Jobcenter überweist das Geld falsch Geld weg?

Kann die Stadt Geld Jobcenter überwiesenes Geld zurück buchen?

Wir beziehen Wohngeld und auch diessn Bescheid hat das JC mit Antrag bekommen. Auf diesem Wohngeld Bescheid steht auch mein aktuelles Girokonto drauf.

Ich habe Bildung und Teilhabe für Kinder beantragt.  Das Job Center hat diesen zwar bewilligt, aber auf ein überzogenes Konto der KSK überwiesen. :flushed: wir haben das nämlich das letzte Mal 2016 benutzt. Also das Job Center hat das letzte Mal 2016 dort was überwiesen.

Sie nahmen einfach die Kontonummer von früher wo wir Jobcenter Kunden waren. Das sind wir seit 7❗️ Jahren nicht mehr.

Jetzt sind wir auf diesem KSK Konto gesperrt, das es bis zum Anschlag überzogen ist. Wir können das sozial Geld der Kids, weder abheben noch umbuchen.

Ist es möglich das die Stadt das Geld wieder zurück holen darf ?? Würde die Bank so etwas tun?

Hat das JC hier ein Fehler gemacht? Dass sie einfach unsere von 2016 angegebene IBAN Adresse nehmen und dahin überweisen.
Auf dem Formular für Bildung und Teilhabe hab ich nämlich diese iban Nummer nicht eingetragen Danke

Hast du denn die neue IBAN auf dem Formular angegeben?
Wenn ja, hat das JC einen Fehler gemacht.
Wenn nein, hast du einen Fehler gemacht, dann musste das JC auf das alte Konto überweisen

Gruß h

Servus,

kann es sein, dass Du da zwei Stellen verwechselst? Für die Gewährung von Wohngeld ist nicht das Jobcenter zuständig. Guck mal auf dem Wohngeldbescheid, wer da der Absender ist.

Und, ganz grundsätzlich: Nein, man kann keine Überweisung „zurückholen“, wenn sie einmal dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist. Das geistert überall herum, wäre aber genauso unsinnig wie die Vorstellung, man könnte jemandem zuerst Geld in die Hand drücken und dann anschließend aus dessen Geldbörse „zurückholen“.

Schöne Grüße

MM

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Kann es sein, dass du nicht richtig liest? Dass das Wohngeld vom JC hat die Fragestellerin nicht geschrieben, sondern dass sie den Wohngeldbescheid samt aktueller Kontonummer beim JC abgegeben hat, das wiederum für Bildung und Teilhabe zuständig ist.

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was wiederum keine Anzeige einer geänderten Bankverbindung für die Überweisung der Leistungen des Jobcenters ist.

->> Satz mit x.

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Entscheidend dürfte sein, was auf dem Antrag angegeben wurde! Gemeint ist der Antrag beim JC! Das JC dürfte gar nicht eine Kontonummer vom Bescheid einer anderen Behörde übernehmen.

Bei solchen Dingen spielt der Faktor Zeit eine große Rolle. Wenn das JC wirklich einen Fehler gemacht hat, besteht Chance, das zu lösen. Im Zweifel würde ich damit zum Anwalt, Beratungsschein dürfte ja machbar sein. Und heute noch.

Habe ich auch nicht behauptet. Aber dass du mit Wonne von eigenen Fehlern ablenkst, ist ja dein Signature Move

Der Kern der Geschichte ist doch folgener:

  • Eine Überweisung kann höchstens gestoppt, aber nicht rückgängig gemacht werden.
  • Wurde irrtümlich auf ein falsches Konto überwiesen, ist man auf die Mithilfe des Kontoinhabers angewiesen, um das Geld zurück zu bekommen. Diese Mithilfe kann natürlich erzwungen werden.
  • Ist das Konto gepfändet, hat man ein Problem, und kann sich in die Liste der Gläubiger einreihen, die alle hoffen, zumindest einen Teil ihres Geldes irgendwann mal wiederzusehen.

Generell wäre das ja alles das Problem des JCs, und es sollte dem korrekten Empfänger schonmal das Geld überweisen, aber hier geht es um zwei Konten des gleichen Empfängers.
In diesem Fall geht es um zwei Konten des gleichen Empfängers, von denen eines gesperrt (gepfändet?) ist. Das JC sagt ja, das Geld ist so oder so beim richtigen Empfänger angekommen, und wird den Teufel tun, das o.g. Prozedere durchzuführen.

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Nein, ganz so einfach ist es nicht. Es handelt sich hier um eine Sozialleistung. Wenn der Fehler beim JC liegt, müssen die dafür Sorge tragen, dass das Geld richtig ankommt.
„Rückbuchen“ kann man da nichts. Wobei es ja eh kein „rück“ wäre, weil rück ja ans JC ginge. Nur deshalb ist die Lösung mit Anwalt besser, da es um Fristen gh

Und umgehend eine Ersatzzahlung beantragen, denn das Geld, das von der Bank zurückkommt, geht dann wieder an das Jobcenter und nicht an den eigentlichen Empfänger. Der hat nichts mit der Regulierung des Fehlers zwischen Jobcenter und Bank zu tun sondern der hat das Geld umgehend zu erhalten.

Hallo nein es wurde diese besagte überzogene iban Nummer nicht auf dem Antrag für Bildung und Teilhabe eingetragen.

Und welche IBAN wurde denn auf diesem Antrag eingetragen?

Da steht keine dran also es ist ne leere Zeile Nachdem ich den Antrag geschickt habe, hab ich das Job Center angerufen und gefragt, ob alles vollständig und in Ordnung ist. Dann haben sie gesagt es fehlt nur noch der Wohngeld Bescheid und sonst ist alles komplett ausgefüllt. Dabei hat sich den Bereich mit der I Bahn Nummer vergessen. Normalerweise passiert dass wir nie aber das ist der erste Antrag für Bildung und Teilhabe, den ich je in meinem Leben gestellt habe…

Servus,

das wird schwierig: Das Jobcenter hatte ja Deine Bankverbindung schon von früher - von daher war es kein Fehler, wenn Dir bestätigt wurde, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Dass jetzt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, konnte ohne entsprechenden Antrag oder Hinweis dort keiner wissen. Von einem Fehler des Jobcenters kann meines Erachtens keine Rede sein.

Schöne Grüße

MM

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Musstest du Kontoauszüge vorlegen? bzw. hast du welche vorgelegt? Bspw. um das Kindergeld nachzuweisen?

Es ist so jedenfalls nicht eindeutig und der Rat, dich an einen Anwalt zu wenden, ob es da noch Möglichkeiten gibt, bleibt von meiner Seite aus bestehen.

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Google: „Überweisung zurückziehen“. Erster Treffer:

„Einmal nicht aufgepasst und das Geld ist weg. Eine fehlerhafte Überweisung lässt sich jedoch zurückholen. Wichtig ist allerdings dabei, dass Sie schnell reagieren. Was Sie bei einer Fehlüberweisung oder Doppelbuchung beachten sollten, erfahren Sie hier.“

Quelle: Deutsche Volksbanken und Raiffeisenbanken

Wichtiger als eine Anfrage in einem Internet-Forum ist eine sofortige Rücksprache mit der Kreissparkasse und dem Jobcenter.

Ob das Jobcenter einen Fehler begangen hat, dürfte irrelevant sein. Rechtlich betrachtet ist wohl kein Schaden entstanden. Ein finanzieller Schaden wird durch den Vergleich des Vermögens vor und nach dem Ereignis ermittelt, das als Ursache für einen Schaden in Betracht kommt. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Kreissparkasse haben sich in Höhe des gutgeschriebenen Betrages reduziert. Daher: nicht weniger Vermögen als im Fall der Überweisung auf das neue Konto.

Damit will ich nicht gegen die Idee argumentieren, sich anwaltlich beraten zu lassen. Vielleicht übersehe ich ja etwas. Trotzdem: erst Jobcenter und Sparkasse, dann eventuell Beratungshilfe und Anwältin (m/w/d).

Hast Du irgendetwas davon gelesen? Also z.B. diesen Satz:
"Wenn das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Girokonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann Ihre Bank den Vorgang noch aufhalten. "

Und nun überlegen wir: wenn der Fragesteller berichtet, dass das Geld auf dem falschen Konto eingegangen ist,

  • ist es dann schon vom Konto des Auftraggebers abgebucht worden?
  • ist es dann schon einem Konto gutgeschrieben worden?

Was meinst Du? Irgendeine Idee?

Mal abgesehen von dem Teil oben: was hat die Kreissparkasse damit zu tun?

Nein. Die Frage lautete:

Ich habe darauf hingewiesen, dass es dazu Infos im Internet gibt.

Nichts. Pardon. Natürlich geht es um die Bank des Jobcenters. Und natürlich bekommt die Fragestellerin da keine Auskunft. Ich ziehe diesen Teil meiner Antwort also zurück.

Ach Schatzi,

liest Du eigentlich auch mal, was Du da herumgugelst?

Wenn das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Girokonto abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann Ihre Bank den Vorgang noch aufhalten.

ist Unsinn, alldieweil die Leistung, um die es konkret hier geht, einem bestimmten Zweck dient - und dieser Zweck ist herich nicht, die Verbindlichkeiten ggü einem Kreditinstitut zu verringern.

Es geht vorliegend ausschließlich darum, ob die Überweisung durch das Jobcenter an das überzogene Konto fehlerhaft war, weil dort hätte bekannt sein müssen, dass mittlerweile ein anderes Bankkonto verwendet werden sollte.

Glück auf!

MM

Nur haben die „Infos“ in diesem Internetz nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun, das da nämlich lautet „das Geld ist auf dem falschen Konto eingegangen - kann die Stadt das Geld wieder zurückholen oder kann da sonst noch jemand helfen?“.

Und wenn man sich halt nicht nur aufs Rumgooglen verstünde, sondern auch von der Materie Ahnung hätte (oder wenigstens die selbst ergoogleten Informationsbrösel gelesen hätte), dann hätte man die Frage einfach mit „nein“ beantworten können oder - noch ein bisschen erschöpfender - mit „wenn das Geld vom Konto des Auftraggebers abgebucht wurde (*), kann das Geld nur noch durch einen Auftrag durch den Zahlungsempfänger seinen Weg zurückfinden“.

(*) Wobei auch das inzwischen nicht mehr stimmt, weil schon der Zugang des Zahlungsauftrages beim Zahlungsdienstleister Unwiderruflichkeit des Auftrages führt. Die wenigen (und in der Praxis eher irrelevanten) Ausnahmen zu dieser Regel (die sich übrigens in § 675p Abs. 1 BGB nachlesen lässt) kommen hier nicht zum Tragen.