Jobcenter Lohnabrechnungen

Hallo Leute.

Ich beziehe von Jobcenter ergänzende Leistung ca. 300 Euro, da ich momentan in einer Umschulung bin. Die Umschulung ende auch im Juni 2013

Deshalb muss mein Arbeitgeber Einkommensbescheinigung ausfüllen welche ich dem Jobcenter vorlege alle 6 Monate.
Ende November 2012 hatte ich vom Arbeibgeber Sonderzahlung bekommen ca. 500 Euro. Jetzt verlang der Jobcenter die Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate um zu überprüfen ob ich nicht zu viel an Leistung bekommen habe.

Jetzt habe ich natürlich Angst dass Jobcenter von mir die 500 Euro zurück verlangt, das Geld ist aber schon verbraucht.

Wie kann ich das umgehen, kann ich nich einfach sagen ich hätte die Lohnabrechungen nicht mehr?

Da hast Du keine Chanche: Du hast Hier Einkommen fahrlässig verschwiegen und es ist kein Fehler der Behörde passiert. Also musst du in jedem Fall zurückzahlen!

Wenn du zuviel Leistungen bezogen hast, dann bist du immer rückzahlungspflichtig! Du kannst froh sein wenn sie dir strafrechtlich nicht noch einen einwürgen wegen „Erschleichung von Sozialleistungen“, da du die Sonderzahlung hättest angeben müssen, denn was man selbst verdient, muss man ja schließlich nicht als „Nothilfeleistung“ von den anderen Steuerzahlern nehmen! Du hast also quasi ins Portemonnaie der Gesamtheit aller Arbeitnehmer gefasst und sie um 500 Euro beklaut! So musst du das mal sehen!

Aber wenn du die Rechnung jetzt nachträglich offenlegst wirst Du wohl keine Strafe bekommen. Auch musst du nicht die vollen 500 Euro nachzahlen, denn Du hast 20% Selbstbehalt. Also nur 80% davon das wären 400 Euro. - Dir wird nichts anderes übrig bleiben als dem Jobcenter Ratenzahlung anzubieten. Warte aber erst die schriftliche Rückforderung ab und stelle dann einen schriftlichen Antrag auf Ratenzahlung.Schreibe dass Du das Geld nicht merh hast und deshlab um Ratenzahlung bittest. Schlage Ihnen 20 Euro mtl. vor. Vermutlich werden sie auf 30 erhöhen.
Wird das abgelehnt oder stärker erhöht, reiche Widerspruch ein mit der Begründung, dass du das Geld für Weihnachtsgeschenke ausgegeben hast und es dir nicht zuzumuten ist von deinem MINDESTBEDARF noch mehr als 30 Euro abzuzweigen! Das schafft zumindest Zeit in der Du schonmal was für die Rückzahlung ansparen kannst.

Vielen Danke für deine Antwort und den guten Tipp.
Ich hoffe es kommen weitere Tipps bzw. Erfahrungsberichte.

Was mach den der Jobcenter wenn man die Lohnabrechnungen und Kontoauszüge nicht vorlegt? Kontaktieren sie etwa den Arbeitgeber? Muss mein Arbeitgeber die vertraulichen Daten etwa freigeben?

Du wolltest wissen was die machen wenn du die daten nicht vorlegst !? Ganz einfach: sie werden Dich nochmals anschreiben auf deien Auskunfstpflicht nach § 60 SGB II verweisen und dir eine letzmalige Frist setzen. Wenn du bis dahin nichts nachgewiesen hast wird gemäß desselben Paragrapfen Absatz 5 in Kraft terten in dem es hei?t :

Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.

da der Arbeitgeber nach §58 SGB II eine AuskunftsPFLICHT vor dem Gesetz hat werden sie sich definitiv an den Arbeitgeber wenden. Gibt der innerhalb einer meist 14tägigen Frist ebenfalls keine Auskunft, kann das JC ihn dazu gerichtlich zwingen lassen indem es eine Ordnungswidrigkeit verfolgt. Denn in § 63 SGB II heißt es dann : (2) Die Ordnungswidrigkeit kann […] mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Diese „Ordnungswidrigkeit“ kann auch Dir angelastet werden.
Aber bevor es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet sperrt das JC im Regelfall erstmal kurzerhand vorrübergehend deine Leistungen, um Dich zur Auskunft zu zwingen. Das ist zwar rechtlich nicht ganz astrein, aber wer im Glashaus sitzt sollte nicht auch noch mit Steinen werfen… also ehrlich bleiben! Einkommesbelege vorlegen, JC- Rückforderung abwarten, ggf. in Raten zurückzahlen - und alles wird gut!

Hallo,

auch wenn Du die Lohnabrechnungen nicht mehr hast,kannst Du sie vom Arbeitgeber nochmal holen und in Deiner Jahreslohnsteuerbescheinigung steht auch Dein Jahresverdienst drin. Das hilft jetzt wohl nix, Du musst Deinen Verdienst offen legen.

Claudia

Hallo,

ich kann dir nur raten dem JC die Abrechnungen vorzulegen. Wenn du es nicht machst können die sich an deinen Arbeitgeber wenden und der ist ebenso wie du dazu verpflichtet.

Es besteht allerdings die Möglichkeit zu viel gezahlte Leistungen in monatlichen Raten abzuzahlen. Sprich am besten persönlich mit deinem Sachbearbeiter und vereinbare eine für dich tragbare monatliche Ratenzahlung (z.B. 10 Euro). Lass dir das per Bescheid schriftlich zustellen.

Und zum Gespräch bitte IMMER eine Begleitperson mitnehmen!

Weitere Infos zu diesem Thema findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37296.htm

Anfragen bzgl. Tipps zur Leistungserschleichung beantworte ich grundsätzlich nicht…

Hey,
sorry für die späte Antwort. Nein, das kannst Du nicht umgehen, denn das wäre Sozialbetrug „Erschleichung von Leistung“ Du wirst nicht alles zurück zahlen müssen aber einen gewissen Anteil und den kannst Du in monatlichen Raten von 10-20 € zahlen.
By medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

Hallo,

vor falschen Aussagen warne ich ausdrücklich.
Bei den Johannitern, Wohlfahrtsverbänden oder bei der LINKEN gibt es Beratungsstellen für ALG II.
Das ist der beste Weg.

Beste Grüße

F.Seiler

Hallo

Jetzt habe ich natürlich Angst dass Jobcenter von mir die 500 Euro zurück verlangt

Anrechenbares Einkommen , war dem Jobcenter entsprechend zu melden.

kann ich nich einfach sagen ich hätte die Lohnabrechungen nicht mehr?

Dann kann man sich eine Kopie davon besorgen. Der Leistungsbezieher ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet und steht ggf. in der Nachweispflicht.

Wie kann ich das umgehen

An der Rückerstattungspflicht bei zu Unrecht bezogenen Leistungen ist nichts zu rütteln. Dafür kann man ggf. aber eine Ratenzahlung vereinbaren. Sowas sollte man schleunigst geregelt bekommen - mit genügend Reue und Bedauern kommt man vielleicht nochmal um die weiteren Konsequenzen herum (Ordnungswidrigkeit, Strafanzeige…)

LG