Jobcenter – Sanktionen ........und wieder?

Hallo

Leider ist der Artikel ein bisschen lang geworden, aber ich denke, das muss so sein, damit die wichtigsten Hintergrundinfos bekannt sind.

Hier die Kurzform der Frage:
MrX hat diese Maßnahme abgelehnt und erhielt trotz zahlreicher Begründungen, eine Strafsanktionen: 10 % weniger Geld (Alg II) für drei Monate. Damit hat sich MrX auch abgefunden. Aber zehn Tage später erhält MrX eine neue Einladung zur gleichen Maßnahme.
Ist das rechtens?

Zu den Hintergründen:

MrX ist über 50 Jahre, kennt sich mit dem Leben aus und hat auch lange Gespräche mit seinem Sachbearbeiter geführt. Diesem hat er von seinen Fähigkeiten und Aktivitäten ausführlich berichtet. Der Sachbearbeiter schien von seinen Fähigkeiten und seiner Flexibilität auch sehr begeistert.

MrX hat einige Nebengewerbe, um die er sich kümmern muss. (Weil die Geschäfte in letzter Zeit nicht so besonders liefen, musste er zum Amt und aus den (Haupt-)Gewerben Nebengewerbe machen.)
Dazu kommt noch ein Geschäftsladen, den er täglich ab einer bestimmten Zeit geöffnet haben muss. Dieser Laden soll auch seine finanzielle Zukunft sichern, befindet sich aber noch im Anfangsstatus und es wird noch ein paar Monate dauern, bis MrX mit seiner Frau davon leben kann.
Somit bleibt ihm nur der Vormittag bzw. bis 14 Uhr zu freien Verfügung bzw. zur Erledigung geschäftlicher Einzelaufträge, die auch mal tageweise gehen können. Allerdings kommt das nicht allzu oft vor.

Das Jobcenter will nun MrX zu einer Maßnahme schicken, die sich „50+“ nennt und mehrere Wochen dauert.
MrX hat sich schlaugemacht und festgestellt, dass er in der Maßnahme nichts Neues lernen würde. Computer einschalten und im Internet surfen kann er aufgrund jahrelanger Selbsterfahrung bereits. Und zum Spazierengehen und Blättersammeln hat er keine Lust. (Vor allem hat er sich um wichtigere Dinge für sein heranwachsendes Geschäft zu kümmern.)

MrX hat diese Maßnahme also abgelehnt und erhielt, trotz zahlreicher Begründungen, eine Strafsanktion: 10 % weniger Geld (Alg II) für drei Monate. Damit hatte MrX gerechnet und kann damit auch leben.
Aber zehn Tage später erhält MrX eine neue Einladung zur gleichen Maßnahme.

→ Ist das rechtens?
Kann der Sachbearbeiter nicht anders handeln oder will er MrX ignorieren bzw. provozieren?

Ein Vögelchen hat MrX gezwitschert, dass der Sachbearbeiter die Geschäfte des MrX berücksichtigen muss und ihm solche Maßnahmen nicht aufzwingen darf.
→ Ist diese Info korrekt?

Allerdings fände MrX Jobangebote, die seinem Gewerbe entsprächen, durchaus in Ordnung. Mit solchen konnte MrX auch in der Vergangenheit schon gut leben, weil sich daraus einige wenige Auftragsarbeiten für sein Gewerbe ergeben hatten.
(Nicht angemessen sind wohl Jobangebote, die 40 Std./Wo. überschreiten und/oder die sich außerhalb seines wohnortnahen Bereichs befinden, er also auswärts übernachten muss.)

In dem Amt, in dem MrX sein Problem hat, gibt es nur einen Teamleiter. Der Amtsleiter wurde wohl vor längerer Zeit entsorgt, versetzt oder eingespart.

→ Mit welchem Amt bzw. welcher Person kann MrX in Kontakt treten, um diese grundsätzlichen Fragen und die gesetzlichen Vorschriften entsprechend kompetent zu besprechen?

Denn seinem Sachbearbeiter scheint das nicht zu interessieren.

Gruß Nino

Hallo

Aber zehn Tage später erhält MrX eine neue Einladung zur gleichen Maßnahme.
Ist das rechtens?

Vermutlich.
Diese Sanktion soll doch dazu dienen, dass der Delinquent seinen Widerstand aufgibt und sich endlich fördern lässt.

Mr. X hätte die Strafsanktion nicht akzeptieren sollen, sondern dem Bescheid, der ihn zu dieser Maßnahme verdonnert hat, schriftlich innerhalb der Frist widersprechen sollen. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, Klage einreichen beim Sozialgericht. Beim Sozialgericht scheint man normalerweise vernünftig zu reagieren und auch logisch denken zu können.

Einen Widerspruch sollte er natürlich jetzt gegen den neuen Bescheid einreichen, denn die nächste Sanktion wird höher ausfallen. Aber die vorigen 10 % Sanktion hätte er sich vielleicht ersparen können.

→ Mit welchem Amt bzw. welcher Person kann MrX in Kontakt treten, um diese grundsätzlichen Fragen und die gesetzlichen Vorschriften entsprechend kompetent zu besprechen?

Sprechen könnte man vielleicht mit der vorgesetzten Behörde. Das ist normalerweise das Landesarbeitsamt. Oder es gibt im Kreis noch eine vorgesetzte Behörde. Aber trotzdem auf jeden Fall den Widerspruch einlegen. Wenn man da jemanden zum Reden findet, hilft das möglicherweise auch nicht viel weiter.

Denn seinem Sachbearbeiter scheint das nicht zu interessieren.

Sehr traurig.

Viele Grüße

Hallo

Ich soll sagen: „Mr.X bedankt sich für die Antwort.“

Gruß Nino

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zum Anwalt gehen und sich wehren und PKH beantragen.