Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich habe 10 Jahre meine behinderte Mutter betreut die vor kurzem verstorben ist. Nun bin ich auf Hartz 4 angewiesen. Ich wohne noch in der Wohnung meiner Mutter ( 100 qm) die ich innerhalb von 6 Monaten aufgeben muss. Die Wohngsauflösung würde mich knapp 1000 € kosten. Nun habe ich mir gedacht, ich verkaufe versch. private Dinge, die sich so im Laufe der Jahre angesammelt haben bei eBay. Der Ertrag in einem Monat belief sich auf 143,50 €. Nun hat mir die Arge 200 € für die nächsten 5 Monate gekürzt, weil dort fiktiv angenommen wird, ich würde jeden Monat 200 € mit eBay „verdienen“. Auf der einen Seite soll ich die Wohnung räumen, darf mir aber das Geld um die Räumung zu fnanzieren, nicht durch private Verkäufe besorgen. Ich betreibe KEINEN Handel, sondern verkaufe von Privatperson an Privatpersom.
Gruß
Hallo!
Erst einmal darfst Du nicht alles erzählen. Über den Bescheid von der ARGE über die fünfmonatige Sperre legst Du sofort Widerspruch ein(Begründung: der Verkauf war einmalig und für den Umzug gedacht und danach sofort klagen. Wenn Du nicht mehr mit dem restlichen Geld klarkommst, sofort einen einstweilige Anordnung beim Sozialgericht erwirken aber auch echt begründen mit Anordnungsanspruch (Notwendigkeit der Auszahlung, da Du ansonsten nicht existieren kannst)
Die Mitarbeiterrinnen des Gerichtes helfen Dir dabei. Merke, bei der ARGE alles nur schriftlich und immer nur unter Zeugen!
Tschüß
Hallo,
der Fall ist ganz schwer!!!
Ich kenne die ganze Aktenlage nicht!
Aber zum Teil hat die ArGe recht, du hast ein Einkommen.
Mein Tipp: Geh zum Fachanwalt, kostet wenn du ALG 2 beziehst einmal 10€. Und stelle mit dem Anwalt einen Antrag auf Beratungshilfe!!!
MfG
Hallo, es stellt sich mir die Frage, wieso das Jobcenter von Ihren verkäufe wusste. Normalerweise würde das Jobcenter davon gar nix erfahren. Haben sie das denen erzählt??