Jobcenter möchte mich in eine Maßnahme bringen

Hallo,
ich benötige mal fachwissende Impulse.
Kurze Erklärung zu den Umständen:
Bin ü50, pflege meine schwerbehinderte sechzehnjährige Tochter seit ihrer Geburt.
80%+ G,B,H.
Scheidung nach der Geburt, alleine mit dem Kind und deren älteren Schwester.
Zehn Jahre lang Rechtssteitigkeiten für jeden Pups, weil Ex nicht kommunikationsfähig ist und darin seine kleine Macht sah. Bevor ich das detailliere, schreibe ich ein Buch…
So, zwischenzeitlich wurde ich von meiner roullierenden Sachbearbeiterin in eine Maßnahme (Bewerbungstraining) gedrückt. Vormittags für einen Monat.
Zum Glück war keines meiner beiden Töchter krank ( am Rande: Ich auch nicht) und ich habe das Projekt durchgezogen.
…im Gegensatz zu anderen Teilnehmern.
Einer hat sich h abgefackelt, eine Mama von vier Kindern ist in der Psychiatrie gelandet.
Schön. Jetzt beherrsche ich das Wissen um gute Bewerbungsschreiben, aber das ändert ja nichts an meinen Umständen.
Aus Sicht eines Arbeitgebers bin ich immernoch unatraktiv.
Natürlich habe ich mir viele Gedanken gemacht.
Gerne würde ich in einer Behörde arbeiten. Habe ich ansatzweise gelernt und würde sich mit meiner Pflegetätigkeit in Zukunft vereinbaren.
Und was bekomme ich angeboten:
Eine Maßnahme, bei der man Nudeln kocht und lernt, ein Schleifpapier einzusetzen.
Herr, gib mir Kraft !!!
Aber der schlechteste Spruch war:
Wir helfen Ihnen dabei, wieder Struktur in in ihr Leben zu bringen…
Nun ja. Ich konnte der Sachbearbeiterin plausibel erklären, dass sich unter den benannten Umständen keine versicherungspflichtige Arbeit finden lässt.
Zumal ich auch drei Monate Ferienzeit abdecken müsste.
Ich habe ein Konzept vorgeschlagen. Nachdem ich meinen beruflichen Werdegang beschrieben habe, bei dem die gute Frau etwas überwältigt war, habe ich den Wunsch ausgesprochen, Förderung im Computerwesen zu bekommen.
Sie hat ein wenig mit den Ohren geschlakert als sie erfuhr, dass ich mich selbstständig schon beworben habe.
Leider erfolglos aufgrund meiner persönlichen Lebensumstände .
Die größte Anmassung war aber:
Ihre Tochter geht doch eh in Pflegeheim.
Ich bin entsetzt!
Das ist meine Entscheidung. Wie kann man sich h so anmaßen???
So, wenn meine Sachbearbeiterin mich nur dafür benutzt, ihr Projekt zu bedienen, um vor dem Vorgesetzten gutzustehen ,wo stehe ich?
Mao

Hi.
So… sag der Sachbearbeiterin, daß der Inhalt des nichtscharfgenugen (wörtlich) Pfeffers, den sie mit DEINEM Geld bezahlt, die Chance (UND damit - das ist entscheidend) die Erhöhungschance für mehrere „Resultat“-Umstände ist, UNTER denen auch Umstände sind, die Deine Chancen steigern UND frage sie G L E I C HZEITIG, W l E sie gerade Genanntes ausrechnet. Also Klartext, ich muß Dich desillusionieren - Du ahnst es sicher schon: es hat keinen Zweck. Ignoriere den Verfahrensablauf KOMPLETT. Glaub mir: Du hast keine andere Wahl hier. Mach Dir einen schönen Abend und alles Gute. Ich wünsche Dir von allem Herzen, daß Du weiter Kraft hast. Und merk Dir immer: Jobcenter-„Infos“ gehören ins Recycling. Ach sorry, ich hab mich in der Wortwahl vertan: in den Cycle (WENN Kreis und Rechteck seit Neuem dasselbe bedeuten).

So eine Einschätzung steht ihr nicht zu! Punkt! Zumal sie über die Einschränkungen der Maus nichts weiß. „Nur“ ein GdB von 80% reicht nicht aus, um eine detaillierte Aussage zu treffen. Und schon gar nicht von einer ungebildeten Jobcentermitarbeiterin.
Leider kenne ich mich mit den Regelungen im Bereich Arbeitsagentur oder Jobcenter nicht aus und kann dir daher nicht wirklich helfen.
Ich möchte dich und die Maus nur ganz doll drücken und die Daumen drücken, dass euch noch ein Experte antwortet. Ich rufe einfach mal @Albarracin, @konzepi.

Soon

Hallo Mao,

kannst Du uns mitteilen welche Ausbildung und welche Berufserfahrung Du hast? Dann könnte man mehr sagen…

Ansonsten stimme ich DocSoon zu… so eine Aussage wegen Deiner Tochter geht nicht… obwohl ich hier den Begriff der

etwas unpassend finde.

LG
Fronk

Vielleicht sollte man nicht nur „ungebildet“, sondern zusätzlich „unwilliige“ Jobcentermitarbeiterin sagen. Die Leute bekommen das Ziel gesetzt, Arbeitlsose in „Fortbildungsmaßnahmen“ zu zwingen, auch wenn ihnen diese nichts nützen. Hauptsache: Raus aus der Arbeitslosenzahl und Unterstützung.

Meine Tochter, Studium der Germanistik und Philosophie in Berlin, Stuttgart und Paris , Masterabschluss mit 1, war zunächst arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld.

Dann sollte sie an einem „Fortbildungslehrgang“ teilnehmen. Sie war einmal da und sagte, da solle sie zusammen mit arbeitslosen Verkäuferinnen lernen, wie man Präsentationen macht. Das habe sie ihr ganzes Studium lang gemacht.

Sie lehnte ab, wollte stattdessen ein Praktikum bei einer Gewerkschaft machen, von der sie sich auch zukünftige Berufschancen machte. Das lehnte das Arbeitamt ab, weil ein solches Praktikum dort nicht vorgehsen war. Daraufhin strich man ihr das Arbeitslosengeld um 100 %.

Wenn ich nicht die Finanzen hätte, sie mehrere Monate „durchzufüttern“, wäre ihr, ich weiß nicht was, passiert. Allein für ihre Krankenversicherung musste ich monatlich 250 EU bezahlen, bei 400 EU Selbstbteiligung im Jahr.

Um die lange Geschichte, die folgte, kurz zu machen. Sie hat durch dieses Praktkum, wei man dort ihr Fähigkeiten erkannte, einen so guten Posten bekommen, dass sie ein Doktorandenstudium, für das sie drei Jahre lang Unterstützung erhalten hätte, aufgegeben hat.

Grüe
Carsten

Hallo,
ich habe einen Beruf gelernt und diverse Jobs gemacht.
Nur dient mir das heute nicht mehr.
Ich habe der werten Sachbearbeiterin ein Konzept vorgeschlagen.
Nachdem ich es strukturiert eingekreist habe, bleibt eigentlich nur der Job bei der Behörde oder alternativ in der Behindertenwerkstatt.
Ich muss einerseits die Pflege abdecken, andererseits mein bescheidenes Leben absichern.
Nein, ich werde keine Notehe eingehen und ich möchte im Rentenalter keine Flaschen sammeln müssen. Und ich will meine kleine feine Wohnung erhalten.
Und jetzt wird es eng.
Hast du Tipps, ausser mich im Netz vorführen zu wollen?
Mao

Uups, der Komentar galt Fronk.

Entschuldige bitte, wie kommst Du den darauf?

das betrachte ich als Unterstellung aber lass es gut sein… ich bin dann jetzt raus. Das muss ich mir nicht geben!

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Da habe ich mich etwas schwammig ausgedrückt, sorry. Ich meinte ungebildet im Sinne von ausgebildet in Bezug auf die Behinderung von Mao’s Tochter. Das kann sie auch gar nicht leisten, weil ihre Fachgebiete ganz woanders liegen. In diesem Zusammenhang habe ich auch meine Aussage hinsichtlich des absurden Hinweises bezüglich eines Heimplatzes getroffen. Die Mitarbeiterin kann und darf sich kein Urteil über Maos Tochter erlauben.

Soon

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Uiii, kann es sein, dass hier noch eine andere Antwort gestanden hat? Denn so habe ich @Fronk s Antwort nicht gelesen.
Da noch keiner von den Experten geantwortet hat, hier noch eine Empfehlung von mir. Versuche doch mal, einen Termin bei der Caritas oder Diakonie zu bekommen. Vielleicht gibt es dort Leute, die dir weiterhelfen können.
Aus Erfahrung mit dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur kann ich dir sagen, dass, zumindest hier in der Gegend, das Geld extrem locker sitzt, um Arbeitslose in Lohn und Brot zu bringen. Einfach, weil der Fachkräftemangel voll durchschlägt und Fachkräfte händeringend gesucht werden.

Soon

Ich entschuldige mich.
Das Thema reizt mich.
Gedanklich war ich schon wieder weiter.
Mit dem, was ich gelernt und bisher getan habe,komme ich nicht mehr weiter. Nun habe ich ein Konzept, welches sich mit meiner Pflegetätigkeit vereinbaren ließe, vorgelegt. Und trotzdem will die Sachbearbeiterin mich in ein Projekt drücken. Habe ich nichts von.
Das ist mein Problem.
Beleidigt?
Es tut mir leid!!!:disappointed:
Mao

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Hallo

Ich würde zu folgenden Maßnahmen raten:

  1. Das ruhig mal aussprechen (aber höflich). Es stimmt ja wahrscheinlich.

Allerdings würde ich das nicht auf die Sachbearbeiterin schieben, es liegt ja wohl nicht an ihr persönlich.
2. Mit dem/der Vorgesetzten sprechen.
3. Schriftlich die Argumente darlegen und um eine schriftliche Antwort bitten. Den Empfang des Schreibens vom Jobcenter quittieren lassen.
Ich glaube, es dürfte jedem leicht einleuchten, dass eine Frau, die ihre behinderte Tochter pflegt, nicht irgendeine sinnlose Tätigkeit braucht, um Struktur in ihr Leben zu kriegen.

Übrigens, gerade ergoogelt:
https://www.hartziv.org/news/20160816-sozialgericht-arbeitslose-koennen-sinnlose-massnahmen-ablehnen.html

:+1:ach ja. Mehr Zeichen…
:+1::+1::+1::+1::+1::+1:

Hallo Mao,

vorneweg: ich möchte nichts unterstellen, ich ich gehe auch nicht darauf ein, was auf der einen Seite des Schreibtisches gesagt wurde und auf der anderen Seite verstanden wurde - beides muss nicht identisch sein.
Wenn das JC von einer Leistungsempfängerin (LE) die Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme verlangt, dann hat dies schriftlich mit einer Rechtsfolgenbelehrung zu erfolgen. (Geschwätz FtoF ist rechtsunerheblich). Darauf kann die LE schriftlich Widerspruch einlegen. Wenn das geschehen ist können wir hier auf die Argumente beider Parteien eingehen.
Es steht dir frei, dein Konzept zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt uns zu nennen. „Job bei einer Behörde oderBehindertenwerkstatt“ ist viel zu vage. Du kennst dein Qualifikationsprofil besser als jeder Andere. Du kannst dich auch selbst auf dem für dich erreichbaren Arbeitsmarkt schlau machen, kuck https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?aa=1&m=1&kgr=as&vorschlagsfunktionaktiv=true

N,N, das Urteil eines x-beliebigen SG in einem Einzelfall muss kein JC interessieren.

Gruß
Otto