person a hat im letzten jahr brtiebskosten/nebenkosten vom vermieter zurück bekommen.person a hat das aber den jobcenter nicht angegeben.das jobcenter will nun von person a die abrechnung.sagen wir mal es waren so ca.100 euro.mit was muß die person rechnen.
dass die Person den Betrag an das Jobcenter zurückzahlen muß.
Fällt unter das Zuflußprinzip.
http://www.arbeitsrecht-familienrecht24.de/News_Arbe…
ramses90
Sofern das JC die Betriebskosten in dem Jahr gezahlt hat, muss man denen das umgehend melden. Im besten Fall kannst du es denen zurückzahlen. Im schlechtesten Fall könnten die dich sogar wegen Betrugs anzeigen oder dir die Zahlungen vorerst einstellen. Das hängt im Zweifelsfalle von dem Sachbearbeiter und deiner (guten) Begründung ab. Und Unwissenheit ist dabei sicherlich kein gutes Argument. Frag ob du es in 10 Euro Raten monatlich zurückzahlen kannst, dann lässt sich das noch ganz gut verkraften.
Hallo,
soweit ich informiert bin, dar man als Arbeitsloser bis zu einer bestimmten Höchstgrenze auch einen Nebenverdienst behalten. Am besten mal ganz offen mit dem Sachbearbeiter reden.
Es gibt aber auch vom Arbeitsamt genügend Informationshefte zu diesem Thema, die auch im Internet als PDF verfügbar sind.
Gruß
Crash