Jobcenter überweist das Geld falsch Geld weg?

Stopp! Du hast an dieser Stelle das Formular leer gelassen und damit zum Ausdruck gebracht, dass eine beliebige bekannte Bankverbindung genutzt werden soll, und Du keinen Wert auf eine Überweisung auf ein konkretes Konto legst. Da kannst Du jetzt nicht dem Mitarbeiter auf der anderen Seite den schwarzen Peter zuschieben, dass der Dich auf die leer gelassene Bankverbindung hätte ansprechen müssen, wenn ihm eine Bankverbindung vorliegt.

Insoweit ist das Geld dann jetzt Schulden getilgt und ist beim Gläubiger gelandet, und der hat keine Veranlassung es wieder raus zu rücken.

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Ernsthaft? Hast du dazu mal irgendetwas schriftlich? Kann der Mitarbeiter würfeln?

Und die Speicherdauer von derart personenbezogenen Daten hier über 8 Jahre ist DGSVO konform?

Da sind mehrere Iban Adressen ! Wo steht denn sowas wenn ich was freilasse, dass man alte I Bahn Adresse nehmen darf ist das deine Meinung oder ist das der Tatsache?

Eigentlich schon, weil Job Center Geldleistungen ist ein anderes Paar Schuhe, als wenn man Bildung und Teilhabepakete beantragt, wenn man Wohngeldbeziehender ist

wenn du NICHTs einträgst schaut das Jobcenter automatisch ob zu deinem Namen/Adresse schon eine vorliegt

wenn ja : wird es - wie geschehen - dorthin überwiesen
wenn nein: fragt das JC bei dir nach einer gültigen Bankverbindung

Das hast du schlicht und einfach ganz alleine und selber versiebt … dem JC kannst du hier nichts vorwerfen

Gruß h.

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Das habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden. Kannst Du bitte nochmal für ein bissel weniger hell belichtete alte Männer erklären, was Du meinst?

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Also wir haben das letzte mal 2016 eine Leistung vom Jobcenter bekommen. Das war das damalige Hartz 4.

Nun beziehen wir Wohngeld und haben einen aktuellen Wohngeldbescheid für 4 Personen.

Hier ist es so das der WG Bezieher mit Kindern
mit Vorgabe eines WG für die Kinder Bildung und Teilhabe Pakete beantragen kann.

Das sind keine Bürgergeld Angelegenheiten und daher muss differenziert bearbeitet werden. Wenn auf dem Formular für Bildung und Teilhabe bei iban nichts eingetragen wurde klar ist das ein Fehler meiner Seits gewesen. Ich bin aber auch nur ein Mensch und wenn ich da anrufe und frage ob der Antrag stimmt oder was fehlt könnte der SB es genauso ansprechen.

Aber mir schließt das nicht das man ein vor 7 Jahren für Hartz 4 genutztes Konto für ganz andere Angelegenheiten jetzt benutzt.

Zu dem Zeitpunkt war in dem Datensatz vielleicht schon längst die fehlende IBAN ergänzt worden, so dass der Vorgang für den Sachbearbeiter vollständig aussah.

Nun, da klar ist, dass der originäre Fehler von Dir gemacht wurde und sich die Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann, stellt sich die Frage, was Du erwartest oder möchtest. Das JC wird das Geld sicher nicht ein zweites mal an Dich überweisen, denn Du hast das Geld ja bekommen, auch wenn Du nicht unmittelbar darüber verfügen kannst.

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Das ist bei ganz vielen Leuten so, dass sie insgesamt ein Bankkonto haben, das sie für das Bezahlen der Miete, der Einkäufe, der Monatskarte, der Geburtstagsgeschenke für Tante Erna und die Ausgaben bei einem Rummelplatzbesuch benutzen. Ich glaube sogar, dass die Haushalte eher selten sind, bei denen Telefongebühren, Ausgaben für Unternehmungen in der Freizeit und die für die Stromrechnung über jeweils verschiedene Bankkonten laufen.

Ich habe jedenfalls seit 1992 ein und dasselbe Konto bei ein und derselben Bank, und ich glaube nicht, dass ich damit eine große Seltenheit bin.

Übrigens: Ich zahle täglich ungefähr fünfzig Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern; wenn von denen einer eine neue Bankverbindung hat, druckt er monatelang auf den Rechnungen den Satz „Bitte neue Bankverbindung beachten!“ oder so ähnlich. Keiner von denen kommt auf die Idee, ich müßte doch von selber wissen, dass man sich Rechnungen für Sojaschrot, für Sonnenblumenkerne und für Hanfsaat unmöglich auf das selbe Bankkonto bezahlen lassen kann.

Ich will da jetzt nicht weiter drauf herumhacken, Du bist damit schon gestraft genug, dass Du das Geld nicht zur Verfügung hast, sondern nur deine Schulden bei der Bank ein bisselchen weniger geworden sind - aber einen Fehler kannst Du der Behörde hier wirklich nicht vorwerfen.

Schöne Grüße

MM

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Die Teilhabe-Leistungen werden beim Jobcenter beantragt, und von diesem gewährt.
Die haben eine IBAN von dir, welche du dort mal selbst angegeben hast.
Nur für diese IBAN besteht somit überhaupt die Genehmigung für das Jobcenter Geld an dich zu überweisen.

Auf dem vorgelegten Bescheid von der Wohngeldstelle steht zwar die neue IBAN, welche du der Wohngeldstelle für Wohngeldleistungen angegeben hast.
Aber das Jobcenter darf sie nicht einfach übernehmen,
weil du sie dem Jobcenter niemals schriftlich in einem ihrer Schriftstücke eingetragen, und dafür unterschrieben hast.

Wenn man mehrere Konten hat, sollte man das wissen.

Ansonsten, ich vermute wie Wiz schon geschrieben hat,
das Geld wird wohl jetzt mit deinen damaligen Schulden verrechnet, ob es dir nun gefällt oder nicht.

Um welchen Betrag handelt es sich denn?

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Und jetzt erzähl doch mal, woher das JC erahnen können soll, dass deine bisherige Bankverbindung nicht mehr genutzt werden darf, obwohl es dort für dich hinterlegt ist, es sich um eine gültige IBAN handelt und du der Konto Inhaber bist?

Und woher soll es wissen, dass du noch ein weiteres Konto hast, das du aber vor dem JC geheim hältst, denn sonst hättest du dessen IBAN ja im Antrag angegeben …

PS mein eines Konto habe ich seit 1992 das andere seit 2002 …

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Es geht ja nicht darum das ich es geheim halte und das andere nicht aktiv ist. Aber die alte Nummer war 2016 fürs Bürgergeld eingetragen. Der Bildung und Teilhabe Vertrag ist was unabhängig anderes.

220 Euro nickt viel es geht um schulmaterial kosten.

wie beschrieben - es gibt ganz viele, die sich Zahlungen für Weizenkleie, Futtergerste und Bio-Ackerbohnen auf ein und dasselbe Konto überweisen lassen, und das, obwohl Bio-Ackerbohnen doch wohl was ganz anderes sind als Weizenkleie. Wenn man das anders haben möchte, ist es nützlich, wenn man das demjenigen, der einem was überweisen soll, auch mitteilt. Sonst ruft er zum Zahlen einer freigegebenen Leistung schlicht die gespeicherten Stammdaten von Hiva Leidinger auf, bestätigt mit Alt+F7 oder sowas und die Überweisung nimmt ihren Lauf.

Schöne Grüße

MM

Nein ist es nicht - deine beim Jobcenter hinterlegte Bankverbindung ist deine für alle Leistungen des JCs hinterlegte Bankverbindung.

Die ist mit deinen Personendaten verknüpft, nicht mit den von dir erhaltenen Leistungen.

Wenn du also einen Antrag stellst für eine sonstige beliebige Leistung und du willst, dass diese Leistung nicht auf das mit deinen persönlichen Daten verknüpfte Konto überwiesen wird, musst du ein anderes Konto angeben.

Wenn du das nicht tust, geht es auf das einzige doch bekannte Konto. Wo soll es denn sonst hingehen??

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Das, was du hier liest, sind Meinungen.
Ich gebe dir ein letztes Mal den Rat, dich an einen Anwalt vor Ort zu wenden oder eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Wobei das jetzt vor Weihnachten eng wird. Den Freitag hast du schon verstreichen lassen.
Ich sehe zwei Chancen. Einerseits handelt es sich um verschieden Leistungen, zumal das Teilhabepaket den Kindern zusteht. Und es gibt den Aspekt Speicherfristen nach der DSGVO. Danach dürfen zwar Kontoauszüge o.ä. Länger aufbewahrt werden, aber eigentlich nicht derartige Daten.
Eine Frage hast du noch nicht beantwortet: hast du im Zuge dieser Fettgedruckter TextAntragstellung Kontoauszüge eingereicht?

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So einfach ist das alles unter Datenschutzaspekten aber nicht! Wenn eine Leistung neu auf eine Behörde zur Bearbeitung übertragen wird, darf die nicht einfach sämtliche Dazen übernehmen. Im Übrigen sieht die DGSVO Speicherfristen vor. Die meisten Daten haben nach 5 bzw. 7 Jahren gelöscht zu werden. Nach meiner Kenntnis dürfen nur solche Daten 10 Jahre gespeichert werden, um falsche Leistungen auch rückwirkend prüfen zu können. Das „um…zu“ ist dabei wichtig.
Ich weiss ais dem Komplex Gesundheitsdaten im weiteren Sinne, dass Nutzung solcher Daten für andere Zwecke außerhalb nicht erlaubt isr, wenn solche Fristen überschritten sind.

Nur dass es dafür Gesetze gibt.

und was sagen diese im vorliegenden Fall?

Beschreibe und begründe konkret, unter welchen Umständen und/oder ab wann die beim Jobcenter vorliegende Bankverbindung eines dort bereits bekannten Antragstellers nicht oder nicht mehr verwendet werden darf.

Hic Rhodos, hic salta!

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DGSVO.
Und es mag sein, dass dich der Punkt überrascht. Es geht nicht beim Datenschutz nicht darum, zu sagen, wann etwas gelöscht werden muss. Salopp habe ich das auch falsch formuliert. Es geht präzise darum, ob ich einen triftigen Grund habe, etwas zu speichern! Habe ich den nicht, muss ich löschen. Unter Umständen nach 4 Wochen…
Um Leistungen auch noch später kontrollieren zu können, gibt es eine Erlaubnis, die sich aus DGSVO und dem zugehörigen SGB ableitet (kann sich je nach Leistungsart unterscheiden). Da liegt die Frist bei 10 Jahren. Aber eine Bankverbindung, die der Überweisung dient, hat einen ganz anderen Sinn und ist ein völlig anders Datum.
Von daher ist es unmöglich, deine Frage zu beantworten. Den negativen Beleg kann man meist nicht führen. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die DGSVO hat einen expliziten Katalog, was wie lange gespeichert werden darf. Wenn du kein Gesetz vorlegen kannst, was die Speicherung so lange erlaubt, danndarf es nicht gespeichert werden.
§5 DGSVO

Hic Rhodos, hic salta! :roll_eyes:

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