Jobanzeige auf gleichen Job, Recht auf Weiterbesch

Hallo,

ich benötige im folgenden fiktiven Fall euren Rat:

Angenommen ein Student hat einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag (01.05.2006 - 30.04.2008). Seit dem 08.01.2008 arbeitet er 30 Stunden (da die 20 Stunden zur Aufgabenbewältigung nicht ausreichen), vorher 20 Stunden.
Der Student würde auch gerne nach dem 30.04.2008 beim Unternehmen beschäftigt sein; Arbeit gibt es genug. Sein Vertrag wird aber nicht verlängert.

Seine Stelle soll neu besetzt werden und eine Stellenanzeige ist auch schon im Netz.

Nun hat der Student gehört, dass diese Stellenausschreibung gar nicht rechtens ist, da er ja noch beschäftigt ist und er eigentlich auch weiter beschäftigt werden kann. Er somit automatisch einen unbefristeten Vertrag bekommt.

1.) Stimmt das? Hat der Student dadurch ein Recht auf Weiterbeschäftigung?

2.) Des Weiteren hat der Student gehört, dass durch die Vereinbarung einer neuen Arbeitszeit ein neuer Vertrag zustande gekommen sei. (sogar unbefristet?).

Vielen Dank für Antworten.

LG Fred

Hi!

1.) Stimmt das? Hat der Student dadurch ein Recht auf
Weiterbeschäftigung?

Nein

2.) Des Weiteren hat der Student gehört, dass durch die
Vereinbarung einer neuen Arbeitszeit ein neuer Vertrag
zustande gekommen sei. (sogar unbefristet?).

Das kommt auf die Umstände und den genauen Wortlaut an

LG
Guido

Hi Guido,

1.) Stimmt das? Hat der Student dadurch ein Recht auf
Weiterbeschäftigung?

Nein

das dadurch ist FETT geschrieben. Gibt es dadurch etwas zu deuten?

2.) Des Weiteren hat der Student gehört, dass durch die
Vereinbarung einer neuen Arbeitszeit ein neuer Vertrag
zustande gekommen sei. (sogar unbefristet?).

Das kommt auf die Umstände und den genauen Wortlaut an

Soll ich es aufgrund der Textmenge wagen und die relevanten Texte hier einstellen?

LG
Guido

LG von Fred

Hi!

das dadurch ist FETT geschrieben. Gibt es
dadurch etwas zu deuten?

Es heißt einfach nur, dass die Tatsache, dass die Stelle neu ausgeschrieben ist, unbedeutend in dieser Frage ist.

Soll ich es aufgrund der Textmenge wagen und die relevanten
Texte hier einstellen?

Du weißt schon, dass wir hier nur fiktive Fälle „behandeln“ ? :smile: *mitdemZaunpfahlwink*

Könntest Du denn die relevanten von den weniger relevanten Passagen trennen?

LG
Guido

Du weißt schon, dass wir hier nur fiktive Fälle „behandeln“ ?

-) *mitdemZaunpfahlwink*

Könntest Du denn die relevanten von den weniger relevanten
Passagen trennen?

LG
Guido

Hallo,

dann möchte ich mal Auszüge aus dem fiktiven Arbeitsvertrag hier aufzeigen und denke, relevantes und unrelevantes getrennt zu haben:

Studentenarbeitsvertrag
zwischen Firma X (nachfolgend Arbeitgeber) und Herrn X (nachfolgend Student) wird folgender Vertrag geschlossen:

  1. Tätigkeit und Aufgabenbereich

Der Student wird beschäftigt als studentische Hilfskraft. Die Tätigkeit umfasst …

  1. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses / Probezeit / Freistellung

Das Anstellungsverhältnis beginnt am 01.05.2006 und wird befristet geschlossen. Es endet am 30.04.2008, ohne dass es einer Kündigung bedarf, soweit nicht zuvor die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden ist.

….Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

  1. Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 20 Stunden pro Woche. Der Student erklärt sich bereit, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Mehrarbeit zu leisten.

  1. Sonstiges

…Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Nachtrag Nr.1

Dieser Nachtrag Nr.2 zum Studentenarbeitsvertrag zwischen Firma X und dem Studenten von 01.05.2006 erfolgt in Anbetracht dessen, dass der Student eine Diplomarbeit zum Thema X verfasst.
Es werden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Die Bestimmungen des Studentenarbeitsvertrages werden durch diesen Nachtrag im Übrigen nicht berührt.

X, den 20.12.07
Unterschrift

Nachtrag Nr.2

Dieser Nachtrag Nr.2 zum Studentenarbeitsvertrag zwischen Firma X und dem Studenten von 01.05.2006 erfolgt in Anbetracht dessen, dass der Student ab 08.01.2008 bis zum 30.04.2008 als nicht „ordentlicher“ Student bei uns tätig ist.

Die Bezeichnung kein „ordentlicher Student“ bedeutet im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, dass der Student in allen Belangen abgabepflichtig ist.

Der Student hat jetzt eine Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche an 5 Arbeitstagen mit einer Vergütung von X €/Stunde.

Der Student ist mit der Abrechnung einverstanden und er wurde darauf hingewiesen, sich bereits jetzt bei der Agentur für Arbeit für den Zeitraum ab 01.Mai 2008 arbeitsuchend zu melden.

Die Bestimmungen des Studentenarbeitsvertrages werden durch diesen Nachtrag im Übrigen nicht berührt.

X, den 21.1.08
Unterschrift

Und nochmal die Frage: Hat der Student durch die Nachträge (oder sonstiges) ein Recht auf Weiterbeschäftigung bzw. wurde ein unbefristeter Vertrag aufgrund der Nachträge (oder sonstiges) geschlossen oder wird sein Vertrag definitv am 30.04.08 enden?

Vielen Dank und viele Grüße von Fred

Hi!

Und nochmal die Frage: Hat der Student durch die Nachträge
(oder sonstiges) ein Recht auf Weiterbeschäftigung bzw. wurde
ein unbefristeter Vertrag aufgrund der Nachträge (oder
sonstiges) geschlossen oder wird sein Vertrag definitv am
30.04.08 enden?

Ich tendiere zu einem klaren Ende des Vertrags bei diesem Wortlaut.
Allerdings ist das nur meine Einschätzung.

LG
Guido