Hallo liebe Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem. Ich bin seit Oktober 2011 als Student an einer Universität immatrikuliert. Davor war ich in der Bedarfsgemeinschaft meines Vaters und habe Leistungen über das Jobcenter bekommen.
Jedoch konnte ich seit längerem mit meinem Vater nicht mehr zusammenleben und habe mich mit einem Schreiben seitens des Jugendamtes auf Wohnungssuche begeben. Ich wohne zurzeit provisorisch bei einem Kumpel.
Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die 375 Euro warm kostet. Die Hausverwaltung hat mir keine Probleme bereitet und meinte, dass ich mit dem Mietangebot zum Jobcenter gehen soll und mir eine Mietübernahmebescheinigung holen soll. Gesagt getan.
Der Mietvertrag wird am Freitag unterschrieben. Jetzt will ich mich jedoch vom Jobcenter abmelden, um mir die Wohnung über mein Bafög zu finanzieren, da ich studiere. Dem Jobcenter habe ich bzw. musste ich verheimlichen, dass ich Bafög krieg, da sonst die gesagt hätten, ich hätte dort nichts mehr verloren, weil ich studiere. Die Wohnung brauche ich aber dringend, sonst bin ich obdachlos.
Daher war mein Plan: Mietübernahme vom Jobcenter erstmal sichern, dann Mietvertrag unterschreiben, dann zum Jobcenter, sich abmelden und dann mit dem Mietvertrag direkt zum Bafögamt und Mietzuschuss holen.
Meine Frage ist: Wird das Jobcenter von mir für den Monat Oktober/November Geld zurückverlangen, da ich Bafög kriege (Bislang habe ich jedoch kein Geld erhalten, erst ab Dezember)?
Also eigentlich ist es offensichtlich, jedoch meinte das Bafögamt zu mir, dass die Erstzahlung ab Mitte Dezember auf meinem Konto ankommt. Mit dem Mietvertrag will ich im Laufe der Woche zum Bafögamt, um Mietzuschuss zu kriegen, da sonst mein Bafög allein nicht ausreicht (ich soll ab Dezember 422 Euro bzw. 844 Euro bekommen). Wie muss ich jetzt konkret vorgehen? Erst abmelden, wenn ich Bafög bekommen habe oder sich sofort abmelden? Der Mietvertrag ist ab dem 1.12.11 gültig.
Ich hoffe, ich habe Sie nicht allzusehr verwirrt und hoffe auf konstruktive Beiträge.
Ugi257