Hallo,
wollen mir einmal nicht polesimieren, die Grundsicherung ist für viele eine Grundlage zum Überleben und wenn man sich in Europa umsieht, sollten wir für unser Sicherungssystem dankbar sein; es kann aber auch jeder auswandern,…
weiter unten:
Hi, alles klar. Passt ja zur leistugsfeindlichen Gesetzgebung.
Ist das aber nicht absurd, da das Jobcenter ja selbst das Geld
für den nächsten Monat am Ende des Vormonats überweist - kann
man da nicht eventuell bis nach Karlsruhe klagen?
***Das ist notwendig, denn das Existenzminimum gem. ALG 2 muss ja am Monatsanfang überwiesen sein, damit Mietverpflichtungen etc. bezahlt werden.
Wer soll in Karlsruhe klagen? Das Bundesverfassungsgericht hat schon geurteilt und wenn der Bescheid de Jobcenters nicht akzeptiert werden soll, klagt man erst einmal vor dem Sozialgericht.
Und dann noch was; bei Nichtzahlung kommt es zum
Mahnverfahren. Gilt dann die Hartz 4 Gesetzgebung über der
ZPO?
*** Es ist gesetzlich abgesegnet, dass Rückforderungen mit 100 € mtl. von der Leistung direkt abgezogen werden kann; ist man aus dem Bezug heraus und man einigt sich nicht, kommt letztendlich ein Vollstreckungsbeamter des Zolls, die im Auftrag die Forderung beitreiben und mit denen ist im Gegensatz zu einem „üblichen“ Gerichtsvollzieher nicht zu spaßen.
Ich meine Geld, welches Person A nie erhielt kann auch
nicht vom vom Gerichtsvollzieher geholt werden…wenn’s nach
der ZPO geht.
***Dann kann man ja die eigene Mutter verklagen, die scheint dann wohl das Geld für sich und nicht für ihre Tochter verbraucht zu haben, oder?;-((
Ansonsten kann der ja eh nichts holen, da ich ja am
Existenzminimum lebe
***Bei ALG2-Bezug wird einfach einbehalten, wenn man in Arbeit ist, ist der Staat geduldig und wenn man irgend wann einmal wieder in den ALG2-Bezug kommt, dann ziehen die ab, i.d.R. 100 €.
und das Kindergeld mir ja auch geklaut
***Da würde ich ganz schnell den Dieb einmal anzeigen,…;-((
si