Hallo,
wir haben vor einigen Wochen unsere alte Wohnung fristlos aufgrund Unzumutbarkeit gekündigt und haben nun eine Weiterbewilligung in unseren vorherigem Jobcenter beantragt. Einen Mietvertrag über die neue Wohnung haben wir ohne Zustimmung des Jobcenters geschlossen (Kaution, Umzugskosten und die Miet-Differenz wird von uns bezahlt). Dem alten Jobcenter haben wir über die Situation informiert und wir erhalten nun natürlich keine weiteren Zahlungen. Heute erhalten wir ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung eine Umzugsgenehmigung einzureichen (die haben wir nicht, wir benötigen diese auch nicht, weil wir alle Kosten selber tragen, richtig?) UND eine Mietbescheinigung vom Vermieter nachzureichen.
Der Vermieter weiß nicht das wir Hartz4 beziehen - er hat nur gefragt ob wir die Miete+NK langfristig zahlen können. Nun stellt sich für mich die Frage ob die Mietbescheinigung zwingend notwendig ist, wenn der Mietvertrag vorliegt und ich schon angegeben habe das wir die Differenz selber zahlen und keine Umzugs,renovierungskosten, Erstaustattung & Kaution benötigen.
Kennt sich damit jemand aus?
Vielen Dank vorab,
Stefan