Jobcenter streicht Leistungen

Hallo Experten,
habe heute einen Brief vom JC bekommen in dem folgendes steht
Die Leistung im Zeitraum Juni nach § 48 SGB X wird zurückgefordert.
Zum Sachverhalt kann ich nur sagen,das ich das Urlaubsgeld meiner Frau anscheinend nicht bei meinem Antrag im Februar angegeben habe.Obwohl aus einer Gehaltsjahresabrechnung eindeutig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld heraus zu lesen ist.
Nun meine Frage :
Was kann ich in dem Fall gegen das JC unternehmen.
Im vorraus besten Dank
liebe Grüße
volki 11

Hallo!
Ich würde sofort schriftlich Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die Unterlagen (Gehaltsjahresabrechnung wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) der Behörde zu dem damaligen vorlagen.
Tschüß

Unklar wie das JC dies erfuhr. Davon abgesehen, fristwahrend Widerspruch einlegen und Antwort abwarten, da muss alles begründet sein. Wird dem Ws. nicht Folge geleistet, Klage beim SG einreichen, d.h. hingehen, man kann sich dort zumeist bei der Formulierung helfen lassen.

du kannst Widerspruch einlegen, aber ob das was bringt ist die andere Frage.

Gruß