Hallo,
ich habe eine Frage zum ALG II in Bezug auf Erbengemeinschaften.
Mein Freund und ich leben in einer BG und er hat ALG II beantragt. Durch die BG bin ich natürlich zur Mitauskunft verpflichtet.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft. Zum Erbe gehören Mietobjekte. Jedoch sind die Ausgaben auch im Jahr 2015 höher als die Einnahmen, was ja in meiner Steuererklärung ersichtlich ist. Dies war 2014 sowie 2015 so.
Zu den Häsuern gehören Verbindlichkeiten, die meine Mutter mit den Mieteinnahmen deckt. Ich wurde aufgefordert, die Höhe der Einnahmen und Verbindlichkeiten der Erbmasse aufzulisten. Dies kann ich jedoch nicht, ohne meine Mutter damit zu belasten. Ich bin der Meinung, dass sie die Angelegenheiten meines Freundes nichts angehn, Zusätzlich möchte ich sie damit nicht belasten. Wir sind 3 Erben. Nunmehr werde ich aufgefordert, eine Erbauseinandersetzung herbei zu führen. Dies kann und möchte ich nicht tun, da ich ausreichend Geld verdiene und die EInnahmen aus den Objekten meine Rente darstellen.
Meine Frage nun: da Jobcenter beruft sich auf das Urteil vom 27. Januar 2009 - Az. B 14 AS 42/07 R, wonach ich verpflichtet sei, diese ganzen Informationen einzufordern.
Gibt es ein anderes Urteil, dass ich nutzen kann bzw. möchte ich meine Miterben natürlch nicht verklagen und muss irgendwie aus dieser „Nummer“ heraus kommen. Zumal mein Freund sich natürlich nicht von mir aushalten lassen möchte!!
Und ja, er hat bereits einen neuen Job, war jedoch 8 Monate arbeitlos. Bisher hat er keinen Cent gesehen, da die Antwort auf ALG I leider 4 Monate auf sich warten ließ und sich die Mitwirkungspflicht seitdem hinzieht
Ich danke im Voraus für eventuelle Vorschläge. Kritik benötige ich nicht.