hallo zusammen
jobcenter hat mir zwi mal geld abgekürtz eine mal 30 porzent und zweite mal 60 %
meine anwalt hat eine klage eingereicht bei sozielgericht köln .daruaf hat das sozialgericht uns eine vorschlag gemacht .den habe ich und jobcenter angenomen .
das problem ist jobcenter reagiert nicht und hält sich nicht an den vorschlag…und meine anwalt weiss nicht weiter .der schreibt und tefefoniert mit den jobcenter aber ohne erfolg…ich weiss nicht was da abgeht ???
kann mir jemand helfen oder ein tip geben was ich machen soll
werde mich auf jeden antwort freuen
dankean alle
Hallo
um dazu auch nur halbwegs etwas sagen zu können, müsste man viel mehr Informationen haben - und vor allem wissen, was GENAU beim Sozialgericht herausgekommen ist. Es muss ja darüber irgendetwas Schriftliches vorliegen… Urteil, Gerichtsbescheid, Vergleich, Anerkenntnis, Rücknahme, Erledigt-Erklärung…
Ohne die detailierten Hintergründe zu kennen, stochert man letztlich nur im Nebel - wie man weiter vorgehen könnte, ist halt abhängig vom konkreten Ergebnis der Klage.
Manches lässt sich über erneute Einschaltung des Sozialgerichts regeln (wenn z.B. eine Anordnung des Gerichts vom Jobcenter missachtet wird).
Oder falls z.B. das Jobcenter verpflichtet wurde oder verbindlich zugestimmt hat, irgendetwas an dich rückzuzahlen, und liegt darüber etwas Schriftliches vor, kann man ihnen ggf. den Gerichtsvollzieher ins Büro schicken und den Betrag pfänden lassen.
Das ist sehr unterschiedlich und vom konkreten Einzelfall abhängig. Ein Anwalt sollte aber eigentlich etwas mehr zustande kriegen, als nur zu telefonieren… wundert mich etwas. Tritt ihm mal etwas auf die Füße
Tut mir leid, mehr kann ich dazu nicht sagen. Alles Gute für dich !
LG
hallo lara .
danke für dein antwort .
wie ich gesagt habe ich habe ein vergleich von das sozialgericht am 07.12.2011…
aber jobcenter hält sich nicht an den vergleich .und meine anwalt der sagt immer wir warten noch was …
seit 4 monaten warte ich auf das geld …kommt aber nicht …und ich weiss nicht was ich machen soll
und wen du mir ein tip geben kannst …dan bitte
danke
Wie gesagt - es kommt auf den genauen Inhalt des Vergleichs und das „Schriftliche“ an. Ist das Verfahren beendet… ist es rechtskräftig beendet worden… usw.
Ich würde dir Folgendes raten: Stell deine Frage auch mal im Forum http://hartz.info/ (in der Rubrik „Leser helfen Lesern“). Dort kannst du auch das, was schriftlich vereinbart wurde bzw. was dir vom Gericht vorliegt, als Datei-Anhang hochladen. Dazu das Schreiben einscannen oder abfotografieren und dann vor dem Hochladen unbedingt alle persönlichen Angaben/ Namen, BG-Nummer, Aktenzeichen usw. schwärzen und unleserlich machen (z.B. bei Windows mit Bildbearbeitungsprogramm Paint), damit der Datenschutz gewahrt bleibt.
Hier ist auch noch eine Anleitung dazu: http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=faj25dvk90942p…
Einige User und vor allem der Administrator Ottokar in diesem Forum sind auch über dieses Thema sehr gut informiert und können dir mit Hilfe der genaueren Hintergrund- Infos sicherlich mehr sagen.
So ganz ohne Einblick in die Einzelheiten, rein „ins Blaue hinein“ , kann ich dir von hier aus nur ganz ALLGEMEINES sagen :
Man mahnt in der Regel schriftlich (und ganz wichtig: nachweislich zugestellt) beim Jobcenter die Umsetzung aus dem Vergleich an und setzt dabei eine Frist für die Umsetzung.
Bringt das nichts, kann man sich (sofern man nicht bereits einen rechtskräftigen Vergleich in der Hand hat) beim Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs besorgen (einen sogenannten Titel). Und mit dem Titel kann man dann beim Jobcenter vollstrecken - sprich: das Geld pfänden lassen.
Normalerweise lassen sie es aber gar nicht so weit kommen, dass der Gerichtsvollzieher bei ihnen auftaucht; die Androhung der Vollstreckung reicht normalerweise aus, dass das Geld schleunigst überwiesen wird. (Siehe auch hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?.. )
und
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?..
Wenn dir durch den Vergleich tatsächlich Geld zusteht und du schon Monate darauf wartest, solltest du parallel zu den Vollstreckungsmaßnahmen auch das Sozialgericht darüber informieren, dass das Jobcenter nicht reagiert - und eine Beschwerde an die übergeordnete Stelle des Jobcenters einreichen http://hartz.info/index.php?topic=36709.0
sowie auch an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesarbeitsagentur schicken:
http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg4…
Inwieweit auch eine Strafanzeige sinnvoll wäre, hinge von den genauen Umständen ab.
LG
Ohne Angaben um was es genau geht kann dir wohl niemand helfen!
Wenn das Jobcenter Geld abzieht hast Du 2x ein Arbeitsangebot verweigert oder ähnliches!
Wie lautete der Vorschlag und was macht das Jobcenter Deiner Meinung nach genau (nicht)?
hallo lara
ich danke dir viel mals .
das ist mir eine grosse hilfe
ich werde mein anwalt zwingen ein vollstreckung zu beantragen .ich weiss der werd es verweigern .aber ds ist meine recht
danke dir
hallo Gwenhyfar
ich danke dir für dein antwort .
so .wie gesagt ich versuche es so gut wie möglich zu beschreiben …meine deutsch ist nicht so gut leider weil ich nur ein handwerker bin …)
jobcenter hat mir geld gekütz 2 mal …
meine anwalt hat beim sozialgericht köln eine klage eingereicht .
darauf hat das sozialgericht den jobcenter und mir ein vergleich gemacht .das haben ich und jobcenter angenommen .ok
aber seit den 07.12.2011.warte ich auf das geld was mir jobcenter ungerecht abgezugen hat…
mein anwalt sagt immer ich soll noch was warten .aber es sind 4 monaten vergangen …
und da brauche ich helfe
mann hat mir gesagt ich soll eine vollstrecken bei sozial gericht beeintragen ??
ob das rechtig ist …weisse nicht
danke —
Es sollte nicht länger als 4 Wochen dauern. Warst Du überhaupt schonmal persönlich im Jobcenter ? Rufe dort jeden 3. Tag über die „Servicehotline“ wieder an!!! Nerve die mal ordententlich und zwar telefonisch über die HOTLINE! Die müssen sich dann innerhalb von 48 stunden bei Dir zurück melden! Rufe jeden 3. Tag wieder an, wenn das Geld nicht da ist, oder kein Rückrugf kam!
Sie haben zuviel zu tun. Nur die nervenden Kunden kommen an die Reihe.
Warten bringt nichts. Wenn du drei Wochen lang jeden 3. Tag angerufen hast, keine Rückrufe bekamst oder kein Geld, kannst du das Sozialgericht nochmal anrufen, das sollte aber Dein Anwalt besser machen.
meine anwalt ruft immer an …und die versprechen was…das ist halt alles
ich habe eine beschwerden geschreiben und wille es an den sozialgericht schicken .
und habe vor noch eine vollstrecke verfahren gegen jobcenter leiten durch den gericht.
ich weisse nicht ob das rechtig ist ??
Hallo kammal,
ohne den Klagegrund und was dabei dann genau für eine Einigung herausgekommen ist kann ich dazu leider gar nichts sagen. Da müßtest du schon etwas mehr ins Detail gehen.
hallo Inertia_creeps
ich danke dir für dein antwort.
so .wie gesagt ich versuche es so gut wie möglich zu beschreiben …meine deutsch ist nicht so gut leider
jobcenter hat mir geld gekütz 2 mal …
meine anwalt hat beim sozialgericht köln eine klage eingereicht .
darauf hat das sozialgericht den jobcenter und mir ein vergleich gemacht .das haben ich und jobcenter angenommen .ok
aber seit den 07.12.2011.warte ich auf das geld was mir jobcenter ungerecht abgezugen hat…
mein anwalt sagt immer ich soll noch was warten .aber es sind 4 monaten vergangen …
und da brauche ich helfe
mann hat mir gesagt ich soll eine vollstreckung bei sozial gericht beeintragen ??
ob das rechtig ist …weisse nicht
danke —
Hallo kammal,
dein Deutsch ist schon ok, das ist kein Problem. So wie ich das sehe, ist dein Anwalt das größere Problem. Wenn der gute Mann kein Spezialist für Sozialrecht ist, bist du nicht allzu gut beraten. Eigentlich sollte das Amt unmittelbar nach dem Urteil die Zahlungen geleistet haben. Die ziehen einem ja auch immer sofort Geld ab wenn es was zum Abziehen gibt.
Was du machen kannst, ist denen noch mal schreiben und sie dazu aufforden den noch offenen Betrag binnen einer Woche (also mit genauem Datum am besten) zu überweisen. Falls dann noch immer kein Geld eingetroffen sein sollte, kannst du damit drohen, dass du sie auf „Untätigkeit“ verklagen wirst. Das Schreiben solltest du „per Einschreiben - Einwurf“ an das Jobcenter schicken. (wie alle anderen Schriftstücke ans JC auch) Vorlagen findest du in diversen foren zum Thema Harz 4 z.B. hier:
Ob du eine Vollstreckung beantragen kannst, weiß ich nicht, das sollte dein Anwalt eigentlich beantworten können. Wenn er das nicht kann, such dir besser einen anderen Anwalt.
Ich warte noch immer auf eine Erstattung von Fahrtkosten… ist ja nur schon über 6 Monate her. Habe 3 x schriftlich nachgefragt und war bei 2 Sachbearbeitern deswegen. Sollte angeblich schon lange überwiesen sein… doch bis heute ist noch nix passiert! Bin also selbst auch ein Opfer der Jobcenter-Willkür.
Bleib dran + lass dich nicht entmutigen! Geduld und Hartnäckigkeit zahlen sich in der Regel irgendwann dann doch aus… das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Viele Grüße
hallo Inertia_creeps
nette frau ich danke ihnen viel mals für ihren helfe .
ich habe ein beschwerden an sozialgericht geschrieben ,daß jobcenter den vergleicht nicht ernst nimmt .und habe darum gebieten den jobcenter rechtlich darauf einzuweisen oder zu mahnen -also ich muss abwarten.
aber was meine herr anwalt angeht der ist ein angst hase.der weigert alles zu machen was ich verlange .eine andren anwalt kanne ich nicht nemen weil die kossten zahlt die stadt nur an eine mehr nicht ,das heisst wen ich eine andren anwalt neme musse ich alles selber zahlen .
na ja .ich werde erste mal abwarten was so von den sozial gericht kommt dann sehe ich weiter
danke ich muss stark bleiben sonst gehe ich runter:smile:)
und das ist nicht gut
vielen danke junge frau
Sorry, bin bis Anfang Juni im krankenhaus kann z. Zt. nicht helfen, habe dort kein Internet.