Jobcenter fordert Umzug ins Ausland

Hallo,

kann das Jobcenter verlangen, dass ein Umzug ins Ausland (konkreter Fall: nach Holland, da dort Arbeit vermittelbar wäre) erfolgt und andernfalls eine Kürzung um 100% durchsetzen?

Darüber hinaus ist die betroffene Person im 7. Monat schwanger!

Hallo

Ich sag pauschal erst mal: Nein.

Allerdings sind die Infos etwas dünn. Was genau verbirgt sich hinter „da dort Arbeit vermittelbar wäre“? Gibt es eine Zusage? Wäre es ein deutscher Arbeitgeber oder ein holländischer? Wie ist die Gesamtfamiliensituation? Kinder bereits vorhanden? Verheiratet, Mann vor Ort in Arbeit? Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung diesbezüglich? usw usw

Aber, wie gesagt, erst mal „Nein“.

Frühzeitig Fachanwalt für Sozialrecht einschalten -> Beratungskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen (Bewilligungsbescheid mitnehmen)

Gruß,
LeoLo

Hallo

Das kann nur auf freiwilliger Basis angeboten werden. Das SGB II gilt nur in Deutschland , daher erstrecken sich auch dessen Pflichten und Rechte/Ansprüche in der Regel nur auf Deutschland.
Außer vielleicht bei Sonderfällen (grenznah wohnende Leistungsbezieher) würde eine Stelle im Ausland immer den zumutbaren Tagespendelbereich überschreiten und einen Umzug ins Ausland erfordern. Mit dem Umzug würde man i.d.Regel nicht nur den ALG II-Anspruch verlieren, sondern ggf.auch die anderen „Bürgerrechte“ der BRD. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage, auf der man den Verzicht auf diese Rechte fordern kann.

Solange keine nachgewiesene Einschränkung vorliegt (z.B. durch ärztl.Attest), ist man rechtlich auch als Schwangere verpflichtet, bis zur Geburt des Kindes jede zumutbare Maßnahme oder Stelle anzutreten.

LG