Jobcenter und Bafög-Konflikt zur Mietübernahme

Hallo liebe Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem. Ich bin seit Oktober 2011 als Student an einer Universität immatrikuliert. Davor war ich in der Bedarfsgemeinschaft meines Vaters und habe Leistungen über das Jobcenter bekommen.

Jedoch konnte ich seit längerem mit meinem Vater nicht mehr zusammenleben und habe mich mit einem Schreiben seitens des Jugendamtes auf Wohnungssuche begeben. Ich wohne zurzeit provisorisch bei einem Kumpel.

Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die 375 Euro warm kostet. Die Hausverwaltung hat mir keine Probleme bereitet und meinte, dass ich mit dem Mietangebot zum Jobcenter gehen soll und mir eine Mietübernahmebescheinigung holen soll. Gesagt getan.

Der Mietvertrag wird am Freitag unterschrieben. Jetzt will ich mich jedoch vom Jobcenter abmelden, um mir die Wohnung über mein Bafög zu finanzieren, da ich studiere. Dem Jobcenter habe ich bzw. musste ich verheimlichen, dass ich Bafög krieg, da sonst die gesagt hätten, ich hätte dort nichts mehr verloren, weil ich studiere. Die Wohnung brauche ich aber dringend, sonst bin ich obdachlos.

Daher war mein Plan: Mietübernahme vom Jobcenter erstmal sichern, dann Mietvertrag unterschreiben, dann zum Jobcenter, sich abmelden und dann mit dem Mietvertrag direkt zum Bafögamt und Mietzuschuss holen.

Meine Frage ist: Wird das Jobcenter von mir für den Monat Oktober/November Geld zurückverlangen, da ich Bafög kriege (Bislang habe ich jedoch kein Geld erhalten, erst ab Dezember)?

Also eigentlich ist es offensichtlich, jedoch meinte das Bafögamt zu mir, dass die Erstzahlung ab Mitte Dezember auf meinem Konto ankommt. Mit dem Mietvertrag will ich im Laufe der Woche zum Bafögamt, um Mietzuschuss zu kriegen, da sonst mein Bafög allein nicht ausreicht (ich soll ab Dezember 422 Euro bzw. 844 Euro bekommen). Wie muss ich jetzt konkret vorgehen? Erst abmelden, wenn ich Bafög bekommen habe oder sich sofort abmelden? Der Mietvertrag ist ab dem 1.12.11 gültig.

Ich hoffe, ich habe Sie nicht allzusehr verwirrt und hoffe auf konstruktive Beiträge.

Ugi257

das was fehlt, ist beim jobcenter zu beantragen. bei negativbescheid zur unterhaltsicherungsbehörde vorschuss beantragen und auf jobcenterforderungen mit anwalt klagen.

Hi du hast das Problem vieler Studenten, da dein ANtrag auf Barfög zeitlich lange vor der tatsächlichen Auszahlung liegt. Zudem ist es auch nicht klar wieviel du an Barfög wirklich bekommst. Wenn du eeinen Antrag gestellt hast und der dann positiv für dich entschieden wird musst du selbstverständlich den Arbeitsagentur betrag zurück zahlen. Aber pass auf falsche Angaben können zur kompletten Streichung der Ansprüche führen.

Gruß Peter

Einen Job suchen und neben dem Studium Geld verdienen?

Kann leider nicht helfen. Gruß

Es ist egal wie du es machst. Du musst dem JC deine Immatrikulationsbescheinigung und deinen BaföG bescheid sowieso einreichen,. Da steht drauf ab wann du eingeschrieben bist . Von dem Tag an musst du eh alles ans JC zurückzahlen was du bekomemn hast. weil BAFÖG Berechtigung (egal ob beantragt oder nicht) Alg II-Bezug grundsätzlich(!) ausschließt.
Du kannst aber Ratenzückzahlung vereinbaren.

GRuß Gwen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hab leider momentan keine andere Wahl. Ich denke, ich werde im Laufe der Tage den Mietvertrag unterschreiben und dann mit dem direkt zum BaFög-Amt gehen, damit ich meine Miete bezahlen kann.

Wissen Sie zufällig auch, ob man das Erstausstattungsgeld zurückzahlen muss?

Mit freundlichen Grüßen

Ugi257

Vielen Dank für Ihre schnelle kulante Antwort.
Ja, das Problem ist halt nur: Normalerweise hätte ich es auch so gemacht, wie sie gesagt haben. Also Immatrikulationsbescheinigung vorzeigen und dann raus aus dem Jobcenter. Nur hätte ich die Wohnung andernfalls nicht bekommen, da die Hausverwaltung erstmal eine Sicherung der Miete haben wollte. Daher wollte ich erst den Mietvertrag unterschreiben und dann mir den Mietzuschuss vom BaFögamt holen. Aber erstmal ist wichtig die Wohnung zu haben, da ich sonst obdachlos wäre. Ich denke, ich gehe am Donnerstag erstmal direkt zum Bafögamt.

Mit freundlichen Grüßen

Ugi257

ja, im Regelfall alles, auch Erstausstattung da sie unrechtmäßig bezogen wurde.
Das Bafögamt muss übrigens nicht elternunabhängig fördern, da das Mietverhltnis noch kein halbes Jahr besteht. (vielleicht kann man aber über den KSD-Bericht etwas hinkriegen beim BAFöGamt)

Gruß Gwen

Hallo Ugi257,

vorab das Wichtigste: ich rate dir dringend davon ab so ein Schnick-Schnack mit dem Jobcenter zu treiben!! Du könntest wegen Betrug belangt werden und hättest dann einen Eintrag im Führungszeugnis, der dir als zukünftiger Akademiker die Arbeitssuche erheblich erschweren wird!!
Der richtige Weg ist folgender: das Bafög erhälst du Rückwirkend ab Antragsstellung, also musst du nicht zum Jobcenter und dort dein Studium verschweigen. Die bevorstehende Zahlung im Dezember wird also auch die Monate zuvor und zwar ab Antragstellung enthalten. Der BAföG-Höchstsatz ist ca. 620,-€ und beinhaltet eine Mietpauschale, die für dich ab dem Zeitpunkt deines Mietvertrages gültig ist (also Dezember). Nebenjobs sind beim BAföG bis 400,-€/Monat erlaubt, ohne dass Abzug droht. Wie viel BAföG genau du bekommst kannst du hier nachrechnen:

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Es ist übrigens total unnötig Jobcenter und BAföG gleichzeitig haben zu wollen, um irgendwas zu überbrücken, denn mit dem Mietvertrag, den du jetzt unterschreibst, kannst direkt vorab zum BAföG-Amt gehen und die Erhöhung wird direkt erfolgen und in den Zahlungen ab Dezember enthalten sein. Solange hast du halt „nur“ das normale BAföG in Höhe von ca. 420,-€ (also für Okt. und Nov.). Das Jobcenter anzuflunkern brauchst du also auch nicht, denn die werden auch nicht eher als Dezember Leisten und werden ohnehin alles zurück verlangen sobald sie Wind von der Geschichte bekommen und im schlimmsten Fall riskierst du die oben genannte Vorstrafe!! Sorry, dass ich die hier so anpappen muss, aber es ist nur zu deinem Besten :smile:

Ich hoffe, dass ich deine Anfrage richtig verstanden habe und dir die Antwort weiterhilft. Dein Mietvertrag geht ab Dezember und BAföG bekommst du dann auch mit Mietzuschuss. Bis dahin hast du halt dein BAföG ohne Mietzuschuss, also wozu dein zerstörerischer Plan mit dem Jobcenter? Bei Fragen bitte melden, bevor das Kind in den Brunnen fällt.

LG

Vita

Hallo,

Studenten erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II nicht. Du bist dazu verpflichtet, dies dem Jobcenter umgehend mitzuteilen. Ansonsten wird nicht nur die Leistung zurückgefordert, es kann auch zu einer Bestrafung kommen.

Unter Umständen kannst du jedoch ein Darlehen vom Jobcenter bekommen, bis du das 1. Bafög erhältst.

Gruß

Hallo

auf deinen „Plan“ bzgl. der Angabe von unwahren Tatsachen gegenüber dem Jobcenter beziehe ich mich nicht. Daher nur allgemein:

Auch als Bafög-Bezieher hat man unter gewissen Umständen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter:
http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
ansonsten evtl. Wohngeld.

Auch ein Antrag auf Darlehnsbasis ist möglich - ohne dass man dafür lügen müsste: http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Sollte das Jobcenter Leistungen erbringen und es später zu Nachzahlungen eines vorrangigen Trägers für diesen Zeitraum kommen (z.B. Bafög), siehe hier:
http://hartz.info/index.php?topic=30096.0

LG

Hallo,

das ist tatsächlich alles ein wenig verwirrend. Bist du über oder unter 25? Die Frage ist, was es dir nützt wenn du dir vom JC die Zusicherung holst und letztendlich den Mietzuschuss beim Bafögamt beantragen willst?

Ob du Geld zurück zahlen mußt, hängt davon ab wie hoch dein Einkommen in den Monaten davor war. Mit dem Verheimlichen wäre ich jedenfalls vorsichtig, denn die Ämter gleichen ihre Daten regelmäßig miteinander ab. Die kriegen es also früher oder später vermutlich eh mit, wenn du noch andere Leistungen beziehst.

Können die vom Bafögamt dir keine Auskunft dazu geben? Die sollten doch den genauen Ablauf am ehesten kennen.

Tut mir leid, wenn ich dir dazu nicht mehr sagen kann. Mit Bafög kenne ich mich nicht allzu gut aus.

Viele Grüße