hallo zusammen,
mein Sohn,macht seit dem 01.09.2012 eine Ausbildung zum Verkäufer über die Agentur für Arbeit Nürnberg.Ende November hätte er nun erstmals seine Ausbildungsvergütung bekommen sollen und der damit verbundenen Nachzahlung.
Das Ausbildungsgeld beträgt monatlich 316,00 Euro.Allerdings bekommt mein Sohn gar nichts denn das Jobcenter rechnet nun das ganze Geld das er verdient auf unsere Leistungen an und hat bereits 926,00 Euro von dessen Lohn der letzten 3 Monate gepfändet.Ganze 22,00 Euro bekam mein Sohn für 3 Monate Arbeit.Nach einem telefonat mit dem Jobcenter teilte man mir mit
das Auszubildende vom Arbeitsamt auch keinen Freibetrag haben.Man sagte es ist eine Ausbildung 2.Klasse.Das die Motivation meines Sohnes auf Null ist könnt Ihr Euch vorstellen.Nun meine Frage weiß jemand was man machen kann oder ob man Klagen kann oder geht es jemandem genau so und möchte sich mit mir darüber unterhalten.Freue mich über jede Antwort.Gruß Wera und Roland
Hallo Julian,
ich habe keine Ahnung, ob diese Vorgehensweise der Arbeitsagentur rechtens ist. Merkwürdig ist dies Vorgehensweise sicherlich.
Was ich nicht weiß, ob die Arbeitsagentur ein Recht hat, bei den Eltern Leistungen zu kürzen, wenn die Eltern finanzielle Unterstützung für ihre Kinder bekommen und die Kinder über ein eigenes Einkommen verfügen.
Sorry nordon
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke das es rechtens ist, wenn er die Ausbildung über die Agentur für Arbeit macht, würde ich z.b eine Umschulung machen sprich auch eine Ausbildung würde ich nichts weiter bekommen als mein Hartz 4, also nichts mit Entlohnung.
Da Dein Sohn noch bei Dir lebt seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird angerechnet.
Aber ich kann Dir auch noch den Rat geben einen Anwalt zu fragen, es gibt einige die ein sehr geringes Entgeld nur verlangen die speziell Hartz 4 Empfängern helfen, zumindest hier in Berlin.
pphanter
Hallo,
das ist ein schwieriges Thema. Da gab es auch schon
ganz viele Diskussionen drüber.
Am besten nehmen Sie den ganzen Schriftverkehr
mit der ARGE und gehen damit zum Sozialgericht.
Dort gibt es einen Rechtspfleger und der kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob diese Angelegenheit so rechtens ist.
Die Erstberatung ist kostenlos. Vorallem aber
Rechtssicher!
Sie benötigen auch keinen Termin. Am besten morgens
gleich um 8:00 Uhr dort vorbeigehen. Dann sind die
Wartezeiten nicht so lange.
Viel Erfolg
Hallo,
ich bin leider kein Experte für Arbeitslosengeld II. Ich persönlich würde mit einer Arbeitslosenberatungsstelle Kontakt aufnehmen. Zumindest die entstandenen Werbungskosten (Fahrkosten, Bücher, schulische Kosten, Weiterbildung …) dürfen m.E. nicht abgezogen werden. Evtl. gibt es auch pauschale Freibeträge.
Zu der Motivation würde ich mit ihm ein Gespräch führen, dass ein guter Ausbildungsabschluss das Ziel ist. Die Vergütung ist nett und angenehm, aber für das weitere Leben nicht entscheidend. Wenn er nach der Ausbildung eine Angestelltenstelle hat, ist er das Jobcenter auf Dauer „los“. Evtl. kann man etwas sparen und ihn für gute Berufsschulzeugnisse, Zwischenprüfungsergebnisse etc. finanziell belohnen?
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
Hallo,
da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Tut mir Leid.
Guten Abend.
Welche Leistungen erhält Ihr Sohn denn - BAB, Abg?
Sie können die fachlichen Hinweise zum Einkommen mal durchlesen, da steht alles wichtige drin.
Hallo
tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte… aus irgendeinem Grund ist deine Anfrage in meinem Spam-Postfach gelandet und ich habe sie erst jetzt entdeckt.-
Grundsätzlich: Als Azubi hat man nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf SGB II-Leistungen; BAB /Bafög sind vorrangig: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Was die Einkommensanrechnung angeht: Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet und vom Netto abgezogen; übrig bleibt das anrechnungsfähige Einkommen. Bei „Kindern“ darf es nur auf ihren eigenen Bedarf angerechnet werden (= auf ihren Regelsatz + ihre eventuellen Mehrbedarfe + ihre kopfanteiligen Unterkunftskosten)… NICHT auf die Bedarfe der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Nach einem telefonat mit dem Jobcenter teilte man mir mit das Auszubildende vom Arbeitsamt auch keinen Freibetrag haben.Man sagte es ist eine Ausbildung 2.Klasse.
Da müsste man schon genauer wissen, um was für eine Ausbildung genau es sich handelt. (So formuliert klingt das erstmal nach einer etwas seltsamen Aussage des Jobcenters…)
So oder so: Es muss einen Leistungsbescheid geben, aus dem hervorgeht, wie und was das Jobcenter hier berechnet hat. Ich würde dir raten, den Bescheid anonymisiert und zusammen mit deiner Frage mal hier im Forum http://hartz.info/ (Rubrik „Leser helfen Lesern“) hochzuladen . Also vorher alle Namen, Anschrift, BG-Nr., Aktenzeichen etc. schwärzen. Wie man’s hochlädt siehe hier: http://hartz.info/index.php?board=33.0
Dann kann man sich den Bescheid und ihre Berechnung mal genau anschauen.
LG