JobCenter Orsabwesenheit genehmigt aber stress

Hallo, sorry das ich so schnell hier losschreibe aber ich bin so etwas von sauer gerade das Ich nur noch die Lösung gefunden habe mich hier zu registrieren und nachzufragen.

Ich war 3 wochen Ortsabwesend, habe das mit meiner Sachbearbeiterin auch geklärt, sie teilte mir mit alles ok, ich sollte mich aber bitte telefonisch melden wenn ich zurück bin. Ich habe leider Ihre durchwahl vergessen und jetzt fangen die Probleme an.

Ich bin noch nicht in meiner Stadt zuhause sondern noch bei meiner Freundin, ich kann hier nicht weg Sie arbeitet derzeit und muss mich nach Hause fahren da ich die ganzen Sachen nicht im Zug nach hause bringen kann. Meine Ortsabwesenheit ist somit vor 2 Tagen (abgelaufen).

Ich habe eine Email an meine Sachbearbeiterin geschrieben und sie gebeten mich auf mein Handy zurück zurufen, ohne erfolg soweit. Die Frau in der Zentrale war so dermassen unfreundlich und sagte nur „Sie müssen persönlich hier vorsprechen“, dass Gespräch ging soweit das ich irgendwann sagte „Sie sind extrem unfreundlich, ich halte dieses für unagemessen und ich sollte mich an höhere Stellen wenden“ Darauf hin sagte die Frau in der Zentrale „haha, was wollen sie machen…“ und knallte den hörer auf.

Ich bin extrem sauer, ich habe darauf hin nochmal angerufen und eine andere Kollegin teilte mir mit das es vermerkt ist das ich über meinen Zeitrauf hinaus abwesend bin.

Meine Fragen jetzt
1: Kann es rechtliche folgen für mich haben wenn ich (zu lange) weg bin?? , also ich bin ja nicht mehr im Ausland nur in einer anderen Stadt noch!! (Könnte dieses auch mit meinen Boarding pass belegen wann ich gelandet bin.

2: Kann diese unfreundliche Geisteskranke mir jetzt einen reinwürgen? Falsche vermerke machen??, weil sie hat den hörer aufgeknallt und mich würde es nicht wundern wenn sie mich fertig machen will

Sorry wegen der Rechtschreibung aber ich bin sowas von sauer und das kurz nachdem ich zurück bin…habe schon genug stress und Probleme…

Hallo,

sehe einmal auf deinem Bescheid(e) vom Jobcenter nach, da steht der Name Deiner Sachbearbeiterin sowie Telefonnummer mit Durchwahl. Falls nicht schaue einmal, in Deiner Rechnung vom Festnetz oder aber ggf. Handyrechnung oder so.

Melde Dich nochmals und teile denen mit, dass Du wieder zu Hause bist. Auch wenn du jetzt erst am Wochenende da bist. Nachprüfen, können die des nicht wirklich. Aber irgendwann, solltest du schon daheim sein, zwecks Post vom Jobcenter. Bleibe immer freundlich! Warum? Hilft nichts, Du bist in der Bittstellung und willst ja etwas vom Amt! Wer freundlich ist kommt weiter.

Die Telefonnummer hast Du vom Jobcenter/Vermittlung. Deine BG-Nummer immer parat haben, die wollen diese nämlich wissen. Lass Dich mit der Sachbearbeiterin verbinden. Wenn die dieses nicht machen,sollen die eine Telefonnotiz machen
(was anliegt, Problem) und eintragen, das an die Sachbearbeiterin weiterleiten.

Telefonansage vom Jobcenter (Rückruf gebeten) kommt= Name nennen, BG-Nummer, Grund, erreichbare Telefonnummer.
Brief per Einwurf Einschreiben, an die Sachbearbeiterin oder per Fax und Faxjournal ausdrucken als Beweis!

Zu1: Sicherlich könnte dieses folgen oder so haben. Du sollst dich ja um eine Arbeit bemühen etc. oder die haben ggf. eine Stelle für dich in Aussicht. Schaue auf deine Eingliederungsvereinbarung oder auf das Schreiben vom Amt zwecks Antrags, der Weilterbewilligung ALG II.

Zu 2: Wie das Gespräch verlaufen ist, kann ich nicht beurteilen. Wie und warum es zum Auflegen kam. Kommt immer auf den Sachbearbeiter vom Amt darauf an, welche Konsequenzen es geben könnte bzw. wie zuverlässig und einwandfrei bis jetzt alles verlaufen ist. Bleibe immer freundlich! Warum? Hilft nichts, Du bist in der Bittstellung und willst ja etwas vom Amt! Wer freundlich ist kommt weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

Hallo
Danke für die Frage.
Also mit den Damen und Herren vom jobcenter ist NICHT zu spaßen.
Wenn du sagst für 3 Wochen, ist das schon sehr kulant.
Ergo, du hättest dich Freundin hin oder her umgehend melden müssen. Bei Verspätung am besten persönlich.

  • Wegen der rechtlichen Folgen—stehen Sanktionen im Vordergrund. Da kann man Widerspruch einlegen und das begründen. Bei negativem Widerspruch gibt es das Recht der Klage vorm Sozialgericht.
  • Die Dame am Telefon war vom Telefonservice. Sie könnte einen Vermerk machen. Hat aber mit der ganzen Sache nichts zu tun.
  • Wichtig ist mit der Sachbearbeiterin ins Reine zu kommen. Sonst gibt es echt Stress.
    LG

Danke für die Antworten soweit.

Also ich bin freundlich geblieben wurde nur langsam wütend weil diese Frau am Telefon mich dumm hingestellt hat. „Ach, sie sind jetzt in einer anderen Stadt gelandet, oha wie toll“ usw…sie fing an das ganze ins lächerliche zu ziehen. Beleidigt habe ich sie nicht lediglich gesagt das ich mich an eine höhere Stelle wenden würde weil sowas absolut nicht geht.

Ja ich weiss ich habe zuhause die Durchwahl zu meiner Sachbearbeiterin nur meiner Mutter kann es nicht finden (meine mum ist schwer Herzkrank will sie nicht belasten).

Ich habe die gesendeten Mails mit der Bitte mich doch drigend anzurufen (Handynr)in meinem Postausgang die ich an meine Sachbearbeiterin geschickt habe. Diese habe ich am Tag meiner Ankuft schon geschickt (2 Tage her), dass dumme ist auch sie erwähnte nie was von einem persönlichen vorbeikommen vor meiner Reise. (Das Amt unterstütz mich derzeit beim Selbstständig machen sie weiss diese Reise war wichtig für meine Selbstständigkeit.)

Was für Saktionen können das sein, dass mir für eine Woche das Geld abgezogen wird?? oder wesentlich schlimmer.?

Danke nochmals

Zu 1: Ja, es kann rechtliche Folgen haben.

Aber vielleicht hst du Glück und deine SB erkennt deinen Grund als wichtigen Grund an - ich weiß ja nicht wie du mit ihr zurecht kommst.

Auf jeden Fall sofort persönlich zum JC, sobald du zurück bist…

Zu 2 enthalte ich mich - ich habs nicht mitgehört und weiß nicht, wie du dich verhalten hast.

Wer gegen die Regeln verstößt sollte kleine Brötchen backen - und nicht sein Gegenüber als Geisteskranke bezeichnen - auch nicht wenn die unhöflich war!

Was ich nicht verstehe: Wieso telefonieren so viele mit dem JC? Warum kein Fax schicken und so einen gerichtsfesten Nachweis in der hand haben?

Hallo,

ja, es kann rechtliche Folgen haben. Ortsabwesend ist man nicht nur, wenn man sich im Ausland aufhält, sondern IMMER, wenn man sich nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt befindet.
Es ist möglich, dass das Arbeitslosengeld II eingestellt wird. Zudem könnte eine Sanktion eintreten.

Ich halte es auch für unangemessen, Menschen, die man nicht kennt, als „unfreundliche Geisteskranke“ zu bezeichnen. Zudem hatte sie mit ihrer Aussage Recht. Du bist verpflichtet, umgehend im zuständigen Jobcenter vorzusprechen, ansonsten riskierst du, wie oben schon beschrieben, dass die Leistungen eingestellt werden.

Du könntest auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren und deine Freundin bringt dir deine Sachen, wenn sie nicht mehr arbeiten muss… Wenn man will, findet man einen Weg…

Gruß

Hallo

wie immer beim Jobcenter ist der (problematische) Punkt die Nachweisbarkeit von dem, was man macht… oder andernfalls eben das (sehr mit Vorsicht zu genießende) Wohlwollen und Entgegenkommen des Sachbearbeiters.

Allgemein zur Ortsabwesenheit und dem „Rechtlichen“: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

Nach (immer unbedingt: schriftlich !!) genehmigter Ortsabwesenheit muss man sich am nächsten Werktag persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei „seinem“ Jobcenter zurückmelden. So ist die allgemeingültige Vorschrift. Wenn die Fallmanagerin/ Sachbearbeiterin sagt, eine telefonische Rückmeldung reicht ihr aus, dann sollte man diese Aussage ebenfalls unbedingt vorab schriftlich haben. Und sich die telef. Rückmeldung dann von ihr auch kurz schriftlich bestätigen lassen (trotzdem aber vorsichtshalber auch den Einzelverbindungsnachweis vom eigenen Telefonanschluss aufbewahren, von dem man diesen Rückmeldungsanruf getätigt hat).
Aber selbst wenn die FM einer telefonischen Rückmeldung zustimmt, ist das ohne Schriftliches unter Umständen nicht unheikel. Falls die Dame krank wird, oder just in dem Zeitraum der Ortsabwesenheit „versetzt“ wird und ein anderer FM zuständig ist, hat man möglicherweise schon Probleme.Und leider „vergessen“ FM/SB ja auch häufiger mal mündliche Zusagen und Auskünfte… da steht man ohne schriftlichen Nachweis dann blöd da.

Sofern du die Verlängerung deiner OA beantragt hast und die schriftliche Zustimmung bekommen hast, können dir für diese Zusatz-Tage keine Leistungen abgezogen werden. Ansonsten würden dir unter Umständen diese nicht genehmigten Tage bis zu deiner persönlichen Rückmeldung abgezogen werden. Also liegt es letztlich an deinem Jobcenter/ deiner SB, ob du die Verlängerung schriftlich bewilligt bekommst. Die Email-Anschrift hast du ja . Telefonate sind für dich rechtlich leider wertlos - und für ihre Seite nicht bindend.

Nur für alle Fälle: Falls du Aufstocker mit bedarfsdeckendem anrechenbarem (!) Einkommen bist, unterliegst du nicht mehr der Erreichbarkeitsanordnung.
http://hartz.info/index.php?topic=27.0

Was Fehlverhalten oder Unhöflichkeit von Mitarbeitern angeht, kann man sich (nachweislich schriftlich) beim Dienststellenleiter beschweren oder direkt an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur wenden … jeweils sachlich und begründet:
http://hartz.info/index.php?topic=4623.0

LG

Hallo,

also zu erstens. Ja es kann rechtliche Folgen haben, wenn Du zu lange weg bist, auch wenn Du nicht mehr im Ausland bist. Auch außerhalb des Wohnortes gilt als Ortsabwesend. Das ist halt nicht gut wenn du die Nummer verlegt hast, aber Du hast Dich immerhin in der Zentrale gemeldet und die zweite Kollegin hat es ja auch belegt das es vermerkt wurde.
Zu zweitens: Grundsätzlich kann Dir diese Dame keins reinwürgen, da es vermutlich nur die Zentrale war. Aber sicher kann man sich nie sein. Ich geb Dir einen Tipp, immer Namen geben lassen mit wem Du gesprochen hast, dann kannst Du danach handeln.
Viel Glück
Marion

Hallo Steven,

in Deutschland gibt es GEsetze, daran haben sich alle zu halten. Hilfebedürftige und auch deine persönliche Ansprechpartnerin. In deinem Fall ist das §7 SGB II. Außerdem gibt es von Ihrer Behörde noch ermessenslenkende Weisungen, dass sind quasi für sie auch Gesetze.

Also die Ortsabwesenheit beträgt 21 Tage im KALENDERJAHR! Willst du länger abwend sein kannst du das anmelden aber maximal bis zu 6 Wochen und für die 2. drei Wochen musst du auf Leistungen verzichten.

Das heisst im Klartext: „du darfst dich rein formalrechtlich keinen verdammten weiteren werktag außerhalb deines Wohnsitzes aufhalten, wenn Du ALG II Empfänger bist!“

Du musst „für den Arbeitsmarkt verfügbar“ sein.
und dass man mit persönlichem Erscheinen überprüfen möchte, dass du nicht aus Timbuktu telefonierst ist doch wohl verständlich. Der Steuerzahler finanziert doch Arbeitslosen keine Auslandsurlaube!

ALG II beantragt man da, wo man gemeldet ist und DA muss man sich auch aufhalten. Es gibt die sog. RESIDENZPFLICHT:
Das heisst man muss dich werktags idealerweise telefonisch erreichen können und wenn nicht musst du in der Lage sein TÄGLICH in deinen Briefkasten zu sehen! Außerdem musst du in der Lage sein in zumutbarem Zeitraum* auf Angebote reagieren zu können, denn nur der frühe Vogel frisst bekanntlich den Wurm!
Das schonmal vorab!

Jetzt zu Deinen Fragen im Einzelnen:

Aber selbstbversändlich kannst du belangt werden ,wenn Du zu lange weg bist! Man kann Dich komplett vom Leistungsbezug deswegen ausschließen!

Nichts ist blöder als „ich habe die Nummer verloren!“ Jedes Jobcenter hat ein Service-Center Telefonnummern kriegt man notfalls über das Internet oder die Auskunft raus. Letzten Endes entscheidet über deine unerlaubte Ortsabwesenheit nicht die Tante aus dem Service-Center, sondern nur deine persönliche Ansprechpartnerin,( oder - falls diese krank ist oder Urlaub hat - ein anderer Kollege aus Ihrem TEAM) sonst Niemand!

Ja, die pers. Ansprechpartnerin KANN dir „einen reinwürgen“ da Du gegen das Gesetz verstößt (§7abs. 4a) denn
Hilfebedürftige sollen grundsätzlich nur dann Leistungen erhalten, wenn sie ohne Verzug jede zumutbare Beschäftigung aufnehmen können.
Insofern folgt, dass nicht genehmigte Abwesenheiten grundsätzlich zu einer Aufhebung der Bewilligungsentscheidung führen können.(§ 40 SGB II i. V. m. § 330 SGB III i. V. m. § 45 bzw. § 48 SGB X)

* Sooooo und nun nochmal geklärt was „zumutbarer Ort- und zeitnaher Bereich“ heisst:
Das wird üblicherweise mit mit 75 Minuten Fahrtzeit bis zum Wohnort bemessen. Du solltest also alle Angebote innerhalb dieser Zeit ereichen können und jemand sollte täglich deinen Briefkasten leeren!

Bist du bei der Freundin und kannst da nicht weg, ist es im Grunde ein Fall für einen Leistungsentzug.
Es gibt also keinen Grund sauer zu sein.
Du verstößt gegen ein Gesetz, dass Dir bei der Beantragung der ALG II Leistungen ausgehändigt wurde.
Wenn du mit den Regeln nicht einverstanden bist, kannst du kein ALG II bekommen. so ist das Spiel, ganz einfache Kiste.

Ansonsten musst du dir bei der Freundin im Ort eine Wohnung suchen! Aber nicht vergessen vorher dein Umzugsvorhaben mit dem JC zu besprechen.

siehe auch : www.erwin-denzler.de/Hinweise-EAO.pdf

Gruß, Gwen

Ok, villeicht sollte ich noch ein paar Dinge erwähnen.

1.Ich war im Ausland weil dieses ein wichtiger Schritt für meine Selbstständigkei war, ich war 9 Monate in einer massnahme vom JobCenter aus wo ich unterstützt wurde mein Buisnessplan zu schreiben usw. Am Ende wurde mein Konzept als Tragfähig eingestuft und meine SB im Jobcenter weiss das alles, sie wartet lediglich nur noch auf meine Unterlagen,Gewerbeschein und den Antrag zum Einstiegsgeld. Somit falle ich nicht mehr in den rahmen post und andere Dinge zu bekommen weil ich mich ja derzeit bemühe vom JobCenter nicht mehr abhängig zu sein.

  1. Ich bin bei meiner Verlobten und wäre mit dem Auto ca 60min weg von zu hause (fals das irgendwas nützt plus meine Mutter nimmt zu hause die post entgegen und kann mich sofort kontaktieren).

  2. Ich bin bei meiner Verlobten aus dem Grund sie noch diese Woche zu unterstützen, sie hat einen doppelten Bandscheibenvorfall (und geht arbeiten weil sie das Geld braucht). Sie war mit mir im Ausland um mich zu unterstützen. Ich bin hier weil sie einfach Angst hat. Sie hat auch andere Gesundheitliche probleme die in ihrem ater (27) schon extrem sind…klar das amt wird das alles null intressieren…

  3. Ich habe die persönliche Email Adresse von meiner SB, warum antwortet sie nach 3 mails immer nocht nicht??

  4. Dafür das ich Ortsabwesend war, alles wurde schriftlich geklärt. Wegen 4 wochentage mehr die ich mich 60min von zu hause aus weg aufhalte können meine Leistungen eingestellt werden und alles mit der Selbstämdigkeit war umsonst und ich size auf der Strasse??? Das wäre einfach nur krank, das diese Gesetze in diesem Land oft einfach nur lächerlich sind ok…aber sowas…

Ich kann nur hoffen meine mutter findet heute das schreiben mit der Durchwahl, ich muss mit meiner SB sprechen und zwar dringend…kann nicht mehr schlafen deswegen und bin nervlich total am Ende.

Guten Tag.

Ortsanwesenheit bedeutet, das Sie sich nicht an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort aufhalten, dabei ist es egal, ob Sie im Ausland oder in Deutschland unterwegs sind.
Ab dem Tag nach der genehmigten Ortsabwesenheit werden Ihre Leistungen komplett eingestellt, inkl. Krankenversicherung.
Melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin zurück.

Zu der anderen Fragen kann ich mich nicht objektiv äußern, ich unterstelle mal allen Mitarbeitern, dass diese mit Absicht keine falschen Angaben machen.

Hallo Steven,

ich bin kein Rechtsanwalt sonernd nur Laie und kann daher keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Ich nehme an, Sie beziehen ALG 2 (besser unter Hartz IV bekannt). Zu den Fragen:

Zu 1. Grundsätzlich ja, da Sie der ARGE zur Verfügung stehen müssen. Dennoch glaube ich, dass im jetzigen Fall dies ohne Folge sein dürfte, es sei denn, dass Sie im Briefkasten eine „Einladung“ finden. Auch dies dürfte aufgrund der kurzen Frist (2 Tage) eher unwahrscheinlich sein; im übrigen hat ja die weitere Kollegin Ihnen den Sachverhalt bestätigt.

Zu 2. Auch das halte ich für unwahrscheinlich.

Bitte nicht vergessen: Sie sprechen mit Behörden!! Das hören die zwar nicht gerne, da sie sich als „Dienstleister“ am Kunden sehen wollen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo Steven,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Kann Dich gut verstehen. Die Unfruendlichkeit der Sachbearbeiter ist teilweise wirklich unverschämt. Ich hoffe, Dir kann jemand weiterhelfen.

Viel Glück

Gruss Manni

Hallo,
tut mir leid, aber ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II. Ich bin zuständig für die Unterhaltsheranziehung für das Jobcenter.
Ich denke aber, dass du ggf. eine Sanktion in Form einer Leistungskürzung erhalten könntest. Doch bevor diese Leistungskürzung schriftlich ausgesprochen wird, muss das Jobcenter dich anhören. Dann hast du nochmals Gelegenheit dich schriftlich oder zu Protokoll beim Jobcenter zu äußern. Erfolgt die Sanktion ohne Anhörung, wäre das ein Grund für einen Widerspruch bzw. anschließend Klage beim Sozialgericht.
l.G.

Hallo STeven,
zu
1.) du musst halt trotzdem weiter Angebote annehemen
2.) das ist ok, damit ist ja Erreichbarkeit gegeben.
3.) stimmt, das interessiert das JC Null!
4.) weil sie krank sein könnte, weil sie auf Fortbildung sein könnte, weil ihr Postfach voll sein könnte, weil sie Urlaub haben könnte, weil sie dir evtl. schon einige Mails beantwortet hat und sie ja schließlich auch noch ca. andere 400 Kunden betreuen muss…
Da gibt es viele Gründe.
Ruf einfach über das Service-center deines JC an, dann bekommt sie eine E-mail von da (Ticket) und muss Dich innerhalb 48 Stunden zurückrufen. Ist sie nicht da geht das Ticket an eine Vertretung.
5.) wenn Du in 60 Minuten im JC sein kannst gilt das nicht als Ortsabwesend, sofern du täglich deinen Briefkasten kontrollieren lässt. Du schriebst aber du könntest nicht weg… - insofern wärst Du OAW. Sorge also dafür dass Du sofort reagieren KÖNNTEST und alles ist gut.

In welchem Ort wohnst Du denn und wie heisst deine pers. Ansprechpartnerin ?

Gruß Gwen

Ich wohne in Bonn und war (bis gestern in Essen). Ich werde morgen früh (Montag) direkt zum Stadthaus (Gewerbeschein) und dann direkt zum JC fahren um mich da zu melden (Ausweis vorzeigen) und auch direkt meine ganzen Unterlagen zum Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit abgeben.

Ich hoffe ich muss da nicht zu lange warten…

Hallo,
als Leistungsempfänger hat man maximal Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit und muss sich dann zurückmelden. Dies muss eigentlich persönlich erfolgen, da kontrolliert werden muss, ob man tatsächlich zurückgekommen ist.
Unerlaubte Ortsabwesenheit (dazu gehört auch der Aufenthalt in einer weiter entfernt liegenden Stadt in Deutschland) führt zur Einstellung der Leistungen für diesen Zeitraum, d.h. es werden keine Leistungen gezahlt und man ist auch nicht krankenversichert. Sie sollten also schnellstens persönlich im Jobcenter vorsprechen und die Angelegenheit regeln.
Guß
A.