JobCenter - Unterlagen weg - 48h warten?

Guten Tag,

mal wieder ein rein fiktiver Fall mit einigen ? von mir :smile:

Erna Ehrlich erhält „Hartz IV“.

Am 1.11. erhält sie die Aufforderung vom JobCenter einen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum 1.1. - 30.6.12 zu stellen.
Dieser Aufforderung kommt sie am 10.11. mit allen erforderlichen Unterlagen nach und sendet dieser per Übergabeeinschreiben an das JobCenter, dass den Empfang am 11.11. auch quittiert hat…

Nun hört Erna erstmal nichts. Am 1.12. erhält sie dann ein Schreiben, man müsse prüfen, ob sie ggf. schon vorzeitig Rente beziehen kann (Erna ist 64 Jahre) und fordert eine Auskunft der DRV an - einzusenden bis spätestens 23.12. unter Hinweis auf ihre Mitwirkungspflichten und dass ihr die Leistungen entzogen werden können, wenn sie nicht mitwirkt uswuswusw…

Fein! denkt sich Erna, die Sache ist ja in Bearbeitung…sie geht zur DRV, lässt sich die Bescheinigung ausfüllen, dass sie erst mit 65 Jahren und 1 Monat in Rente gehen kann - eine vorzeitige Inanspruchnahme fällt aus, wegen fehlender Voraussetzungen und faxt diese am 4.12. an das JobCenter, schliesslich ist in dem Schreiben eine direkte Fax-Nr angegeben…

Nun passiert wieder nichts, es nähert sich das Ende des Bewilligungszeitraums, sprich der 31.12.
Erna wird unruhig und versucht telefonische Kontaktaufnahme, aber trotz diverser Rückrufbitten auf einem AB, erhält sie keinen Rückruf.

Wie der Zufall es will, erhält Erna am 20.12. die reguläre Rentenauskunft, die man ja immer mal zugesandt bekommt von der DRV.
Erna will clever sein und faxt nun diese Auskunft auch an das JobCenter, zusätzlich sendet sie Kopien per Übergabeeinschreiben. Das JobCenter quittiert den Empfang auch am 23.12. (also fristgerecht, wenngleich es schon komisch ist, dass ein Amt seine Schreiben nicht täglich abholt… Einlieferungspostamt und auslieferndes Postamt ist das gleiche, der Brief hat also nicht wirklich befördert werden müssen…)

Erna hört immer noch nichts und langsam ist ja das berühmte Kind in den Brunnen gefallen…die Zeit wird knapp.

Am 28.12. erreicht Erna nun einen Menschen telefonisch beim JobCenter, dieser sagt ihr, dass keine Unterlagen vorhanden seien…weder der eigentliche Antrag vom 10.11. noch die beiden Faxe, noch das Einschreiben vom 20.12… Der Mensch kann sich das ganze nicht erklären, will sich persönlich der Sache annehmen und bittet Erna um 48 Stunden Geduld.

Erna ist nicht untätig, schnappt sich ihren Ordner und fertig Kopien des Antrags, der Faxe, der Einlieferungsbeleg, als auch der Auslieferungsquittungen der Post mit sehr schön lesbarem Namen des Abholers…

Am 29.12. (also heute) telefoniert Erna wieder mit dem Amt (ja, es wurde tatsächlich wieder jemand erreicht)… Es war ein anderer Gesprächspartner, der Erna darauf hinwies, dass man am suchen sei und sie doch bitte gefälligst (!) die 48 Stunden (also exakt bis morgen, 30.12. - 9:40 Uhr) warten solle… Das Angebot, dass Erna doch direkt mit den Unterlagen unter dem Arm im Amt erscheinen könne, wurde sehr unfreundlich unter nochmaligem Verweis auf morgen 9:40 Uhr abgelehnt…

Nun steht Erna da. Das Amt findet die Unterlagen nicht. Die morgige Zahlung des Amtes für den Monat Januar findet also definitiv nicht statt, Ernas Konto ist auf 0, somit werden laufende Kosten wie Miete etc. nicht ausgeführt, von Geld für Lebensmittel mal ganz zu schweigen…

Was könnte es mit diesen „ominösen“ 48 Stunden auf sich haben?
Was ändert sich bis morgen 9:40 Uhr, falls die Unterlagen nicht auftauchen?

Ein weiteres Problem: Da Erna selbständig war und letztes Jahr pleite ging, ist sie in der PKV (konnte wegen des Alters auch nicht mehr in die GKV wechseln). Gemäß Satzung der PKV müsste bis morgen der Bescheid über die Hilfebedürftigkeit vorliegen, da sie sonst in den normalen Basistarif rutscht, der natürlich doppelt so hoch ist. Das Verhalten der PKV ist satzungskonform, sie können/dürfen nur ab dem Folgemonat des Einreichens des Bescheides den Tarif auf Basistarif für Hilfebedürftige umstellen.
Müsste das Amt somit (wenn der Antrag sich anfindet oder neugestellt wird oder was auch immer) für den Januar den vollen „regulären“ Beitrag für die PKV übernehmen? Schliesslich trifft Erna ja keinerlei Verschulden??

Fragen über Fragen…wer kann sich einen Reim drauf machen??

Besten Dank schon mal im Voraus!

Grüße
MG

Ergeben sich nicht alle Antworten aus dem SGB I, hier
§ 60 Angabe von Tatsachen§ 66 Folgen fehlender Mitwi…?

Sobald die notwendigen Unterlagen also aufgefunden sind bzw. nachgeliefert, wäre die Leistung wieder aufzunehmen. Falls die Leistung überhaupt eingestellt worden ist zum 1.1., worüber man in der Regel informiert wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

Leider nein
Hallo Gerd

Ergeben sich nicht alle Antworten aus dem SGB I, hier
§ 60 Angabe von Tatsachen§ 66 Folgen fehlender Mitwi…?

da alle Unterlagen -nachweislich- eingereicht wurden ist die Mitwirkung erfüllt… das findet die Unterlagen nur nicht…

Sobald die notwendigen Unterlagen also aufgefunden sind bzw.
nachgeliefert, wäre die Leistung wieder aufzunehmen. Falls die
Leistung überhaupt eingestellt worden ist zum 1.1., worüber
man in der Regel informiert wird.

Da der Bewilligungszeitraum am 31.12. endet, gibts natürlich auch keine Leistung zum 1.1.

Insofern bringt mich Deine Antwort leider nicht weiter.
Besten Dank trotzdem.

Gruß aus Berlin, Gerd

Gruß aus Bremen
MG

Hallo

Das Jobcenter muss (= ist gesetzlich verpflichtet) auf der Stelle Geld auszahlen bzw. einen vorläufigen Scheck ausstellen, wenn der Hilfebedürftige angibt, kein Geld zu haben, und wenn die Bearbeitung noch dauert.

Ferner würde ich anstelle von Erna so bald wie möglich bei der PKV anrufen und den Sachverhalt schildern, und ferner so bald wie möglich dem Jobcenter nachweislich mitteilen, dass der Bescheid sofort benötigt würde und dass man ansonsten das Jobcenter schadenersatzpflichtig mache. - Außerdem würde ich denen die Telefonnummer von der PKV geben, vielleicht können die ja mündlich was auskungeln.

Und bei der Gelegenheit würde ich die sofortige Aushändigung eines Schecks verlangen, der hoch genug ist, um die Miete davon zu zahlen und außerdem ein paar Tage zu leben. Wenn die einen abwimmeln wollen, würde ich sagen, dass ich das Jobcenter nicht ohne solch einen Scheck verlassen würde. So grob muss man da wohl ab und zu sein.

Bei mündlichen Verhandlungen nach Möglichkeit jemanden mitnehmen, der ggf. als Zeuge aussagen könnte.

Viele Grüße

Ah, du sprichst die sogenannte und auch praktizierte Frühzwangsverrenterung an.

Dagegen kann man sich nur mit fotlaufenden Klagen schützen, irgendwann ist man dann 65 oder älter und die Sache hat sich erledigt.

Gruß