Du wolltest wissen was die machen wenn du die daten nicht vorlegst !? Ganz einfach: sie werden Dich nochmals anschreiben auf deien Auskunfstpflicht nach § 60 SGB II verweisen und dir eine letzmalige Frist setzen. Wenn du bis dahin nichts nachgewiesen hast wird gemäß desselben Paragrapfen Absatz 5 in Kraft terten in dem es hei?t :
Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
da der Arbeitgeber nach §58 SGB II eine AuskunftsPFLICHT vor dem Gesetz hat werden sie sich definitiv an den Arbeitgeber wenden. Gibt der innerhalb einer meist 14tägigen Frist ebenfalls keine Auskunft, kann das JC ihn dazu gerichtlich zwingen lassen indem es eine Ordnungswidrigkeit verfolgt. Denn in § 63 SGB II heißt es dann : (2) Die Ordnungswidrigkeit kann […] mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Diese „Ordnungswidrigkeit“ kann auch Dir angelastet werden.
Aber bevor es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet sperrt das JC im Regelfall erstmal kurzerhand vorrübergehend deine Leistungen, um Dich zur Auskunft zu zwingen. Das ist zwar rechtlich nicht ganz astrein, aber wer im Glashaus sitzt sollte nicht auch noch mit Steinen werfen… also ehrlich bleiben! Einkommesbelege vorlegen, JC- Rückforderung abwarten, ggf. in Raten zurückzahlen - und alles wird gut!