Jobcenter rechnet Aufwandsentschädigung voll an

Ja, das ALG 2 ist immer gegen die Empfänger. Die Arbeitsministerin wird ja von dem Hüther beraten, dem neoliberalsten Wirtschaftswissenschaftler. ein Lobbyist der Wirtschaft.

Sorry, da kann ich Dir nicht helfen, aber ich denke mal das
Jobcenter rechnet jeden Mehrbetrag an um die Kosten zu
drücken,
DontKnow 1

danke, ja das werde ich tun. So habe ich auch gedacht, nur die vom Center denken anders. Aber Widerspruch werde ich einlegen.

Hallo,

naja, eigentlich meldet man eben alles sofort.

Wissen Sie noch bei wem Sie bei der Arbeitslosenberatung waren? Wenden Sie sich mit der Bitte um Hilfe und Klärung an diese Person.
Lassen Sie sich auch schriftlich von der aktuellen Stelle erklären, warum die die 100 % einbehalten bzw. zurückhaben wollen.

Normale Weise sollte auch in Ihrer Nähe eine Caritas eine Beratungsstelle haben. Fragen Sie dort mit dem Vertrag und dem Schreiben vom Job-Center nach - und weisen Sie ggf. auch auf den von mir angesprochen § an - etl lässt sich ja noch was machen.

MFG MelliC06

Hallo.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich es einfach nicht genau weiß. Ich kann aber ein entsprechendes Forum empfehlen, wo sich etliche Experten tummeln, die das beantworten können. Die ist:

http://hartz.info/index.php

Einfach die Frage dort nochmals stellen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
LG Paco

danke für den Rat. Gegen Hartz 4 hört sich ja gut an. Ja, Fragen kann nur schlauer machen.

Hej, ja bei der Caritas hier habe ich gefragt, die wussten es auch nicht, meinten, ich soll den Eigenanteil einfordern. Die Frau hat versucht, einen passenden Paragrafen zu finden, fand aber nichts. Die Frau von der Arbeitslosenberatung kann man wohl kaum heranziehen. Das ist nun schon 3 Monate her, wo ich fragte. Die Beratung war telefonisch.

Na, das sind ja Hilfen und Aussagen bei euch!

Wenn die also in öffentlichen kostenlosen Stellen keine Hilfe bekommst, wende dich an das Amtsgericht, beantrage dort einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt - du musst meißt noch 20 Euro beim Antwalt bezahlen, aber ansonsten muss er dich einmalig beraten und aufklären.
Entweder du kommst dann alleine weiter oder du musst - im Falle einer Niederlage - damit rechnen noch eine Rechnung zu zahlen.
Aber ein guter Anwalt wird dich soweit beraten, dass du alleine klarkommst oder etl nochmals 20 Euro für ein Schreiben investierst.

Aber in irgend einer Form solltest du Widerspruch einlegen!

Verhandlunge vor dem Sozialgericht kosten nichts, nur die Beratung vom Anwalt einmalig 15 € bei uns.