Jobcenter / Hartz IV

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte heute einen Termin bei meiner Fallmanagerin, bekam weil es einfach zu wenig Parkplätze kostenlos gab keinen Parkplatz vor dem Jobcenter, bin deshalb auf einen Supermarkt Parkplatz ausgewichen, damit ich wie immer pünktlich komme zum Termin.
Ich bin dann abgeschleppt worden und muss dafür 201,11 Euro zahlen, was ich nicht habe, da ich, weil die das so komisch berechnen ( damit meine ich das Jobcenter, was auch egal ist ich habe die 201,11 Euro nicht) wegen dem weil ich bei meinen Eltern wohne nicht mal die Hälfte der Grundsicherung erhalte.
Deshalb wollte ich fragen, ob ich mir das Geld sprich die 201,11 Euro wieder vom Jobcenter erstatten lassen kann, weil ich ja dort hinmusste und falls ja was ich genau formuliere in dem Brief an den Geschäftsführer dort, damit er mir das auch zahlt.
Denn ich muss noch Reifen und andere Dinge bezahlen und komme sonst nicht mehr mal zum nächsten Vorstellungsgespräch, das bald ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß

Christina

Das Job-Center wird Dir das wohl nicht zahlen. Die Verantwortung, wo Du parkst, liegt ganz alleine bei Dir.

ich fürchte, diese kosten wird dir niemend erstatten.
wenn es vor dem jobcenter keine kostenlosen parkplätze gibt, muss mann halt einen gebührenpflichtigen nehmen.

und du wirst ziemlich lange auf dem supermarktparkplatz gestanden haben (mehr als 2 stunden)denn es dauert durchaus, bis der abschleppwagen gerufen wird. und termine beim jobcenter dauern keine 2 stunden…

evtl. eine ratenzahlung für die abschleppkosten vereinbaren.

in jedem fall gibt es keinen anspruch auf kostenerstattung von wem auch immer.

lg

Hallo Christina,

die besten Geschichten schreibt immer noch das Leben. Um das Geld erstattet zu bekommen, brauchst du einen Vordruck für eine Kostenübernahme vom HiobCenter, den du bei der Abschleppfirma vorlegen kannst, damit du dein Auto wiederbekommst.

LG

Martin

Nein ich bin gar nicht lange nicht mal ne halbe STunde dort gestanden danke trotzdem

Hallo Martin, ich habe das Geld ausgeliehen bei meinen Eltern, ich habe es also bezahlt wie kann ich das machen das Geld zurückerstatten lassen beim Jobcenter wenn dies schon geschehen ist?
Denn es ist bei uns so, wenn man das nicht am selben Tag zahlt, wo das Auto abgeschleppt wird, dann bekommt man sein Auto nicht.
Danke für deine Hilfe auch weiterhin
lg Christina
ja das stimmt, heute ist mein Glückstag, grins man lernt ja aus solchen Fehlern und entwickelt sich weiter und ich war nicht lange dort, die Bauarbeiter wo dort im Supermarkt Bauarbeiten durchführen haben mich gesehen und der Supermarkt hat gerade zu und sie haben nicht gesagt, dass ich dort nicht parken darf.

sorry aber das ist einzig und alleine dein problem… das übernimmt das amt leider in keister weise…
sorry

Hallo Christina,
leider hast Du keinerlei Chance das Geld vom Jobcenter zu bekommen.
1.als Hartz 4 Empfänger hast Du keinerlei Anspruch auf ein Auto,bei einem Termin kannst Du auf öffentliche Verkehrsmittel zurück greifen und die Erstattung der Kosten beantragen.
2.niemand hat Dich gezwungen auf einem nicht öffentlichen Parkplartz zu parken.
3. auch wenn Du das Auto für Vorstellungsgespräche brauchst,gibt es keinerlei Geld vom Jobcenter außer Du stellst vorher Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten.
Was mich interresieren würde,wieso wurde Dein Auto vom Supermarkt Parkplatz abgeschleppt?
Hast Du auf einem Behinderten Parkplatz geparkt o.ä.?Dann bist Du für die Kosten natürlich verantwortlich.
Hast Du berechtigt auf einem ganz normalen Parkplatz beim Supermarkt geparkt,ohne Zeiten zu überschreiten, oder ohne abgelaufenene Parkschein,dann dürfte mann Dich auch nicht abschleppen auch wenn Du nicht im Supermarkt warst,bzw.wer will Dir nachweisen das Du nicht im Supermarkt warst.
Melde Dich doch noch mal bei mir,vielleicht kann mann etwas gegen die Abschleppgebühren unter nehmen.
Übrigends die Grundsicherung muß vom Jobcenter in voller Höhegezahlt werden,auch wenn Du bei Deinen Eltern wohnst,lediglich Miete bekommst Du nicht ohne Mietvertrag.

Gruß Megara
Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte heute einen Termin bei meiner Fallmanagerin, bekam
weil es einfach zu wenig Parkplätze kostenlos gab keinen
Parkplatz vor dem Jobcenter, bin deshalb auf einen Supermarkt
Parkplatz ausgewichen, damit ich wie immer pünktlich komme zum
Termin.
Ich bin dann abgeschleppt worden und muss dafür 201,11 Euro
zahlen, was ich nicht habe, da ich, weil die das so komisch
berechnen ( damit meine ich das Jobcenter, was auch egal ist
ich habe die 201,11 Euro nicht) wegen dem weil ich bei meinen
Eltern wohne nicht mal die Hälfte der Grundsicherung erhalte.
Deshalb wollte ich fragen, ob ich mir das Geld sprich die
201,11 Euro wieder vom Jobcenter erstatten lassen kann, weil
ich ja dort hinmusste und falls ja was ich genau formuliere in
dem Brief an den Geschäftsführer dort, damit er mir das auch
zahlt.
Denn ich muss noch Reifen und andere Dinge bezahlen und komme
sonst nicht mehr mal zum nächsten Vorstellungsgespräch, das
bald ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß

Christina

Hallo Christina,

leider wirst Du die Abschleppkosten nicht erstattet bekommen. Du wusstest ja auch schon vorher, dass es zu wenig Parkplätze beim Jobcenter gibt und hättest daher genug Zeit vorher einplanen müssen, um rechtzeitig (trotz Parkplatzsuche) zu Deinem Termin erscheinen zu können. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage aufgrund derer wir Abschleppkosten bezahlen könnten.

Bezüglich Deiner Reifen sprich mal Deine Fallmanagerin an, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Du ein Darlehen bekommen kannst, damit Deine Mobilität erhalten bleibt.

Tut mir leider, dass ich keine positivere Antwort für Dich habe.

Gruß

Hallo,

es tut mir leid das sagen zu müssen, aber ich denke nicht, dass Sie die Kosten erstattet bekommen werden, da Sie ja auch irgendwo anders hätten parken können, zu mal Sie ja die Parksituation kennen und dem entsprechend hätten früher losfahren können.

Ein Versuch ist es wert, aber ich denke nicht, dass Sie große Chancen haben.

MfG

Hallo,

das Jobcenter erstattet zwar die für einen Termin anfallenden Fahrtkosten, aber keine weiteren Kosten wie Abschleppgebühren oder Verwarnungsgelder. Da dürftest Du keine Chance haben, das Geld vom JC zu bekommen.

Mit freundlichem Gruß
Anette

Hallo,

hierfür gibt es mit Sicherheit kein Geld von der ARGE.
Da man ja weiß, dass der Termin ansteht und es evtl. keinen Parkplatz direkt vor der Tür gibt, muss man schon einplanen, dass man ein paar Meter laufen muss, um rechtzeitig beim Termin zu sein.

mfg,

Hallo Megara, da der Supermarkt geschlossen ist und dort die irgendwas umbauten und mich die Bauarbeiter sahen haben die mich in keinster Weise informiert, dasss ich dort nicht parken darf, da ich nicht lange beim Amt war, dann war die Parkkralle dran und fertig war alles.
Ich habe das Geld von meinen Eltern leihen müssen, da ich es nicht habe.
Und du kannst mir glauben ich habe beim Sozialgericht das vielleicht auch weil ich keine gute Anwältin gehabt habe, hinnehmen müssen, dass ich nur einen kleinen Teil Grundsicherung erhalte , ich meine damit nicht die Miete sondern das normale Geld sprich ich glaube es sind wenn ich richtig informiert bin im Moment 382 Euro ich bekommme da gerade mal die Hälfte davon auch die Richterin sagte, dass das ok sei, dass ich das hinnehmen muss und mit so wenig Kohle leben muss kannst du mir glauben das ist schon lustig bei uns wo ich wohne.
Doch wenn schon alles bezahlt ist wegen der Abschleppgebühren, da kann ich doch nichts mehr machen
Danke dir für deine Hilfe
lg CHristina

Christina,
leider ist das nur dein Problem.
Man muss so rechtzeitig fahren um genügend Zeit zu haben einen Parkplatz zu finden.

Das gleiche ist, wenn Du wegen Schneefall öfters zu spät kommst, dann kann dir der Chef ne Abmahnung geben und kündigen.
Das heißt, dass Du auf den 200 € sitzen bleibst.

mfg falkoo

Das weiß ich leider auch nicht! Sorry!

Liebe Christina,

leider gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Erstattung von Abschleppkosten im Rahmen des SGB II. Die Kosten musst Du selbst tragen.

Gruß
R.

Hallo Christina,

da fällt mir leider nichts - absolut garnichts - als Lösung für Deine Probleme ein.

Außer: Das die BA die Reisekosten zur Vorstellung bezahlt (anteilig Kfz-Kosten (22 Cent je Kilometer)).

Sorry.

hallo christina,

leider absolut keine chance. egal was da passiert. du musst dich an alle gesetzmässigkeiten halten, darfst auch nicht bei rot über die ampel oder mit überhöhter geschwindigkeit fahre darfst auch nicht. genau so verhält es sich mit dem falsch parken. du kannst nur mit dem abschlepper verhandeln, ob du in kleinen raten zahlen kannst. tut mir echt eid, dass ich dir nichts besseres sagen kann.

lg, hansemann

Hallo Christina,
ich sehe da wenig Chancen, das Geld erstattet zu bekommen.
Grüße
Almut

Warum soll das Jobcenter die Kosten bezahlen?
Der Fallmanager kann prüfen, ob Ihnen die Fahrkosten erstattet werden können, wenn Sie welche hatten und es sich um eine Einladung handelte.