Jobbörse-Online-Account löschen

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:

x wurde der AA ein Jobböse-Online-Account aufgeschwatzt, welchen x leider zuerst aktiviert und sich dann erkundigt hat. Die angegebene Stammdaten-Seite mit dem Löschbutton existiert jedoch nicht.
Nun versucht x, die Nutzungsbedingungen bei der angegebenen Stelle schriftlich zu widerrufen: Hotline[at]Service.Arbeitsagentur.de.
Diese Stelle schreibt x, sie sei nicht zuständig, da es sich hier um ein „Betreutes Benutzerkonto“ handele. Ebenso sei es x auch nicht möglich, einen Betreuten Account selbst zu löschen! (Warum x als mündiger Bürger ein Betreuten Account benötigt, kann auch niemand erklären.) Zuständig wäre die für x zuständige Agentur, diese verweist jedoch wieder an die Hotmail.
Noch viel besser die Aussage: Der Account sei noch nicht veröffentlicht; er werde lediglich bei der Agentur archiviert.
x möchte nichts archiviert haben; x möchte diesen Account löschen!

Wozu gibt es eigentlich Datenschutz und Widerrufsgesetze, wenn dann niemand verantwortlich ist?
Hatte jemand bereits ähnliche Probleme?
Kann bitte jemand sagen, wie man den Fängen der Agentur entkommen kann?

Danke schonmal,
Peppy

Was sagt der Aktenplan aus ?
Hallo,

Hier habe ich noch eine interessante Seite zu den Akten der AA gefunden:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Evtl. kann dazu ja noch jemand ergänzen, welche Hauptpunkte für den Antragsteller / Kunden von besonderem Intresse sein sollten und was es mit den Punkten A / B in der Aufbewahrungszeit auf sich hat.

mfg

nutzlos

Hallo,

Hier habe ich noch eine interessante Seite zu den Akten der AA
gefunden:

Aber nicht für den UP

Evtl. kann dazu ja noch jemand ergänzen, welche Hauptpunkte
für den Antragsteller / Kunden von besonderem Intresse sein
sollten

keine

und was es mit den Punkten A / B in der
Aufbewahrungszeit auf sich hat.

A-Akten sind Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung
B-Akten, solche mit nicht grundsätzlicher Bedeutung

Gruß
Otto

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Hallo,

x wurde der AA ein Jobböse-Online-Account aufgeschwatzt,

ich unterstelle, x hat einiges nicht richtig verstanden.

welchen x leider zuerst aktiviert und sich dann erkundigt hat.

Mit der „Aktivierung“ wird dem Kunden ermöglicht, die von der AA erhobenen, vom Kunden preisgegebenen persönliche Daten einzusehen und einige Handlungen vorzunehmen.

Die angegebene Stammdaten-Seite mit dem Löschbutton existiert
jedoch nicht.

Ist ja auch logisch. Es sind doch AA-hausinterne Daten. Man kann auch nicht zu seinem Arzt gehen und seine Patientenakte klauen.

Nun versucht x, die Nutzungsbedingungen bei der angegebenen
Stelle schriftlich zu widerrufen:

Nutzungsbedingungen werden einseitig festgelegt. Die kann man akzeptieren oder nicht. Die Akzeptierung kann man widerrufen. Aber, x sollte hier darlegen, welche Nutzungsbedingungen konkret gemeint sind.

Hotline[at]Service.Arbeitsagentur.de.
Diese Stelle schreibt x, sie sei nicht zuständig, da es sich
hier um ein „Betreutes Benutzerkonto“ handele.

Richtig. x ging ja freiwillig zur AA mit einem bestimmten Anliegen. Dieses Anliegen wurde vom Sachbearbeiter dokumentiert in Form eines Datensatzes (früher Karteikarte)

Ebenso sei es x
auch nicht möglich, einen Betreuten Account selbst zu löschen!

Ist ja Eigentum der AA

(Warum x als mündiger Bürger ein Betreuten Account benötigt,
kann auch niemand erklären.)

Hier: nochmals, x ging ja freiwillig zur AA mit einem bestimmten Anliegen. Dieses Anliegen wurde vom Sachbearbeiter dokumentiert in Form eines Datensatzes (früher Karteikarte)

Zuständig wäre die für x
zuständige Agentur,

Nur diese hat Verfügungsgewalt über die hausinternen Akten.

diese verweist jedoch wieder an die
Hotmail.

Ich vermute Kommunikationsprobleme.

Noch viel besser die Aussage: Der Account sei noch nicht
veröffentlicht; er werde lediglich bei der Agentur archiviert.

x kann jederzeit über eine Veröffentlichung mitbestimmen.

x möchte nichts archiviert haben;

Mit welchem Anliegen ging x zur AA?

x möchte diesen Account
löschen!

Geht nicht, s.o. x kann aber der AA mitteilen, dass er nichts mehr mit der AA zu tun haben möchte, dass er alleine zurecht kommt und verlangen, dass seine persönlichen Daten gelöscht werden.

Wozu gibt es eigentlich Datenschutz und Widerrufsgesetze, wenn
dann niemand verantwortlich ist?

x sollte die beiden Rechtsbereiche nachlesen um zu erkennen, dass beide nichts mit seinem Anliegen zu tun haben.

Hatte jemand bereits ähnliche Probleme?

Nein

Kann bitte jemand sagen, wie man den Fängen der Agentur
entkommen kann?

Ja, wie vorgehend geschildert.

Gruß
Otto

Hallo @Konzepi,

Ich war gerade bei einer möglichst hilfreichen Formulierung für das U.P., warum es sinnvoll wäre, das Stammdaten angelegt werden.
( Wenn sich jemand Arbeitslos melden muß )

Das es Accounts für den externen Kundenzugriff gibt, ist einerseits bekannt gewesen, andererseits auch der Nutzen:
Anpassung des Bewerberprofils, so es denn mal veröffentlicht war.
( A.N. kann dieses und jenes mehr oder weniger gut, Anschrift… )

Also Details, die ein A.G. nach vorheriger Zustimmung auf Veröffentlichung auf den Seiten der Arbeitsagentur in der Arbeitgebersuche / potenzielle Bewerber finden könnte.

Es wäre auch klar gewesen, das Stammdaten intern nicht gelöscht werden könnten. ( Und U.P. gab bekannt, das kein Bewerberprofil zur Veröffentlichung in der Arbeitgebersuche beauftragt wurde…also bliebe alles rein intern )

Die Antwort wurde verworfen, da die angegebene Seite auf der Webseite der A.A. bei weiteren Recherchen gefunden wurde.
Dann hätte es doch zweckdienlich sein können, wie lange z.B. Stammdaten und Akten archiviert werden würden, wenn A.N. das Glück auf Arbeit bis zur Rente in einem Betrieb hätte.

Um es nochmals zu betonen:
Die Antwort wäre lediglich darauf hinausgelaufen, wie lange Akten / Profile intern gespeichert / archiviert werden könnten.
Und danach sah die verlinkte Seite allgemein aus.

Da nicht auf Wunsch komplett gelöscht werden könnte, wäre schon klar gewesen…höchstens der Widerruf einer freiwillig beauftragten Veröffentlichung im Arbeitgeberportal.

mfg

nutzlos