Hallo, ich möchte gerne mal wissen ob folgende Vorstellung legitimund ohne Folgen umsetzbar ist. Resturlaub in der alten Firma ca. 20Tage. Der neue Job beginnt am 01.07., Kündigungsfrist in der altenFirma 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Nun müsste man quasi zum01.06. kündigen, um zeitgerecht in der neuen Firma beginnen zukönnen. Die Überlegung ist nun, dass Arbeitsverhältnis erst zum15.06. zu kündigen, aber dem 01.07. Resturlaub zu nehmen und währendder Resturlaubs- /-kündigungszeit das neue Arbeitsverhältnis am01.07. zu beginnen. Vorteil wäre 1,5 Gehälter für den Monat. 0,5Gehalt alte Firma und 1 Gehalt neue Firma. Ist das rechtsmäßigerlaubt? Der Resturlaub (was den ganzen Monat Juni angibt) wird nichtausgezahlt. Gruß und danke für die Hilfe
Hi!
Vorab: Der ein oder andere Absatz und eine etwas vernünftige Gliederung machen es sehr viel einfacher, einen Artikel zu lesen.
Zu Deiner Frage:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html
Gruß
Guido