Liebe Juristen,
ein Arbeitnehmer (AN) bekommt einen Tag nach dem Vorstellungsgespräch eine E-Mail mit dem Jobangebot des Arbeitsgebers (AG), einer Universität (Keine Details, sondern sinngemäß „Wenn sie möchten, konnen Sie die Stelle haben“). AN nimmt die Stelle an. AN bekommt die entsprechenden Formulare, die für die Erstellung des Arbeitsvertrags benötigt werden (Bestätigung der Krankenkasse, Sozialversicherungsausweis sowie ausgefüllte Formblätter), füllt diese aus und sendet sie an den AG.
AN bekommt ein weiteres Jobangebot, welches er lieber wahrnehmen möchte.
- Wie weit sind die vom AN gemachten Zusagen bindend?
- Kann diese Bindung aufgehoben werden? Wenn ja, wie?
Schöne Grüße und vielen Dank für eure Antworten