Jobcenter - Auflage Ernährungskurs?

Hallo zusammen,
hoffentlich kennt sich jemand genauer aus.

Meine Frage ist - Darf das Jobcenter mir zur Auflage machen, dass ich einen Ernährungskurs besuchen muß und wenn ich das nicht mache, meine Leistungen um 30 % kürzen?

Wäre super wenn ich eine schnelle Antwort bekäme.

Mfg

Guten Tag.

Ja kann das Jobcenter, wenn dies in einem medizinischen Gutachten so festgelegt wurde oder aus anderen medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die Geldkürzung würde dann nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II erfolgen.

Das Jobcenter könnte ggf. sogar über $$ 60 ff. SGB I Ihre Leistungen kompeltt entziehen, bis Sie an allen notwendigen gesundheitlichen Maßnahmen teilgenommen haben.

Hallo

das sind arg wenig Hintergrund-Informationen… um nicht zu sagen: gar keine :wink:

Darf das Jobcenter mir zur Auflage machen

Was meinst du mit „zur Auflage machen“ ? „Sie bekommen von uns nur …“ (was konkret ? ALG2-Hilfeleistungen ? Eine Umschulung ? ) ", wenn Sie an dem Ernährungskurs teilnehmen "… - wurde das so formuliert ?
Dazu muss es ja normalerweise etwas Schriftliches geben. Was für ein Kurs ist das genau ? Welche konkrete Rechtsgrundlage wird darin genannnt ? (z.B. soll er eine kommunale Eingliederungsleistung nach § 16a SGB II sein… oder sollen sich damit deine Einstellungschancen für einen Job in der Ernährungsbranche erhöhen …usw ) Mit welchem konkreten Integrationsziel sollst du diesen Kurs antreten ? (Bist du z.B. stark übergewichtig und deshalb gesundheitlich eingeschränkt/ nur eingeschränkt vermittelbar - und dieser Kurs soll dich zum Abnehmen bringen ?) Und: Wie alt bist du ?

So gänzlich ohne nähere Infos könnte man nur im Nebel stochern :wink:

LG