfluss auf die Persönlichkeit als solche Ausreden.

Und selbst wenn es schon einen Vertrag ohne Probezeit geben sollte, könnte man den ja fristgerecht kündigen. Da wird der Arbeitgeber aber sicher keinen Wert drauf legen, dass man da für ein paar Wochen mal zum Arbeiten reinschaut und dann wieder weg ist.

Viele Grüße