Liebe Experten, wer kann mir bitte den Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitsamt und Arbeitsagentur erklären? Ich verstehe ohnehin nicht, dass es Unterschiede gibt, denn immerhin haben doch alle diese Behörden mit der Arbeitsbeschaffung und Arbeitsplatzvermittlung zu tun. Danke für Auskunft.
Hallo
wer arbeitslos wird und vorher entsprechende Beitragszeiten „erarbeitet“ hat , hat für eine gewisse Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld / ALG1. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich u.a. nach dem früheren Erwerbseinkommen und nach der Steuerklasse.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und wird in der Regel für ein Jahr gezahlt. Die Regelungen und Ansprüche für diese Leistungen sind überwiegend im Sozialgesetzbuch III festgehalten. Anspruch auf ALG1 hat man u.a. , wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und derzeit nicht mehr als 15 Wochenstunden erwerbstätig ist.
Der Ansprechpartner für Arbeitslosengeld / für Leistungen nach dem SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit, konkret: die örtlich zuständige Arbeitsagentur - früher (und auch heute noch umgangssprachlich) „Arbeitsamt“ genannt.
Wer nach (i.d.R.) einem Jahr weiterhin arbeitslos ist, gilt bereits als „langzeitarbeitslos“ - und hat bei Bedürftigkeit (wie jeder andere erwerbsfähige Berechtigte auch) Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG2 / umgangssprachlich fälschlicherweise „Hartz IV“ genannt). -
ALG2 ist die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem Sozialgesetzbuch II - und es ist eine Sozialleistung (wird also nicht aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt wie das ALG1).
ALG2 besteht aus einer Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft. Die Regelleistung („Regelsatz“) richtet sich nicht nach dem früheren Erwerbseinkommen o.ä., sondern ist vom Gesetzgeber pauschal vorgegeben; geringfügig unterschiedliche Höhen ergeben sich lediglich aus dem Familienstand bzw. Kindesalter. (Für einen erwachsenen Single ist derzeit ein regelbedarf von 364 Euro festgesetzt).
ALG2 können erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15 bis 65 Jahren beantragen, die grundsätzlich mindestens 3 Std./Tag bzw. 15 Std./Woche arbeiten können; ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten bei Bedürftigkeit „Sozialgeld“.In der Regel sind das Minderjährige oder voll erwerbsgeminderte Personen (96 % der Sozialgeldbezieher sind Kinder unter 15 Jahren.)
Um ALG2-Anspruch zu haben, muss man vorher nicht beitragspflichtig gearbeitet haben. Man ist auch nicht notgedrungen arbeitslos. Voraussetzung für den Anspruch ist vor allem die Bedürftigkeit:
Wenn man seinen Mindestlebensbedarf (Regelsatz + angemessene Unterkunftskosten) nicht durch sein eigenes anrechenbares Einkommen decken kann (auch nicht zusammen mit ALG2-vorrangigen Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag) , dann hat man Anspruch auf ALG2.
D.h. der Leistungsträger errechnet den Bedarf, dann zieht er davon rechnerisch die anrechenbaren vorhandenen Einkommen der Person ab (z.B. Kindergeld , Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Lohneinkommen abzüglich Freibeträgen usw.) - und was dann noch bis zur Bedarfsdeckung fehlt, wird vom ALG2-Träger bewilligt.
Jeder dritte Euro an ALG2-Leistungen geht bereits an Berufstätige, deren Lohn nicht zur Deckung ihres Grundbedarfs ausreicht; viele davon sind sogar vollzeiterwerbstätig. Sie können ergänzende ALG2-Leistungen beantragen (sogenannte „Aufstocker“.)
Auch Arbeitslose, deren ALG1-Anspruch nicht hoch genug ist, um zusammen mit Wohngeld ihren Grundbedarf zu sichern, können (anstatt Wohngeld) zu ihrem ALG1 hinzu auch noch ergänzende ALG2-Leistungen beantragen.
Anspruch auf ALG2 haben auch Menschen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber aus bestimmten Gründen dem Arbeitsmarkt nicht (oder nur sehr eingeschränkt) zur Verfügung stehen (können), z.B.
- weil ihre kleinen Kindern noch nicht fremdbetreut werden (können) u.sie sie daher selber betreuen (müssen)
- weil sie pflegebedürftige Angehörige im Haushalt versorgen
- weil sie in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen.
Der Anspruchpartner für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (d.h. auch für ALG2/ Sozialgeld) ist das „Jobcenter“ , bis 2011 „Arbeitsgemeinschaft“ bzw. „ARGE“ genannt.
Alle Leistungen des Sozialgesetzbuch II werden aus Steuermitteln finanziert. (Sprich: Unsere Steuermittel werden auch dazu verwendet, über ALG2 die Niedriglöhne aufzustocken, die Arbeitgeber an ihr Personal zahlen.)
Für Leistungen, für die der kommunale Träger zuständig ist (z.B. Leistungen für die Unterkunft, oder für Bildung und Teilhabe von Kindern), kommt das Geld aus dem Steuertopf der Kommune; ansonsten aus den Steuermitteln des Bundes.-
„Unterschiede“ zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter gibt es etliche… nicht nur, was den Umfang der Leistungen angeht. Für ALG1-Bezieher werden z.B. weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt ; für ALG2-Bezieher leistet der Träger keine Beiträge.
Als ALG1-Bezieher hat man zunächst noch einen gewissen „Berufsschutz“ - während man als ALG2-Bezieher grundsätzlich JEDE Tätigkeit oder Maßnahme antreten muss, mit der die Hilfebedürftigkeit möglicherweise verringert oder beendet werden kann…usw.
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
(Die gerade veröffentlichten aktuellen Zahlen für Oktober 2011 sind anscheinend noch nicht drin… aber ja vielleicht für dich trotzdem schon mal interessant:smile:
http://das-geht-uns-an.de.tl/Mach-h–dich-schlau-k1-…
und
http://das-geht-uns-an.de.tl/-g-Hartz-IV-g–_--ALG-2…
LG
Hallo,
eine knappe Antwort: Die Jobcenter sind die Nachfolger der früheren Sozialhilfe. Die Arbeitsagentur ist die Nachfolgerin der Arbeitsämter.
Wer Hartz IV oder ALG 2 (ist das gleiche) bekommt, wird vom Jobcenter betreut. Wer ALG 1 bekommt, wird von der Arbeitsagentur betreut.
Tja und dann gbits traditionell, und systemaitsch und effektiv und, und, und noch viele andere Unterscheide.