Jobcenter fordert Rückzahlung ohne Grund

Hallo!
Folgende Situation:
Person A, Azubi, wohnt mit arbeitsloser Mutter in einer Hausgemeinschaft.
Im September fiel Person A jedoch noch mit ihr in die BG, da Person A in diesem Monat noch etwas weniger verdiente.
Nun will das Jobcenter von Person A knapp 400 Euro, weil dessen Lohn für September bereits am 31.08 auf seinem Konto war.

Ist das rechtens?
Und wenn ja, müssten die das Geld nicht von der Mutter fordern?

Was könnte A tun (außer widersprechen)?
Können die überhaupt Geld von A zivilrechtlich verlangen, obwohl A nie auch nur einen Cent von denen auf sein Konto überwiesen bekommen hat?

Bin für fachlich korrekte Hilfe dankbar:smile:

Hallo,

Person A, Azubi, wohnt mit arbeitsloser Mutter in einer
Hausgemeinschaft.
Im September fiel Person A jedoch noch mit ihr in die BG, da
Person A in diesem Monat noch etwas weniger verdiente.
Nun will das Jobcenter von Person A knapp 400 Euro, weil
dessen Lohn für September bereits am 31.08 auf seinem Konto
war.

Ist das rechtens?

***Grundsätzlich kommt es auf den Eingang der Leistung auf dem Konto an (Zuflussprinzip)und somit hatte A keinen oder nur einen Teilanspruch für den August, da Ende August ein Zahlungszugang war.

Und wenn ja, müssten die das Geld nicht von der Mutter
fordern?

***Wieso, die A hat doch das Einkommen erzielt, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Was könnte A tun (außer widersprechen)?

***Natürlich wäre Widerspruch möglich, der aber aufgrund des hier geschilderten Sachverhalt abgelehnt würde.

Können die überhaupt Geld von A zivilrechtlich verlangen,
obwohl A nie auch nur einen Cent von denen auf sein Konto
überwiesen bekommen hat?

***Wenn A in einer Bedarfsgemeinschaft war, wird das Geld an den „Haushaltsvorstand“ für alle Beteiligten überwiesen, aber jeder ALG2 muss sich Einkommen anrechnen lassen und da muss nicht diskutiert werden, dass das Jabcenter das Geld für A an die Mutter ausbezahlt hat.

Bin für fachlich korrekte Hilfe dankbar:smile:

***Man könnte mit dem Jobcenter eine geringfügige monatliche Rückzahlungsvereinbarung treffen.

si

Hi, alles klar. Passt ja zur leistugsfeindlichen Gesetzgebung.
Ist das aber nicht absurd, da das Jobcenter ja selbst das Geld für den nächsten Monat am Ende des Vormonats überweist - kann man da nicht eventuell bis nach Karlsruhe klagen?

Und dann noch was; bei Nichtzahlung kommt es zum Mahnverfahren. Gilt dann die Hartz 4 Gesetzgebung über der ZPO? Ich meine Geld, welches Person A nie erhielt kann auch nicht vom vom Gerichtsvollzieher geholt werden…wenn’s nach der ZPO geht.

Ansonsten kann der ja eh nichts holen, da ich ja am Existenzminimum lebe und das Kindergeld mir ja auch geklaut wird bzw. meine Mutter davon leben muss, oder?

Hallo,

wollen mir einmal nicht polesimieren, die Grundsicherung ist für viele eine Grundlage zum Überleben und wenn man sich in Europa umsieht, sollten wir für unser Sicherungssystem dankbar sein; es kann aber auch jeder auswandern,…:smile:
weiter unten:

Hi, alles klar. Passt ja zur leistugsfeindlichen Gesetzgebung.
Ist das aber nicht absurd, da das Jobcenter ja selbst das Geld
für den nächsten Monat am Ende des Vormonats überweist - kann
man da nicht eventuell bis nach Karlsruhe klagen?

***Das ist notwendig, denn das Existenzminimum gem. ALG 2 muss ja am Monatsanfang überwiesen sein, damit Mietverpflichtungen etc. bezahlt werden.
Wer soll in Karlsruhe klagen? Das Bundesverfassungsgericht hat schon geurteilt und wenn der Bescheid de Jobcenters nicht akzeptiert werden soll, klagt man erst einmal vor dem Sozialgericht.

Und dann noch was; bei Nichtzahlung kommt es zum
Mahnverfahren. Gilt dann die Hartz 4 Gesetzgebung über der
ZPO?

*** Es ist gesetzlich abgesegnet, dass Rückforderungen mit 100 € mtl. von der Leistung direkt abgezogen werden kann; ist man aus dem Bezug heraus und man einigt sich nicht, kommt letztendlich ein Vollstreckungsbeamter des Zolls, die im Auftrag die Forderung beitreiben und mit denen ist im Gegensatz zu einem „üblichen“ Gerichtsvollzieher nicht zu spaßen.

Ich meine Geld, welches Person A nie erhielt kann auch

nicht vom vom Gerichtsvollzieher geholt werden…wenn’s nach
der ZPO geht.

***Dann kann man ja die eigene Mutter verklagen, die scheint dann wohl das Geld für sich und nicht für ihre Tochter verbraucht zu haben, oder?;-((

Ansonsten kann der ja eh nichts holen, da ich ja am
Existenzminimum lebe

***Bei ALG2-Bezug wird einfach einbehalten, wenn man in Arbeit ist, ist der Staat geduldig und wenn man irgend wann einmal wieder in den ALG2-Bezug kommt, dann ziehen die ab, i.d.R. 100 €.

und das Kindergeld mir ja auch geklaut

***Da würde ich ganz schnell den Dieb einmal anzeigen,…;-((

si

Hallo

Was könnte A tun (außer widersprechen)?

Könnte sich höchstens auf § 45 SGB X berufen und sagen, das Geld sei schon ausgegeben und man habe nicht geahnt, dass es möglicherweise zurückverlangt werden könnte. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Ob das hier in diesem Falle funktioniert, weiß ich aber nicht.

Viele Grüße