Ich habe im Jahr 2016 und 2017 für 3.500€ Spielekonsolen als Wertanlagen gekauft. Nintendo Mini. Zu der Zeit war ich nicht Arbeitslos. 2 Jahre später musste ich mich Arbeitslos melden und bekomme mitlerweile Harz 4. Nun bekomme ich vom Jobcenter so wenig Geld für mich und mein Kind und zur Miete, das ich nur 400€ im Monat für uns beide zu leben habe. Durch die steigende Energiepreise habe ich von meiner Vermieterin eine Nebenkostenerhöhung bekommen. Derzeit habe ich nujr noch 300€ für uns beide zum leben.
Aus dem Grund habe ich angefangen mein Eigentum zu verkaufen damit ich Rechnungen zahlen und uns was zum Leben kaufen kann. Ich habe in den letzten 2 Jahre ca. 12 Konsolen von meinem Eugentum verkauft und das Jobcenter rechnet mir dies nun als Einkommen ab und sagte, ich hätte für den Zeitraum eine überzahlung von 4.000€ bekommen.
Ich musste Stellung nehmen und musste mehrere Male Kontoauszüge vorlegen was ich auch machte. Dann musste ich zu einem Termin um das aufzuklären. Was ich auch machte und sagte das die Konsolen aus meinem Besitz waren und ich unterschreibte dies.
Nun bekomme ich ein Schreiben mit der Aufforderung die Quittungen und Belege des Kaufs von den ganzen Konsolen vorzulegen.
Dieser Kauf war aber bereits 2 Jahre vor meiner Arbeitslosigkeit. Muss ich die Belege von dem Kauf vorlegen?
Ich finde das es ´das Jobcenter dies nichts angeht, was vor meiner Arbeitslosigkeit war und ich da gekauft habe. Fakt ist es doch, das ich Konsolen verkauft habe und diese auch in meinem Besitz waren. Sonst hätte ich ja nichts verkaufen können.
Wie ist es ion dem Fall, muss ich Belege vom einkauf der Konsolen vor meiner Arbeitslosenmeldung vorlegen ?
Die Frage ist doch wohl, hast du Belege oder waren die Konsolen von einem Lastwagen gefallen ?
Du hast Einnahmen, die grundsätzlich auf die Hilfe angerechnet werden würden. Wie soll denn unterschieden werden, ob die Einnahmen aus einem Privatverkauf von Hausrat im weitesten Sinne erfolgte oder ob das Zuwendungen von Verwandten oder Nebeneinkünfte aus Arbeit sind ?
Wenn Du keine Belege hast musst du es eben anders nachweisen und glaubhaft machen.
es ist Deine Sache, nachzuweisen, in welchem Umfang es sich um eine Vermögensumwandlung handelt - nur über den Preis, zu dem Du eingekauft hast, hinaus gehende Erlöse werden als Einkommen angerechnet. Und dazu brauchst Du einen Nachweis, zu welchem Preis Du eingekauft hast.
Also hast Du mindestens 12 identische Produkte als Neuware erworben, die man wohl kaum der persönlichen Lebensführung in der Menge zuordnen kann.
Dann reden wir hier also wohl weniger von „Wertanlage“ als von Handelsware, die von vorne herein in einer Gewinnerzielungsabsicht erworben wurde.
Damit erzieltest Du also Einkommen aus einem Handelsgeschäft, wenn die Sache wie geplant aufgegangen ist, und musst Dir dieses Einkommen nicht nur bzgl. Harz IV anrechnen lassen, sondern hättest es auch versteuern müssen (von Gewerbeanmeldung und Co. gar nicht erst zu reden).
Insoweit ist jetzt natürlich einerseits Holland in Not. Andererseits sieht es so aus, dass man Dir mit konkretem Nachweis nur den tatsächlichen Gewinn anrechnen wird. Ohne hingegen, vermutlich die gesamten Einnahmen inkl. dem, was Du damals für die Geräte bezahlt hast.
Deswegen hab ich den Leuten immer empfohlen, sich (brauchbares Kellerklima vorausgesetzt) Bordeaux- oder andere gut lagerfähige Weine hinzulegen: Da kann man erst bei recht großen Mengen unterstellen, dass sie nicht zum eigenen Verbrauch „irgendwann“ angeschafft worden sind.
BTW: Für Leute wie Dich wurde die Meldepflicht der großen Online-Plattformen an die Finanzämter eingeführt. D.h. ab diesem Jahr fallen entsprechend umfangreiche Handelsaktivitäten über ebay und Co. dem Finanzamt direkt in den Schoß!
und da gab es noch den Italiäner, dem der Arzt sagte: „Aber aufpassen mit dem Roten! Un bicchiere per tavola (= wörtlich ‚ein Glas pro Tisch‘ = pro Mahlzeit), das muss reichen!“
Der Arzt dachte nicht daran, dass der Mann eine gut mechanisierte Schreinerwerkstatt betrieb und leicht ein Dutzend Tische am Tag zusammenbrachte.
Kurzgesagt ist allein diese Aussage ein Problem: Wenn du das als Wertanlage gekauft hast, ist das Vermögen, dass auf Hartz4 angerechnet werden kann. Das Amt geht also sehr wohl an, was vor der Arbeitslosigkeit war.
" Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern,"
Nebenkosten werden doch bei Hartz4 vom Amt übernommen? Heizkosten sind darin ausdrücklich enthalten. Strom wird normalerweise nicht über die Nebenkosten abgerechnet.
Auch hier bin ich verwundert. Der Regelsatz, also dass was man zusätzlich zur Miete & Nebenkosten erhält, liegt bei einem Erwachsenen bei 449€ und bei einem Kind, je nach Alter, zwischen 285 und 376€ - wohin verschwindet das restliche Geld?
Die Nebenkosten werden leider nicht komplett übernommen. Das Jobcenter weigert sich die ganz zu übernehmen.
Ich habe eine Wohnung die mich 700€ warm kostet. Für 2 Personen für das Jobcenter etwas zu groß. Ich habe 75qm davon rechnen die mir nur 60qm an. Zahlen tun die 430€ warm für die Wohnung. Die vom Jobcenter nehmen den unteren Qm Preis an statt den echten wert.
Den Rest muss ich aus meiner Tasche drauf zahlen. Jetzt durch die Mehrkosten an Heizung und Strom muss ich 800€ im Monat zahlen. Die Mehrkosten an Heizung und warmes wasser wollen die nicht übernehmen auch nicht den kompletten verbrauch den ich die Jahre davor hatte. Also bleiben mir unter dem Schnitt vom Jobcenter 50€ übrig und dann das Kindergeld.
Hallo,
und jetzt noch mal ganz doof von mir gefragt: warum gehst du nicht einfach wieder arbeiten? Es gibt im Moment Jobs wie Sand am Meer in allen erdenklichen Branchen.
Gruß
Würde ich gerne aber geht noch nicht. Ich stand vor kurz vor der Querschnittslähmung und musste an meinen Bandscheiben mehrmals operiert werden. Gesundheitlich kann ich leider noch nicht viel machen.
Achte darauf, wem du antwortest.
Verwechselt man die angesprochenen Personen und drückt sich noch recht plump aus, kommt das recht peinlich rüber.
Zudem sollte man vermeiden, Leuten zu unterstellen den Text nicht zu verstehen, wenn man sich kurz vorher beschwert, dass man selbst andere Texte nicht versteht.
Da es aber nur 5 Worte sind, ist das schnell zu erklären:
„Mach Absätze!“ drückt die Bitte aus, deinen langen Fließtext doch bitte mit ein paar Absätzen zu gliedern, damit er besser lesbar wird.
„sorry für OT“ ist die Entschuldigung, da die ersten beiden Worte (s.o.) nichts direkt mit dem Thema zutun haben.
OT steht dabei für off topic. Sorry ist ebenfalls englisch.
Willkommen im Forum, scheint ein gelungener Start zu sein.
kennsch Du denn eigentlich deren dichterische Bearbeitung durch den viel zu wenig bekannten Viktor von Scheffel, zu singen auf die Weise der „Loreley“:
Hallo. Ich spreche Deutsch. Dies ist die Vertragssprache und auch die Behördensprache.
Förmlichkeiten in der Textgestaltung helfen den Betroffenen nicht wirklich, wenn der Helfende unter Zeitdruck steht. Ich richte mich an die geltenden Gesetze und erspare zeitaufwendige Schnörkeleien, da ich dafür auch keine Zeit habe. Ich betreue über 5000 Verfahren und habe seit 2003 umfangreichste Erfahrung in der Jurisprudenz. Wenn hier auf Schönheit als auf effektive Inhalte zu achten ist, werde ich mich gerne auch prompt abmelden. Ganz einfach.