Hallo
Ist jemand,der bisher Hartz 4 bezogen hat,aber wieder Arbeit hat,verpflichtet,den kompletten Arbeitsvertrag vorzulegen? Die Geschichte dahinter ist folgende:
Eine Familie mit 2 Kindern bekommt Hartz4 und Kinderzuschlag.(Der Vater arbeitet,die Mutter ist Arbeitssuchend).Der Vater bekommt eine Lohnerhöhung,so dass die Familie nur noch 50 € monatlich vom Jobcenter bekommt.(plus Kinderzuschlag).Nun hat die Mutter wieder Arbeit gefunden.(unter 12 Stunden,Verdienst ca.8x mehr als Hartz4 Zahlungen).Die Mutter gibt beim Jobcenter an,dass Sie ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme keinerlei finanzielle Ansprüche mehr an das Jobcenter stellt,und nun auch keine Arbeit mehr sucht.Jetzt will das Jobcenter den Arbeitsvertrag der Mutter.Was geht die der Inhalt an,wenn die Familie sagt,sie versorgt sich mit den 2 Arbeitsstellen und Kinderzuschlag wieder so gut wie alleine?Reicht es nicht,wenn belegt wird, dass man wirklich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Firma eingestellt wurde?
Das dürfen die nicht verlangen.
" Laut den Mitwirkungspflichten in §§ 56 bis 62 Sozialgesetzbuch (SGB) II ist der Hartz-4-Empfänger nicht dazu verpflichtet, seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter vorzulegen. Allerdings kann verlangt werden, dass er die Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts in einem Vordruck des Jobcenters bescheinigen muss."
Quelle:Bürgergeld-Bezug abmelden: Gründe und Vorgehensweise ramses90
Vielen Dank für die Antwort