Jobcenter Mietbescheinigung

Hallo,

wir haben vor einigen Wochen unsere alte Wohnung fristlos aufgrund Unzumutbarkeit gekündigt und haben nun eine Weiterbewilligung in unseren vorherigem Jobcenter beantragt. Einen Mietvertrag über die neue Wohnung haben wir ohne Zustimmung des Jobcenters geschlossen (Kaution, Umzugskosten und die Miet-Differenz wird von uns bezahlt). Dem alten Jobcenter haben wir über die Situation informiert und wir erhalten nun natürlich keine weiteren Zahlungen. Heute erhalten wir ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung eine Umzugsgenehmigung einzureichen (die haben wir nicht, wir benötigen diese auch nicht, weil wir alle Kosten selber tragen, richtig?) UND eine Mietbescheinigung vom Vermieter nachzureichen.

Der Vermieter weiß nicht das wir Hartz4 beziehen - er hat nur gefragt ob wir die Miete+NK langfristig zahlen können. Nun stellt sich für mich die Frage ob die Mietbescheinigung zwingend notwendig ist, wenn der Mietvertrag vorliegt und ich schon angegeben habe das wir die Differenz selber zahlen und keine Umzugs,renovierungskosten, Erstaustattung & Kaution benötigen.

Kennt sich damit jemand aus?

Vielen Dank vorab,

Stefan

Hallo,

es ist notwendig, dass die angeforderten Unterlagen eingereicht werden. Diese sind nicht nur nötig, wenn die Kaution, Umzugskosten, etc. übernommen werden sollen, sondern auch, um überprüfen zu können, ob die Kosten für die Miete übernommen werden können (angemessene Größe, etc.).

Gruß

Hallo,

das Jobcenter weiß das die Größe und auch die Miete nicht angemessen sind. Haben wir vorab gesagt und es steht ja auch im Mietvertrag. Das Jobcenter weiß auch das wir die Differenz zahlen.

[…]

[Team: editiert]

Hallo, Stefan

Der Vermieter weiß nicht das wir Hartz4 beziehen

Muss er ja auch nicht. Wenn man nicht möchte, dass der Vermieter vom Leistungsbezug erfährt, dann habe sich auch die Sozialleistungsträger daran zu halten (Datenschutz !).

Nun stellt sich für mich die Frage ob die Mietbescheinigung zwingend notwendig ist, wenn der Mietvertrag vorliegt

Man kann entweder den Original- Mietvertrag zur Einsichtnahme vorlegen, aus dem alle notwendigen Angaben ersichtlich sind - ODER man kann eine Vermieterbescheinigung einreichen. Wenn man nicht möchte, dass der Vermieter vom Leistungsbezug erfährt, darf nur eine neutral gehaltene Vermieterbescheinigung verwendet werden, aus der der Zweck der Datenerhebung nicht erkennbar ist. Die Anforderung von Mietvertrag UND Vermieterbescheinigung wäre eine unzulässige doppelte Datenerhebung (weil beide dieselben Daten enthalten). Seiner Mitwirkungspflicht kommt man durch die Vorlage des Mietvertrages nach - dann darf eine zusätzliche Vermieterbescheingung nicht mehr gefordert werden (-> § 65 SGB I und § 67a SGB X) .-

Schau’ dazu auch mal hier rein: https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb32/k…
und hier https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauere…

Wegen des Umzugs und der angeforderten Umzugszustimmung:

Verstehe ich das richtig, dass Ihr ohne vorherige Zustimmung des „alten“ Jobcenters aus seinem Zuständigkeitsbereich weggezogen seid, von dort keine Leistungen mehr bekommt, in den Zuständigkeitsbezirk eines ANDEREN Jobcenters umgezogen seid… und dieses „neue“ Jobcenter möchte von Euch jetzt die Umzugszustimmung des „alten“ Leistungsträgers vorgelegt bekommen ?

Falls es so ist, schau mal hier rein http://hartz.info/index.php?topic=24.0 , der Punkt „Wenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers…(…) Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt, da einem eine freie Wohnortwahl zusteht“
und auch
Punkt „Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Leistungsträgers“ .

Alles Gute,
LG

Dann solltest du das auch mal dazu schreiben. Ich kenne mich bestens mit der Materie aus, kann jedoch keine Gedanken lesen.
[…]

[Team: editiert]

Hy Steffan,
mein Rat (ob Du den befolgst o. nicht ist Deine Sache): Setz Dich nochmals mit Deinem alteen Sachbearbeiter im ehemaligen J.-C. zusammen zur Klärung. Wenn er Euch versucht abzuwimmeln-fragt ihn doch mal, ob man denn immer zur Klärung einen Anwalt benötigte - und ob es nicht auch in seinem Interesse wäre diese Angelegenheit so unbürokratisch wie nur möglich zu händeln.Glaub mir: wenn Du gleichbleibend höflich bleibst, hast Du verdammt gute Karten. Frag ihn doch mal was ihn daran hindert ein Telefonat mit dem neuen für Euch zuständigen Sachbearbeiter zu führen.Du mußt an derr richtigen Stelle mal einflechten, daß dieses J.-C.doch finanziell was gespart hat, weil : sind Euch doch los!!! Müßte klappen.
Benachrichtige mich doch bitte ob´s geklappt hat?!.Drück die Daumen für Euch= Gitte

Hallo,

ich würde erstmal nur eine Kopie vom Mietvertrag einreichen. Vermutlich werden Sie dennoch auf der Mietbescheinigung bestehen. Soweit ich weiß können die einen aber nicht dazu zwingen, da damit deine Privatsphäre verletzt würde.

Die Umzugsgenehmigung dürfte meines Erachtens nach unwesentlich sein, da ihr ja keine Umzugskosten beantragt habt.

Alle relevanten Gesetzestexte zum Thema findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter…

Sorry für die Verspätung war im Krankenhaus.
Leider ist die mietbescheinigung zwingend notwendig wenn aus dem Mietvertrag nicht herausgehen sollte wie hoch heiz und Nebenkosten sind. geht es aus dem Vertrag hervor müsste der Mietvertrag ausreichen da Er ja gerade erst geschlossen wurde außerdem sollte Sie dem Jobcenter mitteilen worin die Unzumutbarkeit in der letzten Whg. zu bleiben bestand. Fotos ?
sonstige Belege.
Bey medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die
ich hier weitergebe.